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[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#1
Wasche Kolega,

angesichts der offenkundigen nicht vollständigen Ausübung der Provinzpairs in ihren Pflichten, oder gar der Wahl derer überhaupt, denke ich, es ist an der Zeit, über eine zweite Föderalismusreform zu sprechen.
Die direkte Wahl der Pairs, sowie der Provinzregierungen war bislang wenig fruchtend.
Es gab in letzter Zeit dafür verstärkt den Gedanken, einen Föderationsrat einzurichten. Also eine zweite Kammer, in der die Provinzregierungen sitzen.
Nun denn, ich denke, das ist diskussionswürdig.
Wie sehen die anderen Kollegen das und welche Kompetenzen sollte die Kammer haben?

Angesichts der Bedeutung des Thema, erteile ich hiermit allen Provinzvertretern und interessierte Bürgern das Wort.

Spasiba.
#2
Washa Deputanti,
da man bisher als Provinzpräsidentin kaum Möglichkeiten hat mit der Bundespolitik zusammen zu arbeiten bin ich für den Föderationsrat. Seine Mitglieder sollten die Provinzpräsidenten sein und sämtliche wichtigen Gesetzesänderungen sollten auch dort abgestimmt werden.
#3
Washa Kollega,
Njet! Wenn wir zwei Kammern haben, die sich gegenseitig blockieren können, dann werden sie das bei der nächsten Gelegenheit tuen. Ich bin der Meinung, dass der Provinzrat lediglich Verfassungsänderungen und Gesetzen, die in die Rechte oder Gelder der Provinzen eingreifen zustimmen müssen sollte.
#4
Wasche Kolega,

ich denke beim Föderationsrat an folgende Punkte

-NICHT an Verfassungsänderungen, dies liegt beim Volk, jedoch darf der Rat da gerne mitreden
-Initiativrecht zu ALLEN Gesetzen um Provinzthemen in die Duma zu tragen
-Abstimmungsrecht/Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebung die die Provinzen unmittelbar betreffen
-Mitsprache- und Kompetenzrecht im Staatsetat/Haushalt
-Verkeher, Infrastruktur, Bau etc.

Sonst noch Punkte?
#5
Waschi kolegi,

der Föderationsrat sollte aus den Oberhäuptern der Provinzen gebildet werden. Kompentenziell sollte er aber weniger Gewicht als die Duma haben, da diese direkt vom Volk legitimiert ist und um eine gegenseitige Blockade und Kompetenzwirrwarr zu verhindern. Es ist dabei an folgende Kompetenzen zu denken.

Initiativ- und umfassendes Antragsrecht in der Duma und damit verbunden auch entsprechendes Rederecht.
Gegen von der Duma beschlossene Gesetzesvorlagen kann der Föderationsrat binnen zwei Wochen Widerspruch erheben. Der Widerspruch führt zu einer Zurückverweisung der Vorlage an die Duma, welche erneut berät unter Beteiligung des Föderationsrates, aber seinen Widerspruch mit einer erneuten absoluten Mehrheit abweisen kann.
Nur im Bereich der Gesetzgebung, welche die Provinzen unmittelbar betrifft soll der Föderationsrat ein Vetorecht haben.
Nach außen hin wird der Föderationsrat durch seinen Präsidenten repräsentiert. Die Präsidentschaft wechselt alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge.
#6
Wasche Kolega,

die Geschäftsordnung kann sich der Föderationsrat dann ja selbst geben. Jedoch sollten wir klar bestimmen, wo der Föderationsrat Kompetenzen hat. Zu sagen "in Provinzfragen" ist etwas dünn.

-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle

Das sind die Themen, deren Rechte ausschließlich bei der Duma liegen.
Per Gesetz wurden ja auch die Kompetenzen der Provinzenfestgelegt.

