Erklärungen der einen heiligen Mutter Kirche der einzig wahren Christenheit - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Korhowska respublika (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=116) +---- Forum: St. Michaels-Kloster mit der goldenen Kuppel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=125) +---- Thema: Erklärungen der einen heiligen Mutter Kirche der einzig wahren Christenheit (/showthread.php?tid=6236) |
Erklärungen der einen heiligen Mutter Kirche der einzig wahren Christenheit - Gabriel I. - 04.11.2012 Erklärung des III. Konzils der heiligen androischen Kirche zu den Dingen der Welt
I. Über das Verhältnis zum Staat Ein Staat ist das Abbild des Reiches Gottes auf Erden. Daher muss er auf den ewigen christlichen Prinzipien beruhen, wie sie in der heiligen Schrift niedergelegt sind. Ein christlicher Staat muss zuvörderst auf dem Prinzip der Nächstenliebe beruhen. Die Starken müssen den Schwachen helfen und sie unterstützen, wo sie nur können. Gleichzeitig ist eine starke und moralisch einwandfreie führende Hand notwendig. Die heilige Kirche enthält sich der Stimme zum Streit über die bessere Staatsform, aber auch ein Präsident einer Republik, so er denn einen einwandfreien und christlichen Lebenswandel hat, kann Oberhaupt eines christlichen Staate sein. Die geistliche und weltliche Sphäre sind zwar grundverschieden, aber nicht getrennt. Sie haben vielerlei Berührungspunkte und gegenseitige Durchdringungen. Ziel muss der harmonische Gleichklang von Staat und Kirche sein (Symphonia). Die heilige Kirche wacht über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Heiligen Schrift und der Amtsführung des Präsidenten. Ferner ist es notwendig der heiligen Kirche wieder ihre hervorgehobene Position im Bereich der Bildung, der Krankenpflege und der Armenfürsorge zu geben, damit sie ihre Mission verfolgen kann. Um die Einheit von Staat und Kirche zu besiegeln sollte zukünftig jeder neugewählte Präsident seinen Amtseid vor seiner Heiligkeit dem Patriarchen ableisten. II. Über den Heiligen Synod Um die vorgenannten Aufgaben erfüllen zu können, insbesondere das Wächteramt über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Heiligen Schrift und der Amtsführung des Präsidenten, sowie zur Wahrnehmung der höchsten Leitungs- und Lenkungsfunktion innerhalb der heiligen Kirche wird der Heilige Synod gegründet. Der Heilige Synod ist die ständige Versammlung aller Metropoliten der heiligen androischen Kirche und seiner Heiligkeit dem Patriarchen der heiligen androischen Kirche. Der Heilige Synod übt die höchste Leitung-, Lenkungs- und Richtgewalt über die heilige androische Kirche aus. Beim Tod eines Patriarchen bestimmt er einen Nachfolger. Seiner Heiligkeit dem Patriarchen der heiligen androischen Kirche gebührt der Vorsitz des Heiligen Synods. Er leitet und moderiert seine Versammlungen. Der Heilige Synod fasst alle seine Beschlüsse in vollkommenen Konsens. III. Über das Verhältnis zu anderen Religionen Die heilige Kirche sieht die größten theologischen Gemeinsamkeiten mit der valsantinischen Kirche. Jedoch kann sie niemals den sogenannten Primatsanspruchs des Bischofs von Valsanto akzeptieren, denn dieser hat keine Rechtfertigung. Nichtsdestotrotz steht der Patriarch des Westens und Bischof von Valsanto einem großen Glied innerhalb der einen Kirche vor. Die heilige Kirche ist offen um die abgekommenen Schafe von Valsanto wieder zur Herde des Herrn zu führen. Jede missionarische Bestrebung der valsantinischen Kirche in Andro ist eine klare und deutliche Absage zu erteilen. Alle anderen Gemeinschaften, insbesondere die Evangelen sind weitab vom Herrn gekommen und haben die Lehre der heiligen Schrift in häretischer Weise verkürzt. Die heilige Kirche verurteilt diese Bestrebungen auf das Schärfste. Gleiches gilt für andere geistliche Gemeinschaften, seien es die Mohammedaner, die Buddhisten oder Shintoisten. Mit diesen Gemeinschaften wird die heilige Kirche nicht kommunizieren, denn sie verleugnen die Wahrheit der Heiligen Schrift. IV. Über die Kirchenstruktur Die heilige Kirche gibt sich die folgende Struktur: - Metropolie Mostowskaja (zuständig für Mostowskaja und Wiltuwija) - Metropolie Ribir (zuständig für Ribir und Almachistan) - Metropolie Korgowska (zuständig für Korgowska) Unterhalb der Metropolitanebene folgen dann die Bistümer. Die Metropoliten werden dann auf einer Versammlung aller Bischöfe (Metropolitansynode) gewählt. Der Metropolit sitzt der Metropolitansynode vor und leitet dieser. Dabei ist er aber nur ein Primus inter pares. Der Metropolit nimmt darüberhinaus am Heiligen Synodteil. Des weiteren hat der Metropolit das Recht in seiner Metropolit über die Struktur der Bistümer, sowie über alle weiteren Dinge welche sich aus der alltäglichen Leitung der Metropolie ergeben zu entscheiden. Sumgait, am fünfzehnten Tage im zehnten Monat im zweitausendundzwölften Jahr nach der Fleischwerdung des Herrn - Dmitrij I - 21.11.2012 Erklärung des Heiligen Synods der einen heiligen Kirche zum Thema der Abtreibungen Jeder Mensch ist ein Abbild Gottes. Als solches kommen ihm eine unveräußerliche Würde und Rechte zu. Unter diesen Rechten ist das Recht auf Leben zentral. Die eine heilige Kirche lehrt seit Jahrhunderten, dass das Leben heilig ist, denn es kommt von Gott. Daher kann es auch nur von Gott wieder genommen werden. Kein Mensch hat das Recht sich zum Herrn über Leben und Tod aufzuschwingen, denn dann würde er sich gottgleich setzen, was nichts anderes wäre als eine verdammenswürdige Gotteslästerung. Das Recht auf Leben gilt aber nicht nur für das geborene Leben, sondern auch für das ungeborene, denn das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Deshalb steht jede vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft der Ermordung eines geborenen Menschen gleich und ist eine ebenso schwere, verdammenswürdige Sünde, welche die Gemeinschaft mit der heiligen Kirche ausschließt. Jeder, welcher sich an einer Abtreibung beteiligt