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[01-01-28042014] Über die mögliche Gründung eines internationalen Rates
#1
Wasche Kolega,

derzeit ist in vielen Staaten, aber auch auf der Konferenz in Bergen, die Rede von einer möglichen Neugründung des RdN, des Rats der Nationen.
Zuvor gab es schon Gespräche zwischen Astor und anderen Nationen, darunter Dreibürgen und Andro, und es war auch der Kaiser selbst, der mit Präsident Matwenow über eine unspezifische Form einer internationalen diplomatischen Plattform sprach, die durch ALLE Staaten der Welt etabliert und ausgefüllt werden sollte.
Nun leider gibt es das bis heute nicht, und ich sehe auch in der sogenannten IDF in Rataelon darin keine Erfüllung, eher einen Alleingang.
Wenn Präsident Varga nun meint, das mit einer neuen Weltordnung, wie es die Presse so optimistisch ausdrückt, dahinter androische oder dreibürgische Interessen strecken, so hat er zum Teil Recht, wie wohl auch Unrecht.
Es ist das Interesse vieler Staaten, dass diese bilateralen Gespräche und Verträge, Bündnisse und sonstige Pakte, die uns alzu oft an den Rande eines große Krieges führen durch etwas größeres Überwacht und im Notfall, oder besser vorher, gebremst werden.
Einst lehnte eine Volksabstimmung in Andro 2009 den Beitritt zum RdN ab.
Zurecht! Denn einst tagten dort nur die wenigen aktiven Nationen, meist Atomwaffebesitzer, und nötigten die wenigen anderen kleinen Nationen ihren Willen auf.
Unter so etwas musste Andro schon zu Zeiten der UVNO leiden. Gleiches doch wieder mit der Polkommission. Das hier ein Nichtmitglied behandelt wird, wie ein Mitlgied, mit Sanktionen und Drohungen, als Aggressor hingestellt, ist einem Fehler schon bei der Gründung geschuldet! Und ein gewaltiges Problem der internationalen Diplomatie: schwarz-weiss sehen. Aber die Welt ist nichrt schwarz-weiss. Wo Licht, da muss wohl Schatten sein.
Wir sehen das eher alles grau!
Wenn es in Bergen gelingt, mit ALLEN Nationen der Welt eine Art von Weltrat oder Transnationalem Rat zu gründen, indem beraten und getagt wird, indem die bestehenden internationalen Verträge ausgearbeitet, ausgetauscht, vorsgestellt und gelagert werden können, wäre das ein großer Fortschritt.
Wir müssen alle nur dafür sorgen, dass es kein "gut-böse" oder "gut-schlecht" Denken mehr gibt.
Denn das führt uns an den Abgrund! Wenn wir das Völkerrecht wahren, dann so, dass wir jede Regierung eines Landes als die von seinem Volke auserwählte akzeptieren! Egal ob demokratisch oder nicht.
Denn derzeit erscheint mir manche Demokratie wenig demokratisch und manch autoritäres Regime doch recht liberal und offen.

Kann es sich die Welt leisten, in einen globalen Konflikt zu geraten? Ist Andro wirklich ein Aggressor? Gegen wen denn? Wenn wir so aggressiv sind, wo bitte schön ist der internationale Protest? Aggression gegen wen? Einen Staat? Nein!
Das Problem ist, dass, TROTZ eines Gesprächs mit Rataelon, in dem auch durch Frau Helen Bont ein Deffizit der Kommunikation UND des kulturellen Verständnisses für den anderen, man den anderen nicht verstehen will sondern zu ihn bestrafen und faktisch zu erziehen sucht
Doch das machen Kulturen nicht mit sich. Und sowas nennt sich dann Kulturimperialismus.

Alle Länder der Welt sind gefragt, ob sie einen Weltrat möchten, in dem jede Nation als gleichwertig gilt und in der alle Staaten in Eintracht den Weltfrieden erhalten und anderweitige Probleme gemeinsam zu lösen versuchen.
Hierbei gilt es zu achten, dass schon im Aufbau und der Funktionsweise dieses Rates, Demagogen und sonstigen Hetzern keine Möglichkeit gegeben wird!
Denn dort wo gehetzt wird, gibt es stehts ein Contra und dann entsteht ein Konflikt!
Probleme müssen anderweitig gelöst werden. Spannungen müssen entspannt und nicht abprubt gelöst werden. Letzteres führt zur Erruption des Konflikts.

