22.03.2014, 19:01
Hiermit ergehen nachfolgender Befehle an die Grenzschutztruppen
Mit sofortiger Wirkung sind die notschischen Grenzen ständig zu patrouillieren - insbesondere der Grenzabschnitt zur Föderalen Republik Andro.Die lokalen Grenzoffiziere haben eigenständig für einen Dienstplan zu sorgen, der eine 24-stündige Überwachung in vollem Umfang gewährleistet. Weiterhin sind sämtliche Grenzschutztruppen mit Karabinern zu bewaffnen. Jedem Grenzschutzabschnitt wird eine Hundestaffel zugeteilt. Grenzgänger sind nur an den offiziellen Grenzübergängen zu dulden. Eine Überprüfung der Personalien ist in jedem Falle durchzuführen. Unbefugte oder nicht autorisierte Personen sind zu arrestieren und der Kommandeurin der Grenzschutztruppen unverzüglich zu melden. Versäumnisse im Dienst sind nicht zu tolerieren und werden entsprechend den geltenden Vorschriften diszipliniert.
gez. Kommandeurin der Grenzschutzgruppen
Mit sofortiger Wirkung sind die notschischen Grenzen ständig zu patrouillieren - insbesondere der Grenzabschnitt zur Föderalen Republik Andro.Die lokalen Grenzoffiziere haben eigenständig für einen Dienstplan zu sorgen, der eine 24-stündige Überwachung in vollem Umfang gewährleistet. Weiterhin sind sämtliche Grenzschutztruppen mit Karabinern zu bewaffnen. Jedem Grenzschutzabschnitt wird eine Hundestaffel zugeteilt. Grenzgänger sind nur an den offiziellen Grenzübergängen zu dulden. Eine Überprüfung der Personalien ist in jedem Falle durchzuführen. Unbefugte oder nicht autorisierte Personen sind zu arrestieren und der Kommandeurin der Grenzschutztruppen unverzüglich zu melden. Versäumnisse im Dienst sind nicht zu tolerieren und werden entsprechend den geltenden Vorschriften diszipliniert.
gez. Kommandeurin der Grenzschutzgruppen