11.09.2012, 12:23
Das hatte ich in dem Sinne befürchtet, da sich eine solche Definition sehr schwer mit dem eldländischen Werk tut, vgl. dazu u. a. dessen § 4 Abs. 3: Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.