03.10.2012, 15:18
Werte Vertreter,
gem. § 2 Bs. a) Spiegelstrich 1 der Charta dieser Organisation befindet sich der Sitz des Ständigen Sekretariates in Asuka, Téngóku Kyówakoku. Es bedarf also eines formellen Änderungsprotokolls zu einer Verlegung. An anderer Stelle wurden ja bereits erste Überlegungen diesbezüglich angestellt. Ich werde daher etwas Entsprechendes aufsetzten, was dazu noch die ausstehenden redaktionellen Charta-Änderungen umfasst. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld.
Ich habe aber bereits den Mitarbeitern des Ständigen Sekretariates aufgetragen, die wichtigsten Unterlagen zusammenzusuchen und zu archivieren.
gem. § 2 Bs. a) Spiegelstrich 1 der Charta dieser Organisation befindet sich der Sitz des Ständigen Sekretariates in Asuka, Téngóku Kyówakoku. Es bedarf also eines formellen Änderungsprotokolls zu einer Verlegung. An anderer Stelle wurden ja bereits erste Überlegungen diesbezüglich angestellt. Ich werde daher etwas Entsprechendes aufsetzten, was dazu noch die ausstehenden redaktionellen Charta-Änderungen umfasst. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld.
Ich habe aber bereits den Mitarbeitern des Ständigen Sekretariates aufgetragen, die wichtigsten Unterlagen zusammenzusuchen und zu archivieren.