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Verfassungskonvent
#1
Man setzt sich in Prodovski zum Verfassungskonvent zusammen. Anwesend ist der König, die Fürsten und die Vertreter der zwei grossen Parteien, der KMP(Krolockisch-Monarchistische Partei) und die KPD (Krolockische Partei der Demokratie)
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#2
Ist als Vorsitzender der KMP anwesend
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#3
Ist als Vorsitzender der KPD anwesend.
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#4
Schön dass sie hier sind meine Damen und Herren.

Ich und mein Kanzler, Wladimir Schuckow von der KMP, haben gemeinsam eine Verfassung ausgearbeitet, die wir hier vorstellen möchten.

Herr Schuckov, bitte.
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#5
Ich danke euch, Eure Majestät. Allerdings wart Ihr es, der die Verfassung ausgearbeitet hat, nicht ich.

Nun, ich darf ihnen die Verfassung präsentieren:

Zitat: Vefassung:


Wir, Antonin von Krolock, König von Krolock, Fürst von Krolock etc. etc. etc. tun hiemit kund, dass von Uns folgende Verfassung recht und billig ist und die Verfassung des Königreiches Krolock sei.
I. Hauptstück
Das Königreich
Art. 1
1) Das Königreich Krolock ist ein Staatsverband von fünf Landschaften. Das Königreich Krolock soll den innerhalb seiner Grenzen lebenden Menschen dazu dienen, in Freiheit und Frieden miteinander leben zu können.
2) Prodovski ist der Hauptort und der Sitz des Landtages und der Regierung.
Art. 1.2
Das Königreich Krolock ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer Grundlage; die Staatsgewalt ist im König und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt.
Art. 1.3
Die im Königshause Krolock erbliche Thronfolge wird durch das Königshaus in der Form eines Hausgesetzes geordnet.
Art. 1.4
1) Die Änderung der Grenzen des Staatsgebietes kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Grenzänderungen zwischen Gemeinden, die Schaffung neuer und die Zusammenlegung bestehender Gemeinden bedürfen überdies eines Mehrheitsbeschlusses der dort ansässigen wahlberechtigten Landesangehörigen.
2) Jedes Gebiet der Welt hat das Recht als neue Landschaft dem Königreich Krolock beizutreten. Danach sind sie gleichberechtigt wie die anderen Landschaften.
Art. 1.5
1) Die Landschaften heissen sind wie folgt:
Sila
Vodazamok
Pocherkivanie
Gora
Sumasshedshijj
2) Die Landschaften dürfen Ihre Innenpolitik selbst regeln, haben sich aber an Gesetz, Verfassung und Weisungen des Königreiches zu halten.
3) Jeder Landschaft steht ein Baron vor, der das Oberhaupt der Landschaft darstellt.
4) Jede Landschaft muss über Demokratische Einrichtungen verfügen.
5) Der König kann mehrere Landschaften zu einer Personalunion unter einem Adeligen zusammenziehen. In diesem Falle behalten beide Landschaften ihre Institutionen, bekommen aber noch einige Übergeordnete Institutionen.
6) Die Barone der Landschaften sind befugt Weisungen zu erlassen, die sich aber an Gesetz und Verfassung, sowie den übergeordneten Weisungskräften(Personalunionsvorsitz, König, Bundeskanzler) halten muss.

Art. 1.6
Die krolockische Sprache ist die Staats- und Amtssprache.

II. Hauptstück
Vom König
Art. 2
1) Der König ist das Oberhaupt des Staates und übt sein Recht an der Staatsgewalt in Gemässheit der Bestimmungen dieser Verfassung und der übrigen Gesetze aus.
2) Die Person des Königs untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich.
3) Der König vergiebt als einziger Lehen und Adelstitel.
4) Jedes Gesetz ist ungültig ohne die Unterschrift des Königs.
5) Die Person des König ist berechtigt Weisungen und Dekrete zu erlassen. Diese dürfen Gesetze und Verfassung nicht überschneiden.
6) Der König ist berechtigt Gesetzen, die ihm im Nachhinein nicht zum Wohle des Volkes zu dienen scheinen, die Unterschrift per Weisung wieder zu entziehen.
7) Der König ernennt die Regierung und entlässt sie nach seinem ermessen.
8) Der König beruft nach eignem ermessen ein Parlament auf, gibt ihm Befugniss und löst es wieder auf.
9) Der König ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
10) Der König verkündet von ihm Unterzeichnete Gesetze.
11) Der König ernennt das Königliche Gericht.

III. Hauptstück
Von der Demokratie.

Art. 3.
1) Das Volk besitzt das Recht, sich zu versammeln und auf einer vom König einberufenen Sitzung die eigene Meinung kundzutun und dem König Vorschläge zu machen.
2) Diese Versammlung trägt den Namen Bundesrat
3) Der Bundesrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung
4) Dem Bundesrat steht der vom Bundesrat gewählte und vom König ernannte Ratspräsident vor.
5) Der Bundesrat stimmt über Gesetze ab. Diese werden mit einer einfachen Mehrheit angenommen.
6) Der Bundesrat wird vom König einberufen und aufgelöst
7) Der Bundesrat wird alle 2 Monate vom Volk gewählt.

