19.04.2012, 07:12
S T E L L U N G N A H M E
der Regierung der Adelsrepublik Anturien
zur Lage im Großherzogtum Bazen
Die Adelsrepublik Anturien sieht Ihre Befürchtungen hinsichtlich der Lage im Großherzogtum Bazen leider bestätigt.
Die Adelsrepublik Anturien ruft alle Beteiligten dazu auf die bestehende Verfassungsmässige Ordnung zu respektieren und zu achten.
Dabei erkennt die Adelsrepublik Anturien ausdrücklich die Notwendigkeit der Anwendung des Artikel 13 (3) der bazischen Verfassung an.