(6) Die Satzung eines Einzelunternehmens muss enthalten:
• Name des Unternehmens
• Sitz des Unternehmens
• Name des Geschäftsführers
• die Branche und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens
Ansonst müssen sie sich an das Arbeiterschutzgesetz halten, das Steuergesetz, Zollgesetz und Umweltschutzgesetz etc.
Ein Telefonanruf geht im Wirtschaftsministerium ein. Kaikolew würde gerne mit dem Wirtschaftsminister über die Gründung eines chemischen Großbetriebes reden.