IV. Hauptstück
Vom Gerichtshof

Art. 4.
1) Der Gerichtshof wird vom König ernannt und entlassen.
2) Der Gerichtshof prüft Klagen von Staat und Volk und führt die Prozesse durch.
3) Der Gerichtshof verteilt Strafen im Rahmen der Gesetze und der Verfassung. Niemand darf bestraft werden ohne Prozess.
4) Jeder Bürger hat das Recht sich vor Gericht zu verteidigen.
5) Jeder Bürger hat das Recht auf einen Anwalt, sofern er ihn entlohnen kann.
6) Jeder Bürger hat das Recht vor Gericht zu schweigen.
7) Jeder Verurteilte hat das Recht beim König um Gnade zu beten, die dieser Gewähren kann. Dies kann eine Ermilderung der Strafe oder sogar Freisprechung sein.

V. Hauptstück
Von der Regierung

Art. 5.
1) Der Regierung steht der Bundeskanzler vor, der vom Volk direkt alle zwei Monate gewählt wird. Dieser muss vom König ernannt werden.
2) Der Bundeskanzler bestimmt die Minister, die vom König ernannt werden müssen.
3) Die Regierung wird vom König ernannt, dieser kann die Ernennung verweigern. In diesem Falle werden neu Wahlen durchgeführt.
4) Der Bundeskanzler ist befugt Weisungen zu verfassen, die jedoch unter denen des Königs stehen und sich an Gesetz und Verfassung halten müssen.
5) Die Aufgaben und die Berechtigungen der Regierung werden vom König geregelt.
6) Das Volk besitze das Recht mit einer ¾ Mehrheit die Entlassung eines Ministers zu erzwingen.

VI. Hauptstück
Von der Gesetzesgebung

Art. 6.
1) Die Gesetzesgebung geschieht durch den König oder dem vom Könign einberufenen Parlament. (Siehe Art. 3)
2) Jedes Gesetz und Jeder Staatsvertrag hat erst durch die Unterschrift des Königs Gültigkeit.
3) Jedes Gesetz und jeder Staatsvertrag muss vom König verkündet werden.
4) Der König kann alle vergebenen Dekrete, Weisungen und Gesetze ausser Kraft setzen. (Siehe Art. 2, 6) )

VII. Hauptstück
Von den Königlichen Institutionen.

Art. 7.
1) Das Militär
a) Das Militär teilt sich in Heer und Luftwaffe.
b) Der König ernennt die Generäle der Teilbereiche und ernennt eventuell einen Stellvertretenden Oberkomandierenden.
c) Der König entscheidet über die Mobilmachung.
d) Jeder Bürger zwischen 18 und 55 Jahren gilt als Reservist, wenn er nicht unter Krankheiten oder Behinderungen leidet.
e) Weiter unterhält das Königreich eine Berufsarmee. Jeder Bürger erhält jedoch eine Militärische Ausbildung.
2) Die Polizei
a) Die Polizei haltet sich an Gesetz, Verfassung und Weisungen.
b) Sie untersteht dem Innenministerium.
c) Weiteres regelt ein Gesetz.

VIII. Hauptstück
Vom Adel

Art. 8.
1) Der Adel teilt sich in:
König
Grossfürst
Fürst
Herzog
Markgraf
Graf
Baron
Ritter
2) Kein Titel ist zwingend mit Lehensvergabe verbunden.
3) Nur der König ist befugt Bürger zu adeln.
4) Es wird zusätzlich der Titel “Truchsess” vergeben. Der Inhaber führt die Regierungsgeschäfte, wenn der König verhindert ist. Der Truchsess ist nicht befugt Weisungen zu erlassen oder die Verfassung zu ändern. Ebensowenig darf er Gesetze oder Weisungen des Königs ausser Kraft setzen.

I. Schlussstück.
Vom Restspruch

Art. 9.
1) Die Verfassung kann nur mit Zustimmung des Königs geändert werden. Jeder Bürger kann einen Antrag dazu stellen.
2) Die Verfassung tritt mit der Verkündung und der Unterschrift des Königs in Kraft.
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#6
Wie üblich für ein Werk der KMP beinhaltet dieser Entwurf herzlich wenig Demokratie.
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#7
Herr Schuckov, das Lob gehört ganz Ihnen.

Herr Zirakov, was würden sie denn ändern?
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#8
Das Militär beschränken, den Truchsess an Macht beschränken, den König in seiner Macht beschränken, Deutliche Menschenreche einbinden.
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#9
Das Militär ist eindeutig nötig, wie die Vergangenheit zeigte. Zum Beispiel um gegen Verräter wie Utakow vorzugehen.
Menschenrechte lass ich gelten, aber den König in seiner Macht beschränken??
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#10
Militär, naja man könnte die Zeit in der jeder Bürger Reservist ist hinabsetzen. Meine Macht werde ich sicher nicht beschränken lassen.

Aber, Herr Zirakov, bringen sie doch bitte einen Entwurf für die Menschenrechte ein.
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