18.10.2013, 15:06
Ich darf mitteilen, dass es nun soweit ist: http://chinopien.mn-welt.de/forum/index....post105055
In dem Zusammenhang der Ratifikation durch den Staat Groß-Chinopien darf ich unseren Partnern folgende Erklärungen abgeben, wobei vor allem Pkt. 2 von derartigem Interesse ist, wer ab nun die Aufgaben des Depositars erfüllen wird:
In dem Zusammenhang der Ratifikation durch den Staat Groß-Chinopien darf ich unseren Partnern folgende Erklärungen abgeben, wobei vor allem Pkt. 2 von derartigem Interesse ist, wer ab nun die Aufgaben des Depositars erfüllen wird:
Erklärungen des Staates Groß-Chinopien:
1. Sofern diese Konvention Angelegehenheiten betrifft, die den Bundesstaaten des Staates Groß-Chinopiens obliegen, so sind diese für die Umsetzung verantwortlich.
2. Die durch Abschnitt 4 der Kaiserlichen Reichsregierung des Kaiserreiches Chinopien übertragenen Angelegenheiten obliegen bedingt durch die Einigung Chinopiens in Zukunft dem Exekutiv-Yuan des Staates Groß-Chinopiens.
1. Sofern diese Konvention Angelegehenheiten betrifft, die den Bundesstaaten des Staates Groß-Chinopiens obliegen, so sind diese für die Umsetzung verantwortlich.
2. Die durch Abschnitt 4 der Kaiserlichen Reichsregierung des Kaiserreiches Chinopien übertragenen Angelegenheiten obliegen bedingt durch die Einigung Chinopiens in Zukunft dem Exekutiv-Yuan des Staates Groß-Chinopiens.