Ich spreche mich daher für einen Wandel der androischen Haltung dahingehend aus, das wir einem möglichen Rat der Nationen 2.0 o.der änhlichem, nicht abneigend gegenüberstehen, sondern das wir Androskis uns als Teil dieser Welt verstehen und die Verantwortung übernehmen, mit den anderen Nationen den Weltfrieden zu wahren. Natürlich werden wir nicht vorbehaltslos alles annehmen was serviert wird, aber wir lehnen auch nicht alles strikt ab.

Ich hoffe, und bete, dass an der Konferenz morgen alle Staaten teilnehmen, das die Skeptiker und Kritiker ihre Zweifel beiseite legen und unvoreingenommen morgen zumindest erscheinen und sich die Konferenz anschauen.
Der einzelne Mensc oder Staat, ist zu klein, um die Welt zu retten, oder zu verändern, das können nur alle gemeinsam.
Auf Augenhöhe, ohne jemanden an den Kopf zu stoßen oder zu brüskieren.

Spasiba.
#2
Gibts es weitere Wortmeldungen?
#3
Wasche Koleg,

ich würde gerne zum Stand der Verhandlungen den Außenminister in dieser Sache vorsprechen lassen bzw. zur Befragung hier einladen.
#4
Wasche Deputati,

es gibt zur Stunde drei Modelle über einen neuen internationalen Rat.

Der einfachste, kürzeste und unbürokratischste, den auch die androische Regierung befürwortet, ist das Konzept einer Diplomatieplattform, vorgelegt von Anturien:

Charta des Rates der Nationen

Im Bewusstsein das internationale Kommunikation der Schlüssel für ein friedliches und produktives Miteinander der Staaten ist gibt sich der Rat der Nationen die folgende Charta.

§1 Jeder Staat der auf der CartA eingetragen ist, ist Mitglied im Rat der Nationen.

§2 Jedes Land kann einen oder mehrere Delegierte in den Rat der Nationen entsenden.

§3 Jeder Delegierte kann jederzeit einen Ausschuss ins Leben rufen wenn das Thema von internationaler Bedeutung ist und er dazu einen ersten Vorschlag, zum Beispiel in Form eines Vertragsentwurfes, vorlegt. Die Leitung des Ausschusses obliegt dem einladenden. Redeberechtigt sind alle Delegierte.

§4 Jeder Staat kann zu einer Gesprächskonferenz, alle oder auch nur einen von ihm definierten Teil der Mitglieder des RdN, einladen. In Gesprächskonferenzen werden bi- oder Multilaterale Konflikte erörtert und diplomatisch behandelt. Die Leitung liegt beim einladenden, Gesprächsberechtigt sind nur eingeladene Personen.

§5 Beleidigungen, oder sonstiges unangemessene Verhalten, wird nach Meldung von der Administration durch eine Verwarnung oder einen temporären Bann (1 Tag bis 365 Tage je nach schwere) geahndet.




Als zweites gibt es das futunische Konzept einer Konferenz der Nationen. Diese beinhaltet keinen ständigen Rat, sondern 3 monatliche Konferenzen.

Die Konferenz der Nationen

Präambel: Die hier versammelten Nationen sind zu dem Schluss gekommen

Dass allein die Kooperation und Gesprächsbereitschaft Konflikte dauerhaft und in ihrem Entstehen zu lösen vermag,

Dass nur ein gemeinsames Forum aller Staaten Missstände ansprechen und hervorheben kann.

Dass Konstruktivität und Sachlichkeit der Leitfaden jeglicher nutzbringer Diskussion sein sollen.

