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[01-07-21092014] Bundesexekution
#1
Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
Gospodin President,
Wasche Deputati,

gemäß Staatsregelungsgesetz Abschnitt II §6 (1) bitte ich die Abgeordneten über die Provinzen die Bundesexekution zu verhängen, nachfolgend
  • Mostowskaja
  • Almachistan
  • Ribir
  • Krolock.
Die im Gesetz genannten Bedingunegn sind erfüllt. Im Falle Almachistans tritt Staatsregelungsgesetz Abschnitt II §5 (3) ein. Zu den Wahlen wurde durch den Wahlleiter Sergeji Piotr in allen inaktiven Provinzen einschließlich Almachistans aufgerufen - bis auf Korgowska ohne Erfolg. Für Korgowska ist anzumerken, dass trotz Wahl eines Ministerpräsidenten und dessen Vereidigung kein Vertreter in den Förderationsrat entsendet wurde.

In Anbetracht der bereits länger führungslos dahinvegetierenden Provinzen möchte ich auf §6 (5) der Geschäftsordnung des Hauses hinweisen und die Abgeordneten bitte in einem Eilverfahren über die Bundesexekution der genannten Provinzen zu befinden.

Spasiba.
#3
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

es ist natürlich bedauerlich, dass dies nötig ist. Ich würde jedoch im Falle von Mostowskaja bitten darum zu verzichten. Dort gibt es immerhin eine geschäftsführende Regierung die derzeit die Verfassung ändert. Auch gestaltet sich die Lage dort etwas komplexer, da die mostowskawische Verfassung die Exekutivgewalt bei der Republik sieht. Eine Weisung jedoch übergibt diese Kompetent zurück an den Volksratspräsidenten der Provinz.

Im Falle Krolocks können wir von keiner Provinz sprechern, da dies ein autonomes Gebiet ist, dass sich selbst verwaltet. Eine Bundesexekution wäre nicht möglich.

Bei den anderen Provinzen stimme ich zu.
#4
Gospodin Kronskij,

im Falle Mostowskajas wird großzügig auf die Bundesexekution verzichtet. Jedoch behalte ich mir vor, die Geschenisse dort genauestens zu beobachten und auch in dieser Provinz dann die Bundesexekution vollstrecken zu lassen, sollte sich eine erneute Inaktivität ergeben.

Was Krolock anbelangt weise ich darauf hin, dass dieses Autonome Gebiet jedoch eine Stimme im Föderationsrat hat. Weiterhin verweise ich auf die Verfassung der Republik §5a in welcher exlizit die Provinzen genannt sind, die Vertreter in den Föderationsrat entsenden - auch dem Autonomen Gebiete Krolock wird eine Stimme eingeräumt und im de facto der Status einer Provinz eingeräumt. Behandel Sie also das Autonome Gebiet Krolock nach seinem de-facto-Status als Provinz und stimmen der Bundesexekution auch hierfür zu.

Es ist mein Anliegen den demokratischen Prozess und die Konsensfindung in diesem Lande voran zu bringen und diese nicht durch lokale Lethargie zu unterbinden.

Wasche Deputati, ich vertraue also auf Ihr Gesprür für Demokratie, die gelebt wird und nicht ungenutzt brach liegt und darauf, dass Sie einer Bundesexekution über Ribir, Almachistan und Krolock zustimmen.
#5
Gospodin Ministr,

gemäß des Assoziationsabkommens ist Krolock ein Völkerrechtsubjekt innerhalb Andros. Die Republik nimmt vor allem deren Sicherheits- und Außenpolitik war. Ein Eingriff in die inneren Angelegenheiten, vor allem hinsichtlich der Exekutive, ist eigentlich nicht vorgesehen.
Zumal das Land mit seinem Zaren ein eigenes Staatsoberhaupt hat.
#6
Gospodin Kronskij,
Wasche Deputati,

Die Außenpolitik Krolocks findet durch das Stimmrecht Krolocks de facto auch im Föderationsrat statt. Betrachen Sie dies also als Eingriff in die Außenpolitik Krolocks welche die Föderale Republik - wie durch Gospodin Kronskij trefflich festgestellt - wahr nimmt.
#7
Gospodin Ministr,

dann muss man aber auch so ehrlich und fair sein und Krolock die nötige Zeit einräumen die auch die Provinzen erhalten hatten,nachdem das Wahlamt sie informiert hat.
#8
meldet sich dann auch mal zu Wort.

Das Zarenthum Krolock ist keine androische Provinz, sondern ein souveräner Staat, welcher einen Teil seiner Souveränitätsrechte an die Föderale Republik Andro vertraglich abgetreten hat. Das Verhältnis zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Zarenthum Krolock wird nicht vom androischen Verfassungs- und Gesetzesrecht bestimmt, sondern einzig und allein von den bestehenden völkerrechtlichen Verträgen zwischen beiden Völkerrechtssubjekten.

Die sogenannte "Bundesexekution" ist im Verhältnis zum Zarenthum Krolock nicht vom bestehenden Vertrag gedeckt und wäre somit eine Verletzung der krolockischen Souveränität. Eine solche Ursupation wird das Zarenthum Krolock nicht dulden.

Darüberhinaus gibt es im Zarenthum Krolock keine "Volksvertretung". Alle Regierungsfunktionen werden durch meine Person wahrgenommen. Dies entspricht der krolockischen Tradition und dem Willen der krolockischen Untertanen. Schon aus diesem Grunde ist eine "Bundesexekution" unnötig, da das Zarenthum über eine funktionierende Regierung verfügt. Und sollte ich einmal nicht mehr sein, tritt die krolockische Thronfolge ein. Sie sehen also, dass im Zarenthum Krolock alles in bester Ordnung ist.
#9
Ich danke ihnen für diese Ausführung. Dennoch kann ich aber auch die Bedenken des Ministers verstehen. Es wäre gut, wenn Krolock etwas mehr Aktivität zeigen würde. Zumal sie im FR Stimmrecht haben und genug Gelder erhalten.
#10
Gospodin Kronskij,
Exzellenz,

eine Unehrlicheit durch meine Person war und ist zu keiner Zeit gegeben. Dem Autonomen Gebiet Krolock ist der selbe "Ablauf" zuzugestehen.

Es ist schön zu hören, Exzellenz, dass die Volksvertretung im Zarentum geregelt zu sein scheint. Verwundert bin ich allerdings darüber, dass seit langer Zeit der Platz im Föderationsrat vakant ist. Weiterhin bin ich verwundert zu hören, dass man sich seitens des Zarentums die Souveränität heruasnimmt und sich eine "Einmischung" in interne Angelegenheiten verbittet, gleichzeitig jedoch androische Politik - wenn auch nur einer Stimme - im Föderationsrat mitbestimmen möchte. Man mag nun an dieser Stelle an das Zünglein an der Waage denken oder auch nicht. Tatsache ist, es wird keine Rosinenpickerei geben!
  


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