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Erklärungen der einen heiligen Mutter Kirche der einzig wahren Christenheit
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Erklärung des Heiligen Synods der einen heiligen Kirche zum Thema der Abtreibungen

Jeder Mensch ist ein Abbild Gottes. Als solches kommen ihm eine unveräußerliche Würde und Rechte zu. Unter diesen Rechten ist das Recht auf Leben zentral. Die eine heilige Kirche lehrt seit Jahrhunderten, dass das Leben heilig ist, denn es kommt von Gott. Daher kann es auch nur von Gott wieder genommen werden. Kein Mensch hat das Recht sich zum Herrn über Leben und Tod aufzuschwingen, denn dann würde er sich gottgleich setzen, was nichts anderes wäre als eine verdammenswürdige Gotteslästerung.
Das Recht auf Leben gilt aber nicht nur für das geborene Leben, sondern auch für das ungeborene, denn das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Deshalb steht jede vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft der Ermordung eines geborenen Menschen gleich und ist eine ebenso schwere, verdammenswürdige Sünde, welche die Gemeinschaft mit der heiligen Kirche ausschließt.

Jeder, welcher sich an einer Abtreibung beteiligt, egal ob Schwangere, Arzt, Helfer oder sonstige Personen und jeder, welcher Abtreibungen unterstützt, egal ob durch öffentliche Fürsprache, Verschaffung von Gelegenheiten, finanzielle Unterstützung oder auf sonstige Art und Weise begeht eine schwere Sünde und ist automatisch von der kirchlichen Gemeinschaft und damit einhergehend vom Empfang der heiligen Mysterien ausgeschlossen.

Geistig beeinträchtigte Personen müssen den besonderen Schutz der Gemeinschaft genießen. Sie haben Anspruch auf Fürsorge und besonderen Schutz. Aus diesem Grund betont die heilige Kirche mit aller Kraft, dass das Recht zu Leben absolut ist und keinerlei Einschränkungen unterliegen darf weder für Geborene oder Ungeborene, weder für Gesunde oder Kranke oder geistig beeinträchtigten Personen. Geistig beeinträchtigten Personen, Kranken und Schwachen gebührt der besondere Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft. Der Schutz des Lebens ist die erste aller Pflichten des Staates.

Jede Tötung eines Menschen außer im Falle legitimer Selbstverteidigung, egal ob geboren oder ungeboren stellt eine schwere Sünde dar und bedeutet automatisch den Ausschluß aus der kirchlichen Gemeinschaft und den Ausschluß von allen heiligen Mysterien.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Dmitrij I - 21.11.2012, 19:30
[Kein Betreff] - von Gabriel I. - 02.01.2014, 16:06

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