In diesem Sinne begründen die unterzeichnenden Staaten die Konferenz der Nationen mit den folgenden Statuten:

Artikel l: Ziele
§1 Die Konferenz der Nationen dient der Konfliktlösung zwischen den Nationen und Staaten und steht für das Primat der Diplomatie.
§2 Die Konferenz der Nationen wacht über das gemeinsame Erbe der Menschheit in Form der Polargebiete, Weltmeere und den Zeugnissen der Geschichte und wird Mittel finden, dieses zu schützen und zu pflegen.
§3 Die Konferenz der Nationen bietet einen Rahmen, regionale und internationale Probleme und Angelegenheiten zu diskutieren und zu lösen.
§4 Die Konferenz der Nationen steht als Bewahrer des internationalen Rechts und gibt seinen Mitgliedern verbindliche Rechtsgrundlagen im internationalen Umfeld.

Artikel II: Verfasstheit
§1 Die Konferenz der Nationen tagt alle drei Monate für je einen vollen Monat in einem der Mitgliedstaaten.
§2 Die Mitgliedstaaten werden in alphabetischer Reihenfolge zum Gastgeber der Konferenz. Neue Mitglieder werden nach ihrer Aufnahme erst nach dem vollständigen Durchlaufen der bisherigen Liste neu eingefügt. Mitgliedstaaten, welche auf einer Tagung nicht vertreten sind, werden auf der Liste übersprungen.
§3 Der Gastgeber übernimmt die Moderation und Leitung der Konferenz für die Dauer der jeweiligen Tagung.
§4 Eine Nation kann auf ihre Rolle als Gastgeber verzichten, so sie dies auf der unmittelbar vor ihrer Verpflichtung liegenden Tagung bekanntgeben.
§5 Die Konferenz der Nationen bekennt sich zu demokratischen Prinzipien und dem Majoritätsprinzip.

Artikel III: Mitgliedschaft
§1 Mitglied wird jeder Staat automatisch, welcher über ein souveränes Territorium auf einer objektiv verifizierbaren Weltkarte verfügt, auf der die Majorität der Mitglieder verzeichnet sind, und sich bei einer Tagung vertreten lässt.
§2 Jedes Mitglied kann sich nur durch einen Vertreter bei einer Tagung vertreten lassen, auch wenn es selbst Gastgeber ist.
§3 Mitglieder bekennen sich durch ihre Teilnahme automatisch zu den hier dargelegten Regeln und Zielen und haben Teil und Anspruch auf die niedergelegten Völkerrechtsregeln.

Artikel IV: Diskussionen und Abstimmungen
§1 Der Gastgeber hat bei einer Tagung einen Rahmen zu gewährleisten, welcher es den Mitgliedern ermöglicht, Diskussionen über ein selbst gewähltes Thema zu beantragen, so diese in den Kontext von Artikel I fallen.
§2 Diskussionen dauern vier Wochen an. Es steht den Mitgliedern frei diese auf der nächsten Tagung neu aufzugreifen.
§3 Sollte es sich um bindende Beschlüsse handeln, so ist dazu zusätzlich am Beginn der Diskussion eine Abstimmung zu beantragen. Die Verbindung mit einer Abstimmung verkürzt die maximale Dauer auf drei Wochen.
§4 Alle Abstimmungen erfolgen öffentlich und nach dem Prinzip der einfachen Majorität. Die vierte Woche der Tagung stellt den Abstimmungszeitraum dar. Mehrfachabstimmungen und Änderungen der Abstimmung seitens des Mitgliedes führen zur Ungültigkeit. Gültige Abstimmungsoptionen stellen "Ja" oder "Nein" dar.

Unterschriften der Gründer




Anschließend das detailiertere und längere korische Modelldas recht weit reicht mit Gerichten:

Charta der Ständigen Weltkonferenz

Präambel:

Eingedenk der großen Gefahren, die angesichts der Fortgeschrittenheit der Waffentechnik und den weltweiten Handelsbeziehungen dem Zusammenleben der Völker und Nationen erwachsen, haben die Mitglieder dieser ständigen Konferenz beschlossen, zusammen den Frieden in der Welt fördern und bewahren zu wollen, indem sie in gemeinsamen Austausch über die Fragen und Probleme unserer Welt treten.

Art. 1 – Name der Organisation
Der Name der Organisation lautet Ständige Weltkonferenz.

Art. 2 – Sitz der Organisation
(1) Sitz der Organisation ist die Stadt XXX im Staat XXX.
(2) Das Gelände gilt als Exterritoriales Gebiet und wird durch die Organistation verwaltet.