§2. Rechte der Provinzen
(1)Die Rechte der Provinzen ergeben sich aus den Rechten, die der Republik laut Verfassung nicht zufallen, oder die an sie per Verfassung, Gesetz ider Dekret abgetreten wurde.
(2)Die Provinzen haben das Recht über die Kommandogewalt sowie die Verwaltung und innere Ordnung der Provinzpolizeikommandos. Dies muss in Absprache mit dem Polizeipräsidenten der Föderalen Republik oder dem Innenminister geschehen. Über Ausrüstung, Ausbildungsinhalte und Fuhrpark bestimmt die Föderale Republik. Im Falle eines Missbrauchs der Polizeigewalt, kann das Provinzpolizeikommando an die Föderale Republik per Dektret übergehen.
(3)Den Provinzen unterstehene in Friedenszeiten die Milizkorps der Provinz der Landesstreitkräfte der Streitkräfte der Föderalen Republik Andro. Sie sind ausschließlich zu Hilfs- ergungs- und Katastrophendiensteinsätzen einzusetzen. Im Falle eines Missbrauchs kann der Verteidigungsminister oder die STAWKA das Kommando der Provinz entziehen.
(4)Die Provinz hat die Pflicht, alle Verwaltungstätigkeiten der ihr unterstellen Verwaltungsgliederungen zu überwachen und zu kontrollieren. ei Verstößen oder finanziellen Problemen muss die Provinzregierung eingreifen.
(5)Die Provinzen haben das Recht, sich eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung, Legislative und Judikative zu geben.
(6)Die Rechte der Provinz sind:
-Provinzgericht für Zivilangelegenheiten
-aurecht von Straßen und Regierungs- und Verwaltungsgebeäuden
-Provinzfinanzrecht
-Kontrolle über die Handlungen der untergeordneten Verwaltungsebenen
-Kontrolle über die obersten Provinzbehörden
-au von Hochschulen in Absprache mit der Föderalen Republik
-Vereinsrecht

Heißt der Provinzrat hat Mitspracherecht beim Haushalt, wenn es darum geht, die Gelder der Provinzen zu verwalten. Ebenso beim Steuerrecht. Also Finanzen allgemein.
Ansonst, denke ich, darf der Provinzrat immer alle Themen in die Duma tragen u.a. Bau und Verkehrsthemen.
#7
Verfassung
§ 5a) Von den Provinzen

Die gewählten Regierungen der Provinzen versammeln sich im Föderationsrat Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 8 Stimmen
Korgowska - 5 Stimmen
Wiltuwija - 5 Stimmen
Ribir - 4 Stimmen
Almachistan - 3 Stimmen
Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
-Initiativ- und Antragrecht vor der Duma
-Rederecht vor der Duma
-ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Dumabeschlüsse, was binnen zwei Wochen nach Dumabeschluss einzureichen ist
-im Falle eines suspensiven Vetos, muss das Thema vor der Duma mit dem Föderationsrat erneut behandelt werden, wobei kein Veto mehr möglich ist
-ein absolutes Vetorecht gegen Dumabeschlüsse oder Gesetze die nur und unmittelbar die Provinzen betreffen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein. Alle Provinzvertreter müssen in regelmäßigen Abständen auf Provinzebene in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen gewählt werden. Den Vorsitz übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt ein Gesetz
#8
Nun? Vllt. schaffen wir es die Abstimmung an die Dumawahlen zu koppeln
#9
Rederecht hat meines Wissens jeder, also braucht man das nicht als extra Recht. Die Stimmverteilung würde ich aus praktischen Gründen nicht in der Verfassung festschreiben sondern sie an die Bevölkerung koppeln. Statt eines allgemeinen Vetorechts würde ich vorschlagen das der Rat lediglich bei Gesetzen die mittelbar die Provinzen betreffen zustimmen muss.
#10
Gesetz zur Änderung der Verfassung

§1. Paragraph 5a wird wie folgt geändert:

§ 5a) Von den Provinzen

Die gewählten Regierungen der Provinzen versammeln sich im Föderationsrat Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wie folgt:
jede Provinz hat mindestens drei Stimmen
Provinzen mit mehr als 10 Millionen Einwohnern haben vier Stimmen
Provinzen mit mehr als 20 Millionen Einwohnern haben fünf Stimmen
Provinzen mit mehr als 30 Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen
Provinzen mit mehr als 40 Millionen Einwohnern haben sieben Stimmen
das Autonome Gebiet Krolock erhält eine Stimme.

Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
-Initiativ- und Antragrecht vor der Duma
-ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Dumabeschlüsse, was binnen zwei Wochen nach Dumabeschluss einzureichen ist
-im Falle eines suspensiven Vetos, muss das Thema vor der Duma mit dem Föderationsrat erneut behandelt werden, wobei kein Veto mehr möglich ist
-Gesetze der Duma die die Provinzen direkt betreffen, sind vom Föderationsrat zustimmungspflichtig
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein. Alle Provinzvertreter müssen in regelmäßigen Abständen auf Provinzebene in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen gewählt werden. Den Vorsitz übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt ein Gesetz

§2. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.



Gut das Rederecht kann auch in die GO.
  


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