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[TOP 32] Verlegung des Ständigen Sekretariates
#11
Werte Damen und Herren?
#12
Zustimmung,
#13
Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass die Kaiserliche Reichsversammlung einigen Punkten noch zustimmen muss, da sie gesetzliche Regelungen betreffen. Das dürfte allerdings kein Problem sein und wird eingeleitet, sobald alle Mitglieder (also noch Pahlawan) hier ihre Zustimmung gegeben haben.
#14
Zustimmung.
#15
Werte Kollegen,

ich darf verkünden, dass innerhalb des Kaiserreiches die Voraussetzungen geschaffen worden sind. Daher sit es mir eine Ehre, meine Unterschrift unter das Dokument setzen zu dürfen.

Erklärung der ARS

Die Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der Association of the Renzian States erklären, repräsentiert durch ihre Vertreter im Ständigen Ausschuss,

1. dass sich mit dem Ausschluss des Téngóku Kyówakoku das Ständige Sekretariat der ARS auf dem Gebiet eines Nicht-Mitglieds befindet, woraus sich erhebliche Problematiken für die Arbeit der Organisation sowie für die Vertreter der Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder im Ständigen Ausschuss und alle sonstigen Amtsträger der ARS ergeben, da Téngóku nicht mehr an die aus der Charta der Organisation erstehenden Pflichten gebunden ist,
2. dass daher das Ständige Sekretariat vorläufig nach Qianlongjing, Kaiserreich Chinopien, verlegt wird,
3. dass das Kaiserreich Chinopien in die die Pflichten des Téngóku Kyówakoku gem. Bs. C Nr. 2 des 2. Anhang zur Charta eintritt,
4. dass alsbald eine entsprechende formale Änderung der Charta der Organisation geschehen soll.

Diese Erklärung tritt in Kraft, sobald sie von allen Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der ARS unterzeichnet worden ist. Sie tritt außer Kraft, wenn die Änderung der Charta der Organisation gem. Pkt. 4 in Kraft tritt.

Für das Kaiserreich Chinopien
in Namen Seiner Erhabenen Majestät und der Kaiserlichen Reichsregierung:


Fu Feng Nanjue
#16
Die bitte die weiteren werten Vertreter um ihre Unterschrift.
#17
Erklärung der ARS

Die Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der Association of the Renzian States erklären, repräsentiert durch ihre Vertreter im Ständigen Ausschuss,

1. dass sich mit dem Ausschluss des Téngóku Kyówakoku das Ständige Sekretariat der ARS auf dem Gebiet eines Nicht-Mitglieds befindet, woraus sich erhebliche Problematiken für die Arbeit der Organisation sowie für die Vertreter der Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder im Ständigen Ausschuss und alle sonstigen Amtsträger der ARS ergeben, da Téngóku nicht mehr an die aus der Charta der Organisation erstehenden Pflichten gebunden ist,
2. dass daher das Ständige Sekretariat vorläufig nach Qianlongjing, Kaiserreich Chinopien, verlegt wird,
3. dass das Kaiserreich Chinopien in die die Pflichten des Téngóku Kyówakoku gem. Bs. C Nr. 2 des 2. Anhang zur Charta eintritt,
4. dass alsbald eine entsprechende formale Änderung der Charta der Organisation geschehen soll.

Diese Erklärung tritt in Kraft, sobald sie von allen Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der ARS unterzeichnet worden ist. Sie tritt außer Kraft, wenn die Änderung der Charta der Organisation gem. Pkt. 4 in Kraft tritt.

Für das Kaiserreich Chinopien
in Namen Seiner Erhabenen Majestät und der Kaiserlichen Reichsregierung:


Fu Feng Nanjue

[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=199]
#18
Erklärung der ARS

Die Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der Association of the Renzian States erklären, repräsentiert durch ihre Vertreter im Ständigen Ausschuss,

1. dass sich mit dem Ausschluss des Téngóku Kyówakoku das Ständige Sekretariat der ARS auf dem Gebiet eines Nicht-Mitglieds befindet, woraus sich erhebliche Problematiken für die Arbeit der Organisation sowie für die Vertreter der Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder im Ständigen Ausschuss und alle sonstigen Amtsträger der ARS ergeben, da Téngóku nicht mehr an die aus der Charta der Organisation erstehenden Pflichten gebunden ist,
2. dass daher das Ständige Sekretariat vorläufig nach Qianlongjing, Kaiserreich Chinopien, verlegt wird,
3. dass das Kaiserreich Chinopien in die die Pflichten des Téngóku Kyówakoku gem. Bs. C Nr. 2 des 2. Anhang zur Charta eintritt,
4. dass alsbald eine entsprechende formale Änderung der Charta der Organisation geschehen soll.

Diese Erklärung tritt in Kraft, sobald sie von allen Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der ARS unterzeichnet worden ist. Sie tritt außer Kraft, wenn die Änderung der Charta der Organisation gem. Pkt. 4 in Kraft tritt.

Für das Kaiserreich Chinopien
in Namen Seiner Erhabenen Majestät und der Kaiserlichen Reichsregierung:


Fu Feng Nanjue

[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=199]

Für das Kerajaan Pahlawan und für den Raja,
Shahram bin Nur

#19
Dann darf ich feststellen, dass alle Assoziierten Mitglieder die Erklärung unterzeichnet haben. Sie ist damit in Kraft getreten. Ich bitte die Vertretung Chinopiens, die notwendigen Schritte einzuleiten.
  


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