Art. 3 – Sinn und Zweck der Organisation
(1) Erhalt und Förderung des Weltfriedens.
(2) Internationales Forum der Nationen der Welt zur Erörterung der Fragen und Probleme der gegenwärtigen Welt.
(3) Schaffung und Kodifizierung eines allgemein anerkannten Völkerrechtes.

Art. 4 – Status und Rechte der Organisation
(1) Alle Mitgliedsländer erkennen die Organisation als internationale Organisation durch ihre Mitgliedschaft an.
(2) Alle Mitglieder verpflichten sich zur anteilsmäßigen Tragung der Kosten anhand ihrer Bevölkerungszahl.
(3) Die Kosten werden nach ihrem Gegenwert in Reingold bestimmt.

Art. 5 – Grundsätzliche Nichteinmischung in Innere Angelegenheiten
(1) Die Organisation verfolgt den Grundsatz der Nichteinmischung in innere rein nationale Angelegenheiten und verhandelt diese auch nicht.
(2) Von diesem Grundsatz kann nur in den nachstehenden abschließenden Fällen abgewichen werden:
a. Systematischer Völkermord
b. Sonstige allgemein verurteilte schwere Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung
c. Gefährdung der Weltgemeinschaft durch Experimente mit Waffen, Kampfstoffen oder gefährlichen und unbeherrschbaren Technologien
d. Offenkundige Vorbereitung von Angriffskriegen oder anderen schwerwiegenden Maßnahmen gegen andere Nationen

Art. 6 – Mitgliedschaft, Zugang und Status der Delegierten
(1) Mitglied kann jede Nation sein, die über eigenes und unabgeleitetes Staatsgebiet, Staatsmacht und Staatsvolk verfügt (Nation im Sinne der Charta der Ständigen Weltkonferenz).
(2) Jedes Mitglied kann bis zu zwei vertretungsberechtigte Delegierte in die Vollversammlung entsenden.
(3) Jedes Mitglied kann weiteren Rednern ermöglichen, vor der Vollversammlung zu sprechen, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt.
(4) Der gastgebende Staat gewährt den Delegierten aller Nationen grundsätzlichen Zugang zum Gelände der ständigen Weltkonferenz sowie diplomatische Immunität.
(5) Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Art. 7 – Vollversammlung
(1) Die Delegierten der Mitglieder bilden die Vollversammlung.
(2) Die Vollversammlung tritt aus gegebenem Anlaß zusammen.
(3) Jedes Mitglied kann genau eine Stimme abgeben.
(4) Macht ein Mitglied keine näheren Angaben, welcher Delegierte bevorzugt stimmberechtigt ist und geben die Delegierten eines Mitglieds mehr als eine Stimme ab, so ist die zeitlich zuerst abgegebene die gültige.
(5) Die Vollversammlung entscheidet über Änderungen an dieser Charta, wählt das Generalsekretaritat und kann Beschlüsse über erörterte Fragen treffen.
(6) Die Mitglieder unterhalten am Sitz der Vollversammlung eigene Büros, wo ihre Delegierten auch grundsätzlich ständig anwesend sein sollen, um zeitnah an Sitzungen der Vollversammlung teilnehmen zu können.

Art. 8 – Beschlüsse
(1) Beschlüsse über aktuelle Fragen und Vertragsentwürfe werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getätigt.
(2) Beschlüsse über die Änderung dieser Satzung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder.
(3) Die Abstimmungsdauer währt 5 Tage für vollgültige Beschlüsse und 3 Tage für vorläufige Beschlüsse, die einer endgültigen Bestätigung bedürfen.
(4) Ist eine unumstößliche Mehrheit erlangt, kann die Abstimmung vorzeitig beendet werden. Jedoch bleibt den Mitgliedern das Recht unbenommen, bis zum regulären Ende ihre Stimme abzugeben.
(5) Vor Beschlüssen ist ausreichende Zeit zur Aussprache zu gewähren.

