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[01-01-14012013] Änderung Wahlgesetz - Druckversion

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[01-01-14012013] Änderung Wahlgesetz - Andrej Louwowitsch Kronskij - 14.01.2013

§ 5 Wahlvorgang
(1) Die Stimmen werden in den androischen Wahllokalen (per PN) abgegebenhoben und ausgezählt.
...
(7) Sollte im ersten Wahlgang zum Präsidenten der Republik kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, so treten im zweiten Wahlgang die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an.
(8)Der Wahlgang kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Wähler ihre Stimme abgegeben haben.

Wasche Kolega,

das Wahlgesetz bedarf einer geringfügigen Änderung.
1. wird die Wahl künftig nicht mehr über das MN Wahltool ausgeführt, da dieses oftmals Wählerstimmen bzw. Briefe "verliert". Daher nutzt das Wahlamt bereits seit den letzten Provinzwahlen ein neues, nationalen Verfahren (PN an die ID Wahl, sicher, einfach und schnell).
Dies soll nun auch per Gesetz legitimiert werden.

2. eine redaktionelle Änderung. Ministerpräsident wurde zu Präsident d. R. geändert.

Spasiba,


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 18.01.2013

Wasche Kolega?


- Misha Fjodorowitsch Iwanuschkin - 18.01.2013

Gospodin President,
ich stimme ihrem Vorschlag zu.


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 22.01.2013

Gospodin President,

keine Einwände.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 23.01.2013

Wasche Kolega,

wenn es bis morgen keine weiteren Meldungen gibt, stimmen wir ab.


Abstimmung - Andrej Louwowitsch Kronskij - 25.01.2013

Stimmen Sie der Änderung des Wahlgesetzes zu?

[_]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije

Abstimmungsdauer sieben Tage oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 25.01.2013

72xda


- Aleksander Jurjewitsch Ardenberg-Godunow - 26.01.2013

[58]Wozderschanije


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 26.01.2013

94x Da.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 29.01.2013

Ich erinnere.