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[01-01-14012013] Änderung Wahlgesetz
#1
§ 5 Wahlvorgang
(1) Die Stimmen werden in den androischen Wahllokalen (per PN) abgegebenhoben und ausgezählt.
...
(7) Sollte im ersten Wahlgang zum Präsidenten der Republik kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, so treten im zweiten Wahlgang die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an.
(8)Der Wahlgang kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Wähler ihre Stimme abgegeben haben.

Wasche Kolega,

das Wahlgesetz bedarf einer geringfügigen Änderung.
1. wird die Wahl künftig nicht mehr über das MN Wahltool ausgeführt, da dieses oftmals Wählerstimmen bzw. Briefe "verliert". Daher nutzt das Wahlamt bereits seit den letzten Provinzwahlen ein neues, nationalen Verfahren (PN an die ID Wahl, sicher, einfach und schnell).
Dies soll nun auch per Gesetz legitimiert werden.

2. eine redaktionelle Änderung. Ministerpräsident wurde zu Präsident d. R. geändert.

Spasiba,
#2
Wasche Kolega?
#3
Gospodin President,
ich stimme ihrem Vorschlag zu.
#4
Gospodin President,

keine Einwände.
#5
Wasche Kolega,

wenn es bis morgen keine weiteren Meldungen gibt, stimmen wir ab.
#6
Stimmen Sie der Änderung des Wahlgesetzes zu?

[_]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije

Abstimmungsdauer sieben Tage oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit.
#7
72xda
#8
[58]Wozderschanije
#9
94x Da.
#10
Ich erinnere.
  


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