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[01-03-05032014] Änderung Militärgesetzbuch
#1
Wasche Kolega,

die DPA schlägt vor, im Punkte Wehrpflicht für Frauen einige Änderungen vorzunehmen.
1. Die Wehrpflicht für Frauen soll statt 12 Monaten nur 3 Monate betragen, um somit der Dauer der Schwangerschaft von 9 Monaten gerecht zu werden. Somit kämen Männer wie Frauen auf 12 Monate für ihren Dienst am Vaterland. Die Spezialausbildung fällt dann weg. Der Nebeneffekt ist dann, dass mehr Männer zum Grundwehrdienst eingezogen werden.
2. die Vereidigung auf die Verfassung soll binnen einer Woche, satt vier Wochen geschehen.
3. Mütter mit Kindern unter 6 (bisher unter 3) sind von der Wehrpflicht befreit.
4. Zeitsoldaten sollten sich auch noch auf 20 und 30 Jahre verpflichten können.
5. Milizen treffen sich einmal im Monat für einen Tag und einmal im Jahr für eine Wocjhe zur Übung. Bislang nur eine Woche im Jahr. Milizionäre erhalten für jeden Diensttag 20 ARW. und sind vom Arbeitgeber freigestellt, dessen Verlust der Staat zu 80% ausgleicht.

Spasiba.
#2
Kolega?
#3
Dami i Gospoda,

die konservative Fraktioin schlägt vor den Wehrdienst für Frauen ganz zu streichen, da für drei Monate keine sinnvolle Verwendung in den Streitkräften gefunden werden kann. Zudem kann der Bedarf an Wehrpflichtigen auch problemlos aus dem männlichen Bevölkerungsteil gedeckt werden. Nicht zuletzt liegt die natürliche Bestimmung auch nicht in der Verteidigung der Nation mit der Waffe in der Hand, sondern in der Versorgung des Mannes und der Kinder. Wir sollten die Gelegenheit nutzen die sozialistischen Perversionen zu beenden und auch in der Armee wieder zur natürlichen Ordnung der Dinge zurückkehren.
#4
Wasche Kolega,

ich möchte an den äußersten Ernstfall erinnern. Andro hat 142 Mio. Bürger. Das sind 42.004.993 Männer und 43.852.451 Frauen im Alter von 18-55 Jahren. Zusammen 85. Mio.
Umgeben sind wir von Nationen mit über 600 Mio. Einwohnern sowie 300. Mio Einwohnern. Tengoku, Dreibürgen und Chinopien, Astor, Imperium haben jeweils mehr Bürger als wir.
Wir müssen hier praktisch denken. Es kann über das Schicksal von Überleben und Untergang entscheiden, wenn auch die androischen Frauen Wehrbereit sind, zumindest in Grundzügen.
Durch die Herabsenkung des Wehrdienstes, können zugleich mehr männliche Jahrgänge eingezogen werden. Derzeit haben wir ja keine Auslastung von 100% eines Jahrgangs. So würden wir mehr Männer erreichen, was sicher der Konservativen Partei entgegen kommt.

Spasiba.
#5
Das sind unerhebliche Rechenspiele, denn in der modernen Zeit ist weniger Masse entscheidend, sondern gute Ausbildung und gute Ausrüstung. Die Frau hat ihre Bestimmung im Haushalt. Dem Mann obliegt die Verteidigung des Vaterlandes. Das ist eine gerechte und natürliche Aufgabenverteilung. Zumal Frauen auch nicht die gleiche körperliche Konstitution wie Männer aufweisen und daher für den Waffendienst nicht gleichermaßen geeignet sind.

Das Frauen allerdings auch einen Dienst für die Heimat leisten müssen, versteht sich von selbst. Jedoch sind weibliche Kräfte besser im Dienst der Krankenpflege eingesetzt. Deshalb sollten Frauen einen verpflichtenden einjährigen Zivildienst in Krankenpflegeeinrichtungen und anderen karitativen Einrichtungen ableisten.
#6
Gospodin Kamow,

dann schlage ich vor, dass Frauen verpflichtend den Wehrersatzdienst ableisten müssen. Die Dauer soll ein Jahr nicht überschreiten.
#7
Wasche Kolega,

Frauen sollten im übrigen durchaus die Möglichkeiten haben freiwilligen den Militärdienst besuchen zu dürfen.
#8
Wenn sie die dafür nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen, steht dem nichts im Wege. Die konservative Fraktion stimmt diesen Vorschlag zu.
#9
Gut dann nehmen wir Frauen von der Pflicht zum Militärdienst heraus und machen dies freiwillig, jedoch müssen sie den Wehrersatzdient antreten.
Chorochow.
#10
Änderung Militärgesetz

§1. Wehrpflicht
(1)In ganz Andro herrscht für alle männlichen Bürger ab dem 18. Lebensjahr die Wehrpflicht. Sie gilt für Männer wie Frauen.
(2)Jeder männliche wie weibliche Bürger, der das 17. Lebensjahr vollendet hat und das 55. noch nicht erreicht , kann sich freiwillig zur Armee melden.
(3)Jeder Bürger der das 17. Lebensjahr erreicht wird vom Wehrkreiskommando erfasst und zur Musterung vor seinem 18. Lebensjahr beordert.
(4)Das Nichterscheinen zur Musterung ist nur durch ein ärztliches Attest entschuldbar, die Musterung muss dennoch nachgeholt werden. Ein unentschuldigtes Fehlen zur Musterung wird mit Geldstrafen bis zu 1000 ARW geahndet.
(5)Bürger die sich ab dem 18. Lebensjahr noch in der Schule oder Ausbildung befinden, haben diese zu beenden, bevor sie ihrem Wehrdienst antreten können.
(6)Alle Soldaten müssen einen Monat nach Beginn ihrer Ausbildung einen Eid auf die Verfassung ablegen.
(7)Arbeitslose Bürger werden bevorzugt rektutiert.
(8)Schwangere Frauen und Mütter mit Kindern im Alter unter 3 Jahren sind von der Wehrpflicht befreit.
(9)Männer von werdenden Müttern und Väter mit Kindern unter 3 Jahren werden auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt.
(10)Geistig Behinderte Menschen, Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Behinderung die einen Kriegsdienst nicht ermöglichen sind von der Wehrpflicht befreit.


Änderung WED-Gesetz

§ 1 Wehrersatzdienst
(1) Zum Wehrersatzdienst kann nur antreten bzw. wird gezogen, wer nicht die Tauglichkeitstufen WT1 oder WT2 laut Militärgesetzbuch ereicht hat. Ausgenommen davon sind nur Personen deren Dienst durch ihre körperliche oder geistige Behinderung beeinträchtigt oder unmöglich wäre.
(2)Für alle weiblichen Bürger gilt ab dem 18. Lebensjahr die Pflicht zum Wehrersatzdienst, insofern sie sich nicht freiwillig zum Armeedienst melden.
(3) Eine Ausnahme bilden Personen, die einen Militärdienst aus Gewissensgrunden ablehnen, sie haben einen KDVA zu stellen.
(4) Der Wehrersatzdienst dauert so lange wie der Wehrdienst und ist eine nicht militärische Art der Wehrpflicht.
(5) Die Wehrersatzdienstleistenden unterstehen dem Innenministerium.
(6) Wehrersatzdienstleistende die nach ihrer Einberufung zum Dienst binnen zwei Monate keine Stelle finden, erhalten eine vom Innenministerium zugeteilt.
  


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