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[TOP 22] Gegenseitige Anerkennung von Rechtsakten
#1
Die ehrenwerte Vertreterin Chinopiens hat das Wort.

Protokoll des 3. Auschusses
#2
Werte Vertreter,
werte Dmen und Herren,

ich habe diesen Antrag gestellt, um das Thema Gegenseitige Anerkennung von Rechtsakten des 3. Ständigen AUsschusses nun auch in diesem hier in Andro fortführen zu können. Ich werde in nächster Zeit weitergehende Vorschläge zusammen mit den bisherigen verbinden und den werten Damen und Herren unterbreiten.
#3
Werte Vertreter,

ich bitte um konkrete Beispiele. Wie aber in Tengoku bereits besprochen, sehe ich große Probleme z..B. im Bereich der Ehe etc. hier Dinge wie die Polygamie auch in Andro zu erlauben.
Ich sehe diese Anerkennung der Rechtsakte vielmehr im Bereich des Justiz- und Strafvollzugswesens sowie der Anerkennung von Urkunden und Bildungsabschlüssen.
#4
Wenn ich mich kurz äußern darf:
Das Kerajaan hat keine Probleme damit Rechtsakte anderer Länder bei Ausländern anzuerkennen.
Ein Problem hätten wir vielmehr dadurch, wenn dadurch unsere eigene Rechtsordnung in Bezug auf unsere eigenen Staatsbürger ausgehöhlt werden würde oder es jenen die Möglichkeit geben würde diese auszuhöhlen um uns vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Als Punkt sei hier etwa die Eheschließung genannt. Wir hätten kein Problem damit wenn sich Ausländer bei uns niederlassen würden, die in einer bei uns nicht...üblichen Partnerschaft leben.
Doch umgekehrt darf es weder dazu führen das es uns quasi aufgezwungen wird das für unsere Landsleute zuzulassen, entweder generell, oder weil jene dann kurzerhand in ein anderes Land gehen wo dieses zugelassen ist und uns mit der gegenseitigen Anerkennung der Rechtsakte quasi vor vollendete Tatsachen stellen das anerkennen zu müssen.
#5
Euer Exzellenz,

dies ist natürlich das gute Recht Pahlawans - wie darüber hinaus eines jeden Staates. Aber ich denke, ich kann einige Bedenken sofort ausräumen. Denn ein Teil des bisherigen Entwurfes aus meiner Schublade sieht das Folgende vor:

Die gem. diesem Abkommen anerkennende Vertragspartei kann die Anerkennung eines Rechtsaktes verweigern, sofern der anzuerkennende Rechtsakt oder dessen Anerkennung gegen die eigene Rechtsordnung verstößt.

Dies ist natürlich noch etwas zurechtzuschleifen. Vor allem sehe ich, dass es vom "aktiven" (also dass der Staat verweigert) in den "passiven" Rechtsmodus (dass der Akt generell keine Gültigkeit findet, wenn er gegen die eigene Rechtsordnung verstößt) umgestellt werden muss.
#6
Ja, das zerstreut die Bedenken meines Staates ein wenig.
#7
Exzellenzen,

Andro hat im Ehegesetz ausdrücklich die Verbindung zwischen Mann und Frau festgeschrieben. Nun wären alle anderen Formen der Ehe die im Ausland geschlossen wurden, aber Personen die nun in Andro leben, nicht nur ein Verstoß gegen nationale Gesetzgebung, sondern wäre auch mit unseren gesellschftlichen wie kulturellen Normen nicht möglich. Dafür ist die Verbreitung wie der Einfluss und der Status der orthodoxen Kirche, aber auch der anderen christlichen Kirchen und Gemeinden in Andro zu bedeutsam.
#8
Wir sollten hier weiterkommen denke ich, bevor weitere Themen eröffnet werden.
#9
Derzeit habe ich folgenden Entwurf in der Schublade:

Art. x Bildungsabschlüsse
(1) Die Vertragsparteien erkennen gegenseitig die nach dem Recht einer anderen Vertragspartei erteilten Schul-, Hochschul-, Ausbildungs- und sonstigen Bildungsabschlüsse an.
(2) Über Entsprechung, Stand und etwaiger Gleichrangigkeit auswärtiger Abschlüsse gem. Abs. 1 mit den eigenen entscheidet die zuständige Stelle der entsprechenden Vertragspartei.

Art. y Rechtsakte
(1) Die Vertragsparteien erkennen gegenseitig die nach dem Recht einer anderen Vertragspartei ergangenen Rechtsakte an.
(2) Ein Rechtsakt einer anderen Vertragspartei findet in einer anderen Vertragspartei keine Anerkennung, sofern der betreffende Rechtsakt oder dessen Anerkennung gegen die Rechtsordnung der jeweiligen Vertragspartei verstößt.


Hinzu kämen dann eben die bekannten formalen Bestimmungen, die aber für die inhaltliche Diskussion nicht so interessant sind.
#10
Zu der Bildung kann ich nur Zustimmen.
Wegen der Rechtsakten. Also wenn eine Ehe in Chinopien legitim wäre, in Andro aber nicht, dann tangiert das Andro nicht.
Welche anderen Rechtsakten gäbe es denn noch?
  


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