Art. 9 – Rede- und Antragsrecht
(1) Alle Delegierten besitzen das Recht vor der Vollversammlung zu sprechen und Anträge im Rahmen der Zuständigkeiten der Organisation zu stellen.
(2) Das Generalsekretariat kann gewisse Beschränkungen auferlegen, wenn ein Delegierter durch überlange nicht zielführende Ausführungen oder Verächtlichmachungen anderer Teilnehmer den Ablauf stört.
(3) Solche Beschränkungen dürfen aber nicht dazu führen, daß ein Mitglied sein Rede- und Antragsrecht nicht mehr wahrnehmen kann.

Art. 10 – Das Generalsekretariat
(1) Das Generalsekretariat besteht aus dem auf zwei Monate gewählten Generalsekretär und seinen beiden Stellvertretern, die alphabetisch ebenfalls für zwei Monate aus den teilnehmenden Nationen bestimmt werden.
(2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Bedarf sind bis zu zwei Stichwahlen durchzuführen.
(3) Führen auch die Stichwahlen zu keinem Ergebnis, sind Neuwahlen vorzunehmen.
(4) Die Wahlen werden durch das Generalsekretariat ausgeschrieben, jede Wahl dauert 5 Tage.
(5) Bis zur Neubestimmung bleiben die vorausgehenden Amtsträger kommissarisch im Amt.
(5) Der Generalsekretär leitet und eröffnet die Sitzungen der Vollversammlung und vertritt die Organisation nach außen.


Art. 11 – Büros der Organisation
(1) Die ständige Weltkonferenz kann Büros in den Mitgliedsländern oder sonstigen Ländern einrichten, wenn dies geboten scheint.
(2) Die Einrichtung solcher Büros kann durch das Generalsekretariat oder die Vollversammlung beschlossen werden.
(3) Die betroffenen Länder besitzen ein Vetorecht, sofern es sich um Mitgliedsländer handelt. In Nichtmitgliedsländern werden Büros nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Länder eingerichtet.

Art. 12 – Unterorganisationen
(1) Den Teilnehemern steht es frei, nach Sachgebieten Unterorganisationen und Ausschüsse im Rahmen dieser Organsisation zu bilden.
(2) Die Vollversammlung und das Generalsekretariat besitzen ein Vetrorecht gegen die Schaffung von Unterorganisationen. Das Vetorecht des Generalsekretariats kann durch die Vollversammlung überstimmt werden.
(3) Unterorganisationen können ihre Auflösung beschließen oder durch die Vollversammlung mit der Mehrheit ihrer Stimmen aufgelöst werden.
(4) Die Unterorganisationen geben sich ihre Satzungen im Rahmen dieser Charta und des Völkerrechts selbst.

Art. 13 – Abkommen
(1) Die Mitglieder können im Rahmen dieser Organisation und mit Zustimmung der Vollversammlung Abkommen über multilaterale Fragen schließen.
(2) Die Abkommen sind nur für solche Nationen verbindlich, die sie unterzeichnen.

Art. 14 – Internationales Gericht
(1) Die Organisation unterhält einen internationalen Gerichtshof der in Konflikten zwischen den Nation und in Fragen des Völkerrechts angerufen werden kann.
(2) Antragsteller kann grundsätzlich jeder sein, sofern er betroffen ist oder die Frage von grundsätzlichem Interesse ist.
(3) Das Gericht ist mit einem internationalen Richterkollegium besetzt, von denen jeweils 3 Richter ein Verfahren leiten.
(4) Ziehen Staaten vor Gericht, soll der vorsitzende Richter dabei aus einem unbeteiligten Land stammen, die beiden dazugezogenen Richter jeweils aus einem der sich gegenüberstehenden Länder, sofern dies möglich ist.
(5) Zieht ein Privatmann vor Gericht, so ist das Gericht von einem vorsitzenden Richter aus einem unbeteiligten Land zu besetzen, einer der beiden Nebenrichter soll aus dem beklagten Land stammen und der andere aus einem unbeteiligten Land.
(6) Die Zuteilung der Richter erfolgt fortlaufend nach alphabetischer Reihenfolge. Die entsprechenden Listen werden durch das Generalsekretariat geführt und werden von der Vollversammlung auf ihre Korrektheit und Zweckmäßigkeit überwacht.
(7) Für ihre Vertretung sorgen die klagenden Parteien jeweils selbst.
(8) Bei den Richtern des Gerichts muß es sich um drei unterschiedliche natürliche Personen handeln.
(9) Ein Richter gilt als Abwesend und wird übergangen, wenn er nach Unterrichtung nicht innerhalb von 7 Tagen seine Teilnahme am Verfahren erklärt. Verschollene oder verstorbene Richter werden regelmäßig aus den Listen entfernt.
(10) Der Gerichtshof arbeitet als Schiedsgericht, die Entscheidungen des Gerichts sind unverbindlich und haben rein empfehlenden Charakter, niemand kann daraus ein Recht ableiten.

