Ok. Würden Sie mir dann ihre Präferenzen mitteilen? Ich kenne ihr Büro nicht gut genug, um Ihnen etwas zuteilen zu können, daher wäre es schön, wenn Sie mir ihre Vorstellungen genau sagen könnten. Dann können wir uns im Anschluss mit Herrn Tschernenko über die genaue Aufteilung einigen.
Sie sehen hier die Auflistung der geplanten Strecken. Könnten sie mir einen Kostenvoranschlag machen, wenn Sie alle Brücken, die dort genannt sind planen würden? Vielleicht sehen Sie auch noch andere notwendigen Baumaßnahmen, die Sie mir dann bitte auch mitteilen.
Ok. Dann danke ich Ihnen erstmal für diese Einschätzung und die Informationen. Ich werde mich nun mit meinen Kollegen beraten. Wenn wir zu einem Entschluss gekommen sind, lasse ich es Sie wissen.
bezüglich Ihrer mir zugegangenen Anfrage werde ich Ihnen nun Ihre Fragen beantworten:
1. Übereinstimmung beider Parteiprogramme
Übereinstimmungen sind gegeben, aber auch Differenzen.
Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage.
2. Voraussetzungen §3 PartG
I. Innenpolitik
Problematisch ist folgendes:
1. Die Allmacht der Richter und Parlamentarier ist einzuschränken.
in Verbindung mit
2. Weiterhin befürwortet die RDNP die Gründung einer Nationalen Einheitsfront aller bestehenden Parteien, die als Große Koalition die Regierung stellen.
Dies könnte ein Verstoß gegen §1 Verfassung darstellen ist aber erst bei Konkretisierung zu ahnden.
II. Sozialpolitik
Weist keine Problemaik auf.
III. Außenpolitik
Weist keine Problematik auf.
IV. Verteidigungspolitik
Weist keine Problematik auf.
V. Wirtschaftspolitik
Weist keine Problematik auf.
VI. Kulturpolitik
Problematisch ist folgendes:
"... der zum Wehrunterricht ausgebaut werden muss." in Verbindung mit §2,2 Verfassung. Allerdings sollte dies zunächst so genehmigt werden. Erst bei Konkretisierungen, die einen Verstoß gegen das friedliche Bürgerwirken darstellen, ist dagegen vorzugehen.
3. Verbot von Parteien
Hier gibt es auf den ersten Blick einen Widerspruch. Zum Einen wird in §3 II PartG von "Gesetze oder Verfassung" gesprochen und zum Anderen in §3 III PartG ausschließlich auf die Verfassungsfeindlichkeit abgestellt.
Allerdings kann die Nichtanerkennung und Achtung von Gesetzen ein Verstoß gegen das Rechtsstaatprinzip darstellen, §1 Verfassung.
Es ist hier eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, ob gegen eklatante Bereiche des Rechtsstaatsprinzip verstoßen wurde. Und vor allem ist bei einfachen Gesetzesverstößen die Schwere des Vergehens von Bedeutung.
Sowohl ein Gesetzesvergehen, als auch eine Missachtung im Parteiprogramm müssten schon eklatant sein und auch deutlich getragen werden.
nach abschließender Prüfung muss ich zu dem Schluss kommen, dass die Differenzen groß genug sind, um beide Parteien zu unterscheiden.
Die Außenpolitik hat beispielsweise einen sehr unterschiedlichen Stellenwert.
Betreff: Gründung eines Unternehmens nach Wirtschaftsgesetz
Uwoschamije dami i gospod,
hiermit möchte ich das Unternehmen "Malechski Marine Werft" gründen. Da ich beabsichtige ebenfalls für den militärischen Bedarf zu produzieren, beantrage ich hiermit eine Sondergenehmigung gemäß dem Waffengesetz
priznatelno Iwan Georgowitsch Malechski
A N H A N G
Daten nach §4 Wirtschaftsgesetz
Name des Unternehmens: Malechski Marine Werft
Sitz des Unternehmens: Petrograd
Name des Geschäftsführers: Iwan Georgowitsch Malechski
Namen und Anteilshöhe der Eigentümer die wenigstens 20% Anteile am Unternehmen haben: Iwan Georgowitsch Malechski (100% der Anteile)
die Branche und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens: Schiff- und Bootsbau, sowie entsprechende Reperatur, Modernisierung und Modifizierung.