Dekret № 1 "Über die Schaffung des Obersten Militärrates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherhe... - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Exterritoriale Gebiete (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=160) +--- Forum: Notçәstan Respublikası (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=161) +---- Forum: Qəvərıan meydanı (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=162) +----- Forum: Rəsmi Qəzetdə (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=163) +----- Thema: Dekret № 1 "Über die Schaffung des Obersten Militärrates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherhe... (/showthread.php?tid=7875) |
Dekret № 1 "Über die Schaffung des Obersten Militärrates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherhe... - Hakan Rasizadə - 25.08.2016 "Über die Schaffung des Obersten Militärrates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" Notçәstan Respublikası Silahlı Qüvvələri Ali Hərbi Şurasının Fərmanı № 1 DAS OBERKOMMANDO DER REPUBLIK, in Ansehung der Gewalt und der Versuche zur Beseitigung der staatlichen Ordnung, die die nationale Sicherheit und das Wohlergehen des Volkes weiterhin gefährden, erkennend, dass die staatliche Ordnung in ihrer bisherigen Form nicht dem Willen des Volkes entspricht, strebend danach, dem Namen Allahs, einzig sei der Name des wahren Gottes und geehrt sein Prophet Məhəmməd, Lobpreis und Ehre zu bereiten in einem besseren Gemeinwesen erklärt und verfügt das folgende: 1. Das Recht der Volksrepblik Notschistan ist – einschließlich der Verfassung – vollständig nichtig und aufgehoben. 2. Die Kommunistische Bewegung stellt eine Gefahr für den Fortbestand der staatlichen Ordnung dar. Sie ist verboten und ihre Mitglieder jeder Funktion und Stellung enthoben. 3. Um den Übergang in ein neues Staatswesen zu ermöglichen, wird hiermit ein Nationaler Übergangsrat der Streitkräfte - der Oberste Militärrat - eingesetzt und mit den Befugnissen der gesamten staatlichen Gewalt und dem Oberbefehl über die bewaffnete Macht ausgestattet. Der gesamte Staatsapparat wird hiermit unter die Aufsicht, Weisung und Kontrolle des Rates gestellt. 4. Zu Mitgliedern dieses Rates werden bestellt, ernannt und bevollmächtigt:
6. Der Rat hat die volle und ausschließliche Gewalt, letztinstanzlich alle Ämter des Staates zu besetzen und zu benennen, er trägt für die Einrichtung einer Übergangsregierung Sorge. 7. Zu gegebener Zeit wird der Rat eine Nationalversammlung zur Ausarbeitung einer neuen staatlichen Ordnung einberufen und ermächtigen. 8. Der Vorsitzende des Rates ist hiermit mit aller Autorität ausgestattet, dieses und alle zukünftigen Dekrete und Entscheidungen des Rates in geeigneter Weise umzusetzen. General-Mayor Hakan Rasizadə Stabschef der Streitkräfte General-Mayor Teymurçin Ağabəyli Stabschef der Landstreitkräfte General-Mayor Faiq Rəhimov Stabschef der Luftstreitkräfte Kontr-Admiral Paşa Məhərrəmzadə Stabschef der Seestreitkräfte Dulənşe şəhəri, 25 avqust 2016-cı il |