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Dekret № 1 "Über die Schaffung des Obersten Militärrates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherhe...
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"Über die Schaffung des Obersten Militärrates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit"
Notçәstan Respublikası Silahlı Qüvvələri Ali Hərbi Şurasının Fərmanı № 1


DAS OBERKOMMANDO DER REPUBLIK,
in Ansehung der Gewalt und der Versuche zur Beseitigung der staatlichen Ordnung, die die nationale Sicherheit und das Wohlergehen des Volkes weiterhin gefährden,
erkennend, dass die staatliche Ordnung in ihrer bisherigen Form nicht dem Willen des Volkes entspricht,
strebend danach, dem Namen Allahs, einzig sei der Name des wahren Gottes und geehrt sein Prophet Məhəmməd, Lobpreis und Ehre zu bereiten in einem besseren Gemeinwesen
erklärt und verfügt das folgende:

1. Das Recht der Volksrepblik Notschistan ist – einschließlich der Verfassung – vollständig nichtig und aufgehoben.
2. Die Kommunistische Bewegung stellt eine Gefahr für den Fortbestand der staatlichen Ordnung dar. Sie ist verboten und ihre Mitglieder jeder Funktion und Stellung enthoben.
3. Um den Übergang in ein neues Staatswesen zu ermöglichen, wird hiermit ein Nationaler Übergangsrat der Streitkräfte - der Oberste Militärrat - eingesetzt und mit den Befugnissen der gesamten staatlichen Gewalt und dem Oberbefehl über die bewaffnete Macht ausgestattet. Der gesamte Staatsapparat wird hiermit unter die Aufsicht, Weisung und Kontrolle des Rates gestellt.
4. Zu Mitgliedern dieses Rates werden bestellt, ernannt und bevollmächtigt:
  • General-Mayor Hakan Rasizadə (Vorsitzender)
  • General-Mayor Teymurçin Ağabəyli
  • General-Mayor Faiq Rəhimov
  • Kontr-Admiral Paşa Məhərrəmzadə
5. Die Dekrete des Rates sind auf dem gesamten Gebiet Notschistans ohne Ansehung anderen Rechts unbestreitbar gültig und von voller und ordentlicher Rechtskraft. Das Handeln des Staatsapparates ist daran gebunden und alle Bürger zur Befolgung aufgerufen und verpflichtet.
6. Der Rat hat die volle und ausschließliche Gewalt, letztinstanzlich alle Ämter des Staates zu besetzen und zu benennen, er trägt für die Einrichtung einer Übergangsregierung Sorge.
7. Zu gegebener Zeit wird der Rat eine Nationalversammlung zur Ausarbeitung einer neuen staatlichen Ordnung einberufen und ermächtigen.
8. Der Vorsitzende des Rates ist hiermit mit aller Autorität ausgestattet, dieses und alle zukünftigen Dekrete und Entscheidungen des Rates in geeigneter Weise umzusetzen.

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General-Mayor Hakan Rasizadə
Stabschef der Streitkräfte

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General-Mayor Teymurçin Ağabəyli
Stabschef der Landstreitkräfte

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General-Mayor Faiq Rəhimov
Stabschef der Luftstreitkräfte

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Kontr-Admiral Paşa Məhərrəmzadə
Stabschef der Seestreitkräfte



Dulənşe şəhəri, 25 avqust 2016-cı il
  


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