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[TOP 28] Möglichkeiten von Abschlüssen von völkerrechtlichen Verträgen durch die ARS
#1
Der Antragsteller hat das Wort.
#2
Werte Vertreter,
werte Damen und Herren,

dieser Antrag mag vielelicht etwas merkwürdig erscheinen, aber der Sinn ist relativ einfach: Es soll darum gehen zu ergründen, inwiefern es möglich sein könnte, sollte oder müsste, dass die ARS als Organisation selbstständig Verträge mit anderen Organisationen abschließen oder als Ausarbeiter eines "Kollektivvertrages" aller Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder mit anderen Staaten - z. B. um gemeinsam einen Grundlagenvertrag abzuschließen, anstatt jeder einzeln - fungieren kann bzw. wie das Verfahren aussehen müsste, damit alle rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
#3
Für das Kerajaan kann ich sagen das wir der Idee grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehen, einschränkend natürlich das das Verfahren so geregelt sein müsste das uns keine Verträge...nun ja aufgedrückt werden dürfen, wir quasi vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Es sollte für ein Mitglied die Option geben sich einem solchen Vertrag nicht anschließen zu müssen ohne damit zeitgleich seine Mitgliedschaft hier aufgeben zu müssen, auch wenn man selber in der Minderheit ist.
Sollte der ARS die Möglichkeit gegeben werden Verträge abzuschließen, die kraft Abschluss für alle Mitgleider bindend sind sollte Einstimmigkeit unter den Mitgliedern vorherrschen. Damit nicht möglicherweise eine Mehrheit einer Minderheit vor die Wahl stellt entweder einen möglicherweise unpassenden Vertrag zu akzeptieren oder die ARS zu verlassen.
Das Recht Verträge für das Kerajaan abzuschliessen und zu ratifizieren liegt bei uns alleine beim Raja. Das sind soweit die rechtlichen Vorgaben von Seiten des Kerajaans.
#4
Da die ARS mehr ein Forum bzw. eine Organisation der Staaten darstellt, und kein Staatenverbund ist, sollten Verteäge weiterhin von den Nationalstaaten ratifiziert werden, wie es ja derzeit auch im Falle von ARS Beschlüssen etc. der Fall ist.
Die ARS kann gerne Verträge aushandeln und annehmen, aber ihre Mitglieder müssen sie ratifizieren.
#5
Ich habe dazu mal folgenden Entwurf erstellt, der bisher noch etwas bürokratisch klingt und noch Anpassungen bedarf:

A. Die ARS kann völkerrechtlich verbindliche Verträge abschließen, welche sie selbst und/oder ihre Assoziierten Mitglieder binden. Das Verfahren dazu ist das Folgende:

1. Der Ständige Ausschuss muss zu den Vertragsverhandlungen ermächtigen. Die Verhandlungen werden vonseiten der ARS durch den Generalsekretär oder dessen Beauftragten geführt.
2. Nachdem die Verhandlungen abgeschlossen sind, muss der Ständige Ausschuss dem ausgehandelten Vertrag zustimmen.
3. Nach Zustimmmung durch den Ständigen Ausschuss ist der Vertrag zur Ratifikation durch die Assoziierten Mitglieder ausgelegt.
4. Der Vertrag gilt vonseiten der ARS als gebilligt, wenn ihn alle Assoziierten Mitglieder ratifiziert und entsprechende Urkunden beim Ständigen Sekretariat hinterlegt haben.
5. Der Generalsekretär erstellt die Ratifikationsurkunde der ARS mit dem Hinweis auf die Zustimmung des Ständigen Ausschusses sowie die Ratifikation durch die Assoziierten Mitglieder und hinterlegt sie bei dem durch den Vertrag bestimmten Depositar.

B. Beobachtende Mitglieder können einem so für die ARS geschlossenen Vertrag beitreten, indem sie ihn ratifizieren und eine entsprechende Urkunde beim Ständigen Sekretariat hinterlegen. Der Generalsekretär teilt dem Vertragspartner den Beitritt eines Beobachtenden Mitgliedes mit.
C. Die Verfahrensweise von Bs. A und B gilt in Bezug auf Änderungen von Verträgen entsprechend.
D. Das Verfahren in Bezug auf die Kündigung eines von der ARS geschlossenen Vertrages ist das Folgende:

1. Der Ständige Ausschuss beschließt die Kündigung des Vertrages.
2. Die Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder können innerhalb von 14 Tagen nach Beschluss der Kündigung beitreten, indem sie diese entsprechend ihrer Rechtsordnung beschließen und dies dem Ständigen Sekretariat mitteilen.
3. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist teilt der Generalsekretär dem Vetragspartner die Kündigung vonseiten der ARS unter Nennung der Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder, welche der Kündigung beigetreten sind, mit.
4. Für Assoziierte und Beobachtende Mitglieder, welche sich der Kündigung nicht beigetreten sind, bliebt der Vertrag in Kraft, bis sie ihn selbstständig kündigen oder dieser außer Kraft tritt.

E. Jedem Assoziierten und Beobachtenden Mitglied ist es erlaubt, einseitig aus einem von der ARS geschlossenen Vetrag auszutreten, indem es dies gemäß seiner Rechtsordnung beschließt sowie dem Ständigen Sekretariat und dem Vertragspartner mitteilt. Für die ARS und die übrigen Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder bliebt der Vertrag vorbehaltlich seiner Bestimmungen unberührt in Kraft.
F. Ein beitretendes Assoziiertes Mitglied kann nach dem Beitritt einem von der ARS geschlossenen Vertrag beitreten, indem es den entsprechenden Vertrag ratifiziert und die entsprechende Urkunde beim Ständigen Sekretariat hinterlegt. Sofern der beitretende Staat zuvor als Beobachtendes Mitglied dem Vertrag nach Bs. B beigetreten war oder bereits selbstständig dem Vertrag als Vertragspartei angehörte, ist eine erneute Ratifikation nicht notwendig.
#6
Laut der Verfassung muss die Duma allen Verträgen zustimmen. Das geht also leider nicht. Wenn sie das machen würden, wäre die ARS ja kein Forum mehr, sondern wirklich ein Staatenbund. Dann bräuchten wir auch einen Außenminister.

Ich meine langfristig ist das eine Option, aber derzeit sehe ich dazu wenig Chancen.
#7
Tatjana Michailowna Alexjewa,'index.php?page=Thread&postID=1021265#post1021265' schrieb:Laut der Verfassung muss die Duma allen Verträgen zustimmen.

Was steht dem entgegen? A 3/4 sagt doch genau das aus.

3. Nach Zustimmmung durch den Ständigen Ausschuss ist der Vertrag zur Ratifikation durch die Assoziierten Mitglieder ausgelegt.
4. Der Vertrag gilt vonseiten der ARS als gebilligt, wenn ihn alle Assoziierten Mitglieder ratifiziert und entsprechende Urkunden beim Ständigen Sekretariat hinterlegt haben.
#8
Ja, ich wüsste auch nicht was dem entgegenspricht.
Die Hoheit bleibt bei den Staaten was die Ratifizierung angeht, von daher aus sich das Kerajaan mit dem Vorschlag eigentlich anfreunden.
#9
Was spricht gegen das bisherige Verfahren? Wie gesagt dies würde die ARS zu einem Völkerrechtssubjekt umbilden. Das war in ihrer Entstehung ja so nicht geplant.
#10
Lächelt gutherzig.

Aber dann gibt es doch auch keine gemeinsamen ARS-Verträge, über die es ja hier genau geht. Oder missverstehen wir uns irgendwie?
  


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