Art. 15 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist möglich durch:
a. Erklärung des Austritts
b. Völkerrechtlicher Untergang der Nation
c. Ausschluß der Nation durch die Vollversammlung mit Zwei Dritteln ihrer Stimmen.

Art. 16 – Aussetzung der Mitgliedschaft
(1) Liegt die letzte Beteiligung an der Organisation vor einer Abstimmung länger als 30 Tage zurück, so wird die betreffende Nation bei Abstimmungen nicht berücksichtigt.
(2) Sie wird wieder berücksichtigt, sobald sie sich zu Wort meldet.
#5
Zuletzt das bergische Modell das äußerst bürokratisch und lange ist.

WIR, DIE VÖLKER DES RATES DER NATIONEN,
BEDAUERND, dass der Rat der Nationen, gegründet am 11.11.06, gescheitert ist,
ERKENNEND, dass die Alternative zu Kriegen und Konflikten der Dialog ist,
ENTSCHLOSSEN, Dialog, Kooperation und Verhandlungen eine allgemeine Plattform zu bieten,
GEWILLT, gemeinsam für das Wohl der Welt einzutreten,
ANSTREBEND eine Kodifizierung des Völkerrechts,
ÜBERZEUGT, dass diese Ziele nur gemeinsam erreicht werden können,
haben, durch unsere Vertreter diese Charta beschlossen und errichten mit ihr den Rat der Nationen als internationale Organisation.

Charta des Rates der Nationen


Artikel 1 – Mitglieder
(1) Mitglied des Rates kann jeder souveräne Staat der Welt (CartA) sein. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Berufung eines Vertreters, dessen Ernennung beim Rat zu hinterlegen ist. Mit der Ernennung eines Vertreters werden die Bestimmungen dieses Dokuments anerkannt. Die Mitgliedschaft endet mit Verlust der Souveränität oder durch Erklärung gegenüber dem Rat.
(2) Internationale und zwischenstaatliche Organisationen können Beobachter entsenden.

Artikel 2 – Generalversammlung
Die Generalversammlung des Rates setzt sich aus allen Vertretern der Mitglieder zusammen, die jeweils eine Stimme haben. Alle Vertreter sowie die Staats- und Regierungschefs der Mitglieder und deren Außenminister haben Rede- und Antragsrecht.
(2) Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Stimmberechtigt sind die Mitglieder, die zu Beginn der Abstimmung vertreten waren. Die Stimme kann auch durch die Staats- und Regierungschefs oder den Außenminister geführt werden, jedoch nur von einer Person zur gleichen Zeit.
(3) Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben, Mitglieder tadeln und sich mit jeder Angelegenheit befassen, die ein Mitglied, eine Unterorganisation, der Generalsekretär oder ein Ausschuss ihr vorlegt.
(4) Der Vorsitzende der Generalversammlung moderiert die Debatte. Er kann einem Vertreter das Rederecht entziehen. Damit einher gehen keinerlei weitere Nachteile oder Konsequenzen.

Artikel 3 – Ausschüsse
(1) Jeder Mitgliedstaat kann die Einsetzung von Ausschüssen initiieren, die sich mit einem bestimmten Thema, Problem oder einer Fragestellung befassen. Die Generalversammlung und der Generalsekretär können Ausschüsse einsetzen, an denen jedes Mitglied und jeder Beobachter teilnehmen kann. Ferner können Gäste durch ein Mitglied geladen werden. Der Teilnehmerkreis kann durch den Initiator beschränkt werden.
(2) Der Initiator oder eine gewählte Person leitet Sitzungen und Abstimmungen der Ausschüsse.

