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[Wahlamt] Volksabstimmung
#1
[Bild: Wahlamt_Wappen.png]
Wahlamt der Föderalen Republik Andro

Volksabstimmung zur Änderung der Verfassung der FR Andro
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Die Volksabstimmung zur Änderung der Verfassung ist für den Zeitraum von 31.07.2013 - 04.08.2013 eröffnet.

Wahlberechtigt sind alle Bürger die in das Wahlregister eingetragen sind

[doc]Wahlberechtigte
Andrej L .Kronskij
Aleksander Jurjewitsch Ardenberg-Godunow
Konstantin Konstantinowich Boulikin
Witali Wladimirowitsch Klitschka
Iwana Aleksandrowna Orlowa


Abstimmungsvorlage
Gesetz zur Änderung der Verfassung

Dieses Gesetz hat die Aufgabe, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Verfassung der Föderalen Republik Andro wie folgt zu ändern:


§1. Paragraph 5 wird wie folgt ergänzt.

Die Republik hat nur in jenen Bereichen das Recht zur Gesetzgebung, welche ihr durch diese Verfassung ausdrücklich eingeräumt worden ist. In allen anderen Bereichen hat die Republik das Recht zur Gesetzgebung, sofern und soweit die Provinzen nicht von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch gemacht haben. Machen die Provinzen von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch, so tritt das entsprechende Gesetz der Republik für jene Provinz außer Kraft

Artikel 5a wird wie folgt geändert:

§ 5a) Von dem Föderationsrat
Die Regierungen der Provinzen sind im Föderationsrat vertreten. Jede Provinzregierung entsendet einen Vertreter, welcher Rede- und Stimmrecht zu allen im Föderationsrat tagenden Angelegenheiten hat. Das Nähere regeln Provinzgesetze. Die Vertreter der Provinzen im Föderationsrat dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete in der Duma tätig sein. Die Vertreter im Föderationsrat können für Äußerungen, die sie vor dem Rat oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Provinzvertreter getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Die Verteilung des Stimmrechts im Föderationsrat ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 20 Stimmen
Korgowska - 12 Stimmen
Wiltuwija - 8 Stimmen
Ribir - 6 Stimmen
Almachistan - 5 Stimmen
Autonomes Gebiet Krolock - 1 Stimme

Die Stimmen pro Provinz müssen einheitlich abgegeben werden.

Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
a) Initiativ- und Antragrecht vor der Duma;
b) ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüsse der Duma. Das Veto ist binnen zweier Woche nach Verabschiedung des Beschlusses der Duma, durch den Föderationsrat gegenüber der Duma, zu erheben. Der Beschluss der Duma muss sodann erneut in einer gemeinsamen Sitzung von Duma und Föderationsrat verhandelt werden. Die Duma kann das Veto des Föderationsrates mit der gleichen Stimmmehrheit zurückweisen wie es zustande kam, wobei der Beschluss der Duma dann zu Stande kommt. Weist die Duma das Veto nicht mit der erforderlichen Mehrheit zurück, so ist der Beschluss nicht zu Stande gekommen.
c) Den Vorsitz des Föderationsrates übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Föderationsrates.

§2. Artikel 6 wird wie folgt ergänzt:

§ 6) Von den Präsidenten der Republik und dem Ministerrat

Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik. Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen, er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte; er hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk, den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk, mit absoluter Stimmenmehrheit, gewählt. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt und entlassen. Bei der Ernennung sind sie vom Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Der Präsident, wie die Minister, verfügen über Immunität und Indemnität. Diese können jedoch bei einem schweren Amtsvergehen durch 2/3 Mehrheit der Duma und des Föderationsrates aufgehoben werden.
Der Präsident kann nach der Aufhebung der Immunität allein durch den Föderationsgerichtshof, im Falle des Landes- oder Hochverrats sowie Amtsmissbrauchs, angeklagt werden. Der Föderationsgerichtshof erklärt den Präsidenten seines Amtes für verlustig, wenn dieser sich einer schwerwiegenden Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat. Erklärt der Föderationsgerichtshof einen Präsidenten seines Amtes für verlustig, so sind binnen eines Monates Neuwahlen zum Amt des Präsidenten durchzuführen.
Der Präsident der Republik kann kein Mitglied der Duma oder des Föderationsrates sein.

