07.02.2012, 09:02
S T E L L U N G N A H M E
der Regierung der Adelsrepublik Anturien
zum Anspruch des Vereinigten Königreiches der Nordmark
auf Gebiete am Pol
Die Adelsrepublik Anturien erkennt die neuen Gebietsansprüche des Vereinigten Königreiches der Nordmark auf Gebiete am Pol nicht an.
Stattdessen gelten für die Adelsrepublik Anturien, insbesondere hinsichtlich der Bündnispflichten die sich aus dem Vertrag zur Nordischen Allianz ergeben, ausschließlich die Grenzen und Gebiete die zum Zeitpunkt des Beitritts der Adelsrepublik Anturien zur Nordischen Allianz Gültigkeit hatten.