31.12.2013, 15:35
Wasche Kolega,
das Wahlamt hat die Duma darauf aufmerksam gemacht, dass es keine genaue Dauer für die Sammlung von Unterschriften für Volksabstimmungen gibt.
Ich möchte daher den Vorschlag des Amtes aufgreifen und eine Regelung finden.
Vorgeschlagen sind derzeit 7 Tage, ich kann mir aber ebenso auch 10 vorstellen.
Darüber hinaus sollte das Vorhaben dem Wahlamt zugetragen werden.
Es ist daher die Frage ob wir offiziell die Vorgänge für die Volksabstimmung in Volksinitiative (Quorum + Frist) und Volksabstimmumg (Quorum + Frist) unterteilen oder auch noch das Volksbegehren dazwischen legen.
Also
1. Bürger starten eine Volksinitative (VI). Diese wird beim Wahlamt beantragt und muss binnen der Frist von X Tagen ein Quorum von Y% der Bürgern unterschrieben werden.
2. Ist die VI erfolgreich, so folgt ein Bürgerbegehren. Ebenfalls wieder Frist und Quorum. Ist dieses erfolgreich, geht der Antrag in die Duma
3. Lehnt die Duma den Antrag ab, folgt eine Volksabstimmung.
Da Bürger derzeit schon Petitionen/Initiaitven an die Duma richten können, denke ich dass wir nur 1. und 3. durchführen. Daneben könnte man noch festlegen, dass sich der/die Bürger zuvor an die Duma wenden. Wenn dieses nichts bringt, können sie die VI starten.
Spasiba.
das Wahlamt hat die Duma darauf aufmerksam gemacht, dass es keine genaue Dauer für die Sammlung von Unterschriften für Volksabstimmungen gibt.
Ich möchte daher den Vorschlag des Amtes aufgreifen und eine Regelung finden.
Vorgeschlagen sind derzeit 7 Tage, ich kann mir aber ebenso auch 10 vorstellen.
Darüber hinaus sollte das Vorhaben dem Wahlamt zugetragen werden.
Es ist daher die Frage ob wir offiziell die Vorgänge für die Volksabstimmung in Volksinitiative (Quorum + Frist) und Volksabstimmumg (Quorum + Frist) unterteilen oder auch noch das Volksbegehren dazwischen legen.
Also
1. Bürger starten eine Volksinitative (VI). Diese wird beim Wahlamt beantragt und muss binnen der Frist von X Tagen ein Quorum von Y% der Bürgern unterschrieben werden.
2. Ist die VI erfolgreich, so folgt ein Bürgerbegehren. Ebenfalls wieder Frist und Quorum. Ist dieses erfolgreich, geht der Antrag in die Duma
3. Lehnt die Duma den Antrag ab, folgt eine Volksabstimmung.
Da Bürger derzeit schon Petitionen/Initiaitven an die Duma richten können, denke ich dass wir nur 1. und 3. durchführen. Daneben könnte man noch festlegen, dass sich der/die Bürger zuvor an die Duma wenden. Wenn dieses nichts bringt, können sie die VI starten.
Spasiba.