§3. Artikel 7 wird wie folgt ergänzt:

§ 7) Von der Gerichtsbarkeit
Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges oberstes Gericht für ganz Andro, welches die Bezeichnung '' Föderationsgerichtshof '' trägt. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, dem Föderationsgerichtshof anzurufen. Die Richter entscheiden frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes.
Dem Föderationsgerichtshof stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch die Duma und einer durch den Föderationsrat, für zwölf Monate, bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.

§4. Artikel 8 wird wie folgt ergänzt:

§ 8..) Von dem Völkerrecht
Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mehr als die Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.

§5. Artikel 9 wird wie folgt ergänzt:

§ 9) Schluß-Akte
Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das androische Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie der Föderalen Republik Andro dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie durch das androische Volk angenommen wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in dieser Verfassung beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.

§6. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.


Frage:
Stimmen Sie dem Gesetz zur Änderung der Verfassung zu?

[list=disc][*]Die Stimmen sind per PM an den Benutzer "Wahl" zu schicken.[*]Titel der Nachricht muss "Abstimmung" sein.[*]Inhalt der Nachricht muss der [size=12]Ja

oder

Nein

oder

Enthaltung

sein. Stimmen mit anderem Inhalt sind ungültig und werden nicht gezählt.
[*]Die Möglichkeit "Enthaltung" wird bei der Mehrheitsfindung nicht berücksichtigt.[*]Die Auszählung der Stimmen übernimmt ein php Skript, eine Verfälschung der Wahl ist nicht möglich.[/list]
Beispiel PM
Betreff: "Abstimmung"
Nachricht: "Ja"


Der Wahlamtsleiter
Koskow den 31. Juli 2013[/doc]
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#2
Hat abgestimmt
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#3
Vom Stützpunkt in Ribir aus hat auch Iwana postalisch an der Volksabstimmung teilgenommen - und selbstverständlich mit "Nein" gestimmt. So weit kommt es noch, dass sie einen Beschluss billigt, der die Handlungsfreiheit des Militärs auf völlig unnötige Weise einschränkt. Eigentlich müsste man sie vielmehr erweitern, um im Inneren endlich kurzen Prozess mit dem ganzen Gesocks machen zu können.
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#4
Hat natürlich mit "Ja" gestimmt, da vor allem die Föderalismusreform im Vordergrund steht und enorm wichtig ist für Andro. Alles andere wäre eine Blockadepolitik
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#5
Endet heute Abend.
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#6
[Bild: Wahlamt_Wappen.png]
Amtliches Wahlergebnis


Die Volksabstimmung über die Änderung der Verfassung erreichte und überschritt die nötige Mehrheit zur Erreichung des Quorums von 3/4 an abgegebenen Stimmen.
Von 5 abgegebenen entfielen auf die Optionen
Ja: 3
Nein: 1
Enthaltung: 1
Stimmen die für das Erreichen des 3/4 Ja-Quorums maßgeblich sind: 4

Auf Ja entfielen: 75%
Auf Nein entfielen: 25%

Gemäß des Wahlgesetzes ist für die Annahme der Volksabstimmung 3/4 der Stimmen als gültigen Ja-Stimmen erforderlich. Enthaltungen werden nicht für die Mehrheitsfindung berücksichtigt.

Das Wahlamt stellt fest, dass die nötige 3/4 Mehrheit erreicht wurde und die Verfassungsänderung somit durch das androische Volk angenommen wurde.

Wahlbeteiligung:
100% (5 von 5 abgegebenen Stimmen)
5 gültige Stimmen
38% der Gesamtbevölkerung
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#7
Knapp, aber immerhin. Eine wichtige Reform!
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