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Ich denke sie meinten Verträge zwischen der ARS und anderen Staaten oder Organisationen.
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Das bedeutet die ARS wird ein Völkerrechtssubjekt und bräuchte eigentlich einen Außenbeauftragten.
Ich kann damit leben, wenn die ARS Verträge vorbereitet, die aber nach wie vor die einzelnen Mitglieder seperat ratifizieren müssen.
Das die ARS Verträge abschließen kann, sehe ich vorerst etwas kritisch.
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Die ARS kann aber gemeinsame Positionen verhandeln und dann schliessen alle Staaten der ARS eben mit anderen Staaten den Vertrag.
Ohne.Einstimmigkeit laeuft da aber wohl nichts.
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Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht.
Die ARS verhandelt nach dem Entwurf des ehrenwerten Generalsekretärs Verträge und diese können erst nach Ratifikation durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Passt also einem Mitgliedsstaat ein ausgehandelter Vertrag nicht kann er sowohl im Ständigen Ausschuss dagegen stimmen, als auch sollte er den Ständigen Ausschuss passiert haben die Ratifikation verweigern. Ich sehe hier keinerlei Aufgabe irgendeiner Souveränität oder Entmachtung einer Staatsregierung bzw. Parlamentes. Die Ratifikation läuft ja weiter nach den Regeln des Landes.
Das einzige Problem wäre dann also symbolischer Natur, falls man den Schritt zur weiteren Zusammenarbeit nicht gehen möchte, aber nicht in weiteren Fragen. Weder muss ein Land einem Vertrag zustimmen, noch ist es daran gehindert selber Verträge abzuschliessen und es kann jederzeit wieder austreten.
Es ist kein Entwurf der irgendeinem Staat wirklich weh tun sollte.
Das Kerajaan selber hat daher keine Einwände. Würde es in irgendeiner Weise die Souveränität meines Landes gefährden oder die Vorrechte des Raja beschneiden sähe es anders aus, aber dies ist für mich nicht erkennbar.
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Zwischen Verhandeln oder Aushandeln und Abschließen besteht aber ein großer Unterschied.
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Verträge ja, wenn alle Staaten sie danach annehmen.
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Ist es nicht genauso gedacht?
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Ich wollte nur sicher gehen.