Artikel 4 – Sekretariat und Vertretungen
(1) Die Generalversammlung bestellt einen Generalsekretär und beruft ihn ab, der auch als ihr Vorsitzender amtiert. Seine Vertretung obliegt dem dienstältesten Vertreter der Mitgliedsstaaten, der zur Verfügung steht, sofern nicht ein ständiger Stellvertreter benannt ist. Der Generalsekretär hat Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen und der Generalversammlung.
(2) Der Generalsekretär leitet die Verwaltung des Rates und repräsentiert seine Beschlüsse nach außen.
(3) Das Sekretariat kann zum Depositär von Verträgen und Übereinkommen bestimmt werden. Es verwaltet ein Archiv internationaler und bilateraler Übereinkommen.
(3) Er kann Sonderbeauftragte ernennen und Vertretungen des Rates errichten, sofern die Generalversammlung nicht widerspricht.

Artikel 5 – Unterorganisationen, Verträge und Übereinkommen
(1) Jede internationale Organisation kann auf Antrag von der Generalversammlung als Unterorganisation anerkannt werden. Ebenso kann die Generalversammlung die Errichtung von Unterorganisationen beschließen.
(2) Die Teilnahme an im Rahmen des Rates entstandenen Verträgen und Übereinkommen steht jedem Mitglied und von der Generalversammlung eingeladenen Staaten frei. Keinesfalls begründet die Mitgliedschaft eine Verpflichtung zur Teilnahme. Die Nichtteilnahme begründet keine Pflichten oder Nachteile.

Artikel 6 – Anerkennung und Verpflichtung
(1) Die Mitglieder verpflichten sich, den Rat als internationale Organisation anzuerkennen und gewähren ihr alle Vorrechte und Befreiungen einer solchen. Sie gewähren dem Generalsekretär, seinen Beauftragten und Mitarbeitern in dienstlicher Funktion diplomatische Immunität.
(2) Die Mitglieder erklären, mit dem Rat und allen seinen Organen zusammenzuarbeiten, seinen Beauftragten die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und die Errichtung von Büros in ihrem Hoheitsgebiet zu gestatten, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen.
(3) Kein Mitglied ist zur Anerkennung solcher Erklärungen oder Beschlüsse verpflichtet, denen es nicht zugestimmt hat. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich entsprechend seiner Wirtschaftsleistung an den Kosten des Rates zu beteiligen, trägt jedoch eigene Kosten selbst.

Artikel 7 – Abschließendes
(1) Die Generalversammlung bestimmt den Sitz der Organisation. Der Generalsekretär wird ermächtigt, diesen temporär aus wichtigen Gründen zu verlegen und Vereinbarungen zu schließen, um die Errichtung des Sitzes Das Gelände, das den Sitz der Organisation bildet soll exterritorial und unverletzlich sein. Der Zugang für alle Vertreter der Mitgliedsstaaten ist zu gewährleisten.
(2) Die Organisation ist unauflöslich.
#6
Herr Minister. Ich kann jetzt schon sagen dass die FL hier nur mitmachen wird falls die Regierung Andro und Astors ihre Sturheit aufgeben und an den Tisch zurückehren. Ansonsten werden wir hier im Parlament ganz klar unserer Positionen vertreten.Applaus aus der FL
#7
Gospodin Jansikow,

ich würde gerne wissen, was die Gründung eines internationalen Rates mit den Beziehungen Astor-Andro zu tun haben?
Des weiteren würde ich gerne wissen, was ihre Positionen sind. Ich kann mir nur schwer vorstellen, das sie gegen einen internationalen Rat sind, zumal dieser nicht von der Duma sondern der Bevölkerung angenommen werden muss.
#8
Es hat damit zu tun. Dass diese Konferenz einberufen wurde um den Streit um Polkrise zu lösen zwischen der PK und Andro. Ich muss ihnen jetzt sagen Wochen Später hat US Präsident Varga Andro beschuldigt dass sie sich den Pol einverleiben wollen. Daraufhin wurde der Streit von der Pk auch auf Astor ausgeweitet. Dann gab es eine Polkonferenz hier Koskow man hatte eine Lösung gefunden und was ist dann passiert. Die Regierung der Föderalen Republik Andro unter Präsident Aleksander Ruslanowitsch Matenow beschlossen diesen Entwurf zu verweigern daraufhin hat sich die PK verweigert. Ich frage sie jetzt dann direkt das sie der Außenminister sind. Was ist die Position der REgierung der Föderalen Republik Andro zu einem Internationalen Rat. Und unserer Positionen sind klar. Wir wollen einen Internationalen Rat aber. Wir wollen hier wissen wird die Regierung der Föderalen Republik Andro den Beschlüssen des Internationalen Rates zustimmen. oder wird sich verweigern was bedeuten würde dass sier keine Entscheidungen akzeptieren können.
#9
Gospodin Jansikow,

ich kann sie kaum verstehen, da sie recht kompliziert reden aber ich versuche es einmal:


Zitat:Es hat damit zu tun. Dass diese Konferenz einberufen wurde um den Streit um Polkrise zu lösen zwischen der PK und Andro.

Diese Konferenz heißt zwar offiziell "Polkonferenz", dreht sich aber um mehr als nur den Nordpol. Sie dreht sich auch um das Völkerrecht, die Gründung eines internationalen Rates sowie anderweitie internationale Konfliktfelder. Es ist also eher eine Weltfriedenskonferenz.

Zitat:Ich muss ihnen jetzt sagen Wochen Später hat US Präsident Varga Andro beschuldigt dass sie sich den Pol einverleiben wollen. Daraufhin wurde der Streit von der Pk auch auf Astor ausgeweitet. Dann gab es eine Polkonferenz hier Koskow man hatte eine Lösung gefunden und was ist dann passiert. Die Regierung der Föderalen Republik Andro unter Präsident Aleksander Ruslanowitsch Matenow beschlossen diesen Entwurf zu verweigern daraufhin hat sich die PK verweigert.

Andro hat sich nicht verweigert. Wir haben eine Konferenz einberufen um eine Lösung zu finden. Wir erachten die Konferenz in Koskow auch nicht als gescheitert. Sie hat immerhin gezeigt, das alle Parteien den Pol schützen wollen. Uneinig war man sich darin, wie der Vertrag abzuschließen ist. Die PK bestand darauf, dass Andro mit ihr einen Vertrag abschließt.
Das will Andro nicht, da wir einen multilateralen Vertrag zwischen Staaten bevorzugen und das geht auch gar nicht, weil die Charta der PK das nicht vorsieht.


Zitat:Ich frage sie jetzt dann direkt das sie der Außenminister sind. Was ist die Position der REgierung der Föderalen Republik Andro zu einem Internationalen Rat. Und unserer Positionen sind klar. Wir wollen einen Internationalen Rat aber. Wir wollen hier wissen wird die Regierung der Föderalen Republik Andro den Beschlüssen des Internationalen Rates zustimmen. oder wird sich verweigern was bedeuten würde dass sier keine Entscheidungen akzeptieren können.


Die androische Regierung ist für eine internationale Diplomatieplattform ohne Kompetenzen. Es soll rein die Möglichkeit des Dialogs geschaffen werden. Wir haben mit RdN und UVNO schlechte Erfahrungen gemacht und erlebt, wie einige wenige den ganzen Rat gegen andere Nationen vereinnahmen konnten.
Das darf nicht wieder geschehen.
Gleichzeitig ist es aber dennoch wichtig, dass es eine Plattform für den Austausch gibt. Ohne ist es schwer.

Ich habe ihnen die vier Konzepte vorgelegt, damit sie hier auch darüber sprechen können.

Die androische Regierung präferiert den ersten anturischen Vorschlag.
#10
Nun will ich ihnen etwas sagen. Für mich geht ein Internationaler Rat nur wenn er auch Befugnisse hat. Und ich sage ihnen wieso. Es wäre sinnvoll, aber dann müsste man wirklich Diplomatisch agieren. Ich habe den letzten Monaten das hier keinen Friedensdiplomatie gemacht wurde sondern Kriegsdiplomatie. Ich kann ihnen sagen Herr Außenminister die Konferenz hätte was bringen können. Aber ich sage hier nur noch wer zu spät kommt den bestraft das Leben.
  


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