04.09.2012, 11:56
Den Meerengenartikel habe ich absichtlich herausgenommen, denn das eldländische Vertragswerk hat dafür auch eine Regelung in sich:
In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist. (Art. 3 Abs. 3.)
Dem Rest kann ich so zustimmen.
In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist. (Art. 3 Abs. 3.)
Dem Rest kann ich so zustimmen.