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Die Debatte ist wieder eröffnet.
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Das wäre der Stand der Dinge. Als Vorbild könnte man einige Auszüge aus bisherigen Justitzabkommen nehmen.
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Das findet im Großen und Ganzen auch die téngésische Zustimmung.
Eine Erörterung bezüglich einer "politischen" Problematik wäre jedoch auch notwendig. Wie würde denn im Falle verfahren werden, dass sich jemand für den ein Auslieferungsantrag besteht auf eine Art politische Verfolgung beruft?
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Asylrecht ist in der Tat so eine Sache. Wir müssen da auch stets abwägen. Ich denke im ARS Raum gibt es keine politischen Flüchtlinge.
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Auch dies sollten wir nun aktiv angehen.