Androische Föderation

Normale Version: Büro des Föderalen Ministers (D. W. Petrakow)
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Vom Zaren:

Zitat:Erste Konvention über Menschenrechte

Die unterzeichnenden Nationen,

eingedenk der unveräußerlichen Würde des Menschen,
im Wissen um die Notwendigkeit, diese Würde allüberall zu wahren und zu verteidigen,
in dem Bewusstsein, dass diese Konvention erst den Anfang eines Prozesses zur Entwicklung der Menschenrechte bildet,

verpflichten sich

zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch ihre jeweilige staatliche Gewalt gegenüber jedermann,
zur Wahrung dieser Rechte durch ihre staatliche Gewalt in ihrem Hoheitsgebiet auch im Verhältnis zwischen Privaten,
zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch die Ausübung von Befugnissen durch supranationale Organisationen gegenüber jedermann.



Artikel 1: Menschenrechte, Rechtsfähigkeit
Die Menschenrechte sind universell und unveräußerlich für alle Menschen. Jeder Mensch ist rechtsfähig, um ihr Träger zu sein.

Artikel 2: Menschenwürde
(1) Jeder Mensch wird mit gleicher, unverletzlicher und unveräußerlicher Würde geboren.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, unter Beachtung seiner individuellen Würde behandelt zu werden.

Artikel 3: Verbote erniedrigender Behandlungen
(1) Kein Mensch darf von einem Staat oder von einem anderen als schieres Objekt behandelt werden.
(2) Sklaverei, Menschenhandel und Leibeigentum sind verboten.
(3) Niemand darf einem Menschen Qualen zufügen, um von ihm etwas zu erwirken. Folter ist verboten.

Artikel 4: Staatsangehörigkeit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, einem Staatsvolk anzugehören.
(2) Keinem Menschen darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der dadurch staatenlos würde.

Artikel 5: Privatsphäre
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen eigenen persönlichen Bereich (Privatsphäre).
(2) In die Privatsphäre darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, insbesondere zur Ermittlung von Straftaten, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden.

Artikel 6: Eigentum
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum an seinen persönlichen Sachen zu haben.
(2) Willkürliche Enteignungen sind verboten.

Artikel 7: Glaubens-, Gedankens- und Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, frei zu denken und zu glauben.
(2) Die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Religionsausübung können nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.

Artikel 8: Arbeit und Bildung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen.
(2) Die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.
(3) Jeder Mensch hat das Recht, sich allgemein, wissenschaftlich und beruflich zu bilden.

Artikel 9: Rechtliches Gehör und Unschuldsvermutung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, zu einer ihm vorgeworfenen Straftat angehört zu werden.
(2) Jeder Mensch gilt als unschuldig, bis nicht das Gegenteil bewiesen und entschieden ist.

[Bild: unterschriftjuridn6.png]
Herr Minister, sie waren noch nicht in der VG.
Serkuwa zieht eine Nummer und wartet, bis man sie reinlässt.
*kommt im Büro an*

Dann wollen wir mal. Es geht um folgendes. In diesem Vertrag wurde eingearbeitet, das die Botschaft auf extorialem Gebiet steht. Dies ist laut unserer Verfassung nicht möglich und der Bundesgerichtshof hat angeordnet dies zu ändern. Als Änderungsformulierung soll drin stehen, das die Botschaften und das Gelände Immunität geniessen. Wäre dies eine annehmbare Änderung für Andro?
Ähm ja sicher....wollen sie etwas Tee und Gebäck?

Nun exterritorial, ok das heißt zwar, dass wir bei ihnen ,aber ja auch sie bei uns eine Botschaft haben.
Natürlich ist es weiterhin bergischer Boden, aber es wird wie exterritorial behandelt, aber wir können es gerne ändern.

Ich bringe es ins Unterhaus ein.

Aber wenn sie schon hier sind...

ein Bedinsteter bringt Tee und Gebäck

können wir doch mal über die Beziehungen Bergen - Andro reden oder? Smile

Ich finde sie sind derzeit etwas einseitig. Ich weiss, Bergen ist außenpolitisch eher isoliert, dass sag ich als jemand dem das auffällt. Ich würde ihnen da gerne raus helfen.
Z.B. durch verbesserte Handelsverträge und weitere Gespräche?
Das Gericht Bergen wünscht folgende Änderung.

Zitat:Paragraph 2 Absatz 2 des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik Bergen und dem Zarenreich Andro wird wie folgt geändert: "Beide Vertragspartner richten im jeweils anderen Land Botschaften ein. Deren Personal und Gelände genießen Immunität."

Danke fürs einbringen. Ich werde es in Bergen ebenfalls dem Bundestag vorlegen.

Wir können uns gerne über unsere Beziehung unterhalten. Ich bin auch der Meinung, dass die Beziehung im Moment nicht optimal verläuft. Das Problem ist auch darin zu sehen, das es sehr wenig Leute gibt, die Botschafter werden möchten. Bergen hat sich in der Vergangenheit auch sehr auf sich selbst konzentriert, was wie man ehrlich sagen muss, an der innenpolitischen instabilität lag.

Handelsverträge. Was verstehen Sie darunter genau?
Nun wir können den Handeln nur erleichtern, aber ansonst müssten ihre und unsere Firmen das selbst regeln.

Aber welche Rohstoffe oder Produkte benötigt Bergen z.B.?
Andro hat (auf dem Flughafen) eine Import- Exportliste.
Man könnte auch einen Wirtschaftsvertrag schliessen, denn ich arbeite derzeit an einem Zollgesetz.

In Bergen gibt es kein Öl. Jenes könnte man z.B. importieren. Der Rest hängt von den bergischen Firmen ab.
Wie sieht es mit dem Vertrag aus?
Öl kann ihnen sogar der androische Staat liefern, dass ist nämlich eines der wenigen Staatskonzerne Wink

Ja nun, ich wäre für einen Handelsvertrag der Zölle veringern, die Einreise und einfuhr erleichtert und eben den Ölhandel festschreibt

Optional stünde ihnen ggf. offen der Zollresolution des RKES beizutreten