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[TOP 32] Verlegung des Ständigen Sekretariates
#1
Werte Vertreter,

gem. § 2 Bs. a) Spiegelstrich 1 der Charta dieser Organisation befindet sich der Sitz des Ständigen Sekretariates in Asuka, Téngóku Kyówakoku. Es bedarf also eines formellen Änderungsprotokolls zu einer Verlegung. An anderer Stelle wurden ja bereits erste Überlegungen diesbezüglich angestellt. Ich werde daher etwas Entsprechendes aufsetzten, was dazu noch die ausstehenden redaktionellen Charta-Änderungen umfasst. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld.

Ich habe aber bereits den Mitarbeitern des Ständigen Sekretariates aufgetragen, die wichtigsten Unterlagen zusammenzusuchen und zu archivieren.
#2
Werte Vertreter,

ein wohl notwendiger Schritt. Schade um Tengoku, aber die ARS muss weiter arbeiten können.
#3
Werte Vertreter,

wohl tatsächlich ein bedauerliches Schritt, aber was getan werden muss, muss getan werden.
#4
Der versprochene Protokollentwurf. Die Kapitel sind dieses Mal thematisch geordnet. Einziger sonstiger Änderungspunkt ist, dass Beobachtende Mitglieder nun auch zum Haushalt der Organisation mit der Hälfte der Zahlung eines Assoziierten Mitgliedes beitragen. Bei der Umrechung von Ryo zu Yuan wurde auf 25 Millionen aufgerundet, da es ansonsten einen krummen Betrag von etwas mehr als 22 ergeben hätte.

3. Protokoll zur Änderung der Charta der Association of the Renzian States

Die Assoziierten Mitglieder der Association of the Renzian States kommen überein, die Charta der Organisation folgendermaßen zu ändern:

Kapitel 1: Verlegung des Sitzes des Ständigen Sekretariates
1. In § 2 Bs. a) Spiegelstrich 1 werden die Worte Asuka, Téngóku Kyówakoku ersetzt durch die Worte Qianlongjing, Kaiserreich Chinopien.
2. In § 3 Bs. a) Spiegelstrich 2 werden die Worte 12 Millionen téngesische Ryo ersetzt durch die Worte 25 Millionen chinopische Yuan und dahinter die Worte eingefügt und jedes Beobachtende Mitglied deren 12,5 Millionen.
3. In Bs. C Nr. 2 des 2. Anhangs zur Charta werden die Worte Téngóku Kyówakoku ersetzt durch die Worte Kaiserreich Chinopien.

Kapitel 2: Redaktionelle Änderungen
1. In § 8 Spiegelstrich 1 wird die erste Nennung des Wortes angehörtdurch das Wort angehörig ersetzt und die zweite Nennung ersatzlos gestrichen.
2. In § 8 Spiegelstrich 4 wird das Wort angehört ersatzlos gestrichen.
3. In Bs. A Nr. 1 des 1. Anhangs zur Charta wird das Wort betreffnen ersetzt durch das Wort betreffenden und das Wort anderes ersetzt durch das Wort anderen.
4. In der Überschrift des Bs. C des 1. Anhangs zur Charta wird das Wort Vertetung ersetzt durch das Wort Vertretung.
5. In Bs. C Nr. des 1. Anhangs zur Charta wird das Wort Vertetungen ersetzt durch das Wort Vertretungen.
6. In Bs. C Nr. 2 des 1. Anhangs zur Charta wird das Wort Verteter ersetzt durch das Wort Vertreter.

Kapitel 3: Streichung des Zusatzprotokolls
Das Zusatzprotokoll wird ersatzlos gestrichen.

Kapitel 4: Schlussbestimmung
Dieses Protokoll tritt gemäß den Regelungen der Charta der Association of the Renzian States in Kraft.
#5
Das Kaiserreich wird im Übrigen sehr gerne die Aufgabe auf sich nehmen, den Sitz des Ständigen Sekretariates zu stellen.
#6
Erlauben sie mir die Frage Exzellenz Pan, aber warum sollten Beobachter mitzahlen?
#7
Nun, im Endeffekt nehmen sie ja auch gewisse Dienstleistungen in Anspruch. Aber es ist überhaupt kein Muss und ist mir nur beim Erstellen des Protokolls durch den Kopf gegangen.
#8
Nun wenn sie nur beobachten, sollten sie nichts zahlen oder nur ihre Kosten. Wenn sie bedingt teilnehmen, dann ja.
#9
Man könnte es ja auch so regeln, wie bei den Sonderausgaben: die Beobachtenden Mitglieder beteiligen sich freiwillig.

Dazu möchte ich noch eine Frage bzgl. Chartaänderungen stellen: Soll es weiterhin so sein, dass eine 3/4-Mehrheit bei den Ratifikationen ausreicht, damit ein Protokoll in Kraft tritt? Man hätte zwei Möglichkeiten dies zu ändern:

1. alle Assoziierten Mitglieder müssen ratifizieren;
2. das Protokoll tritt weiterhin nach der Ratifikation von 3/4 der Assoz. Mitgl. in Kraft, allerdings müssen diejenigen, welche bis dahin nicht ratifiziert haben, dies innerhalb einer gewissen Frist nachholen, ansonsten scheiden sie automatisch aus.

Bei genauen Hinsehen halte ich nämlich die "einfache 3/4-Mehrheit" für etwas fragwürdig, da es sich eigentlich nicht mit dem Charakter der ARS verträgt. Aus praktischen Erwägungen würde ich bei einer Änderung Möglichkeit 2 bevorzugen.
#10
Im Übrigen, da Téngókus Ausschluss nur eine Frage der Zeit ist, bitte ich darum, nachfolgende Erklärung zu unterzeichnen, die das Ständige Sekretariat bereits vorläufig nach Qianlongjing verlegt. Natürlich lässt sich noch über den Wortlaut verhandeln.

Erklärung der ARS

Die Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der Association of the Renzian States erklären, repräsentiert durch ihre Vertreter im Ständigen Ausschuss,

1. dass sich mit dem Ausschluss des Téngóku Kyówakoku das Ständige Sekretariat der ARS auf dem Gebiet eines Nicht-Mitglieds befindet, woraus sich erhebliche Problematiken für die Arbeit der Organisation sowie für die Vertreter der Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder im Ständigen Ausschuss und alle sonstigen Amtsträger der ARS ergeben, da Téngóku nicht mehr an die aus der Charta der Organisation erstehenden Pflichten gebunden ist,
2. dass daher das Ständige Sekretariat vorläufig nach Qianlongjing, Kaiserreich Chinopien, verlegt wird,
3. dass das Kaiserreich Chinopien in die die Pflichten des Téngóku Kyówakoku gem. Bs. C Nr. 2 des 2. Anhang zur Charta eintritt,
4. dass alsbald eine entsprechende formale Änderung der Charta der Organisation geschehen soll.

Diese Erklärung tritt in Kraft, sobald sie von allen Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der ARS unterzeichnet worden ist. Sie tritt außer Kraft, wenn die Änderung der Charta der Organisation gem. Pkt. 4 in Kraft tritt.
  


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