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Justizielle Kooperation
#1
Die Debatte ist wieder eröffnet.
#2
Um dieser Diskussion eine Grundlage zu geben, fasse ich einmal, so ich es richtig in Erinnerung habe, zusammen, was der letzte Stand der Dinge war:

Pan Qiu Ma,index.php?page=Thread&postID=96915#post96915' schrieb:Exzellenzen, vollführen wir ein kurzes Brainstorming, damit nichts übersehen wird. Ein solches Abkommen müsste enthalten:

- Auslieferungsabkommen,
- Verbot der Doppelbestrafung,
- Anerkennung des konsularischen Rechtsbeistandes,
- Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden,
- Anerkennung von Haftbefehlen,
- Informationsaustausch.

Habe ich noch etwas übersehen?

Andrej Kronskij,index.php?page=Thread&postID=96943#post96943' schrieb:-Ausgeliefert wird nicht an Dritte und nicht wenn Tod oder Folter drohen
-Eine Person kann auch in z.B. in Chinopien verurteilt werden aber in Andro seine Strafe absitzen wenn es ein androischer Bürger ist oder eine nicht-ARS Person die aber innerhalb der ARS oder Andro eine Straftat beganngen hat, wenn kein Vertrag etwas anderes besagt.
#3
Das wäre der Stand der Dinge. Als Vorbild könnte man einige Auszüge aus bisherigen Justitzabkommen nehmen.
#4
Das findet im Großen und Ganzen auch die téngésische Zustimmung.

Eine Erörterung bezüglich einer "politischen" Problematik wäre jedoch auch notwendig. Wie würde denn im Falle verfahren werden, dass sich jemand für den ein Auslieferungsantrag besteht auf eine Art politische Verfolgung beruft?
#5
Asylrecht ist in der Tat so eine Sache. Wir müssen da auch stets abwägen. Ich denke im ARS Raum gibt es keine politischen Flüchtlinge.
#6
Auch dies sollten wir nun aktiv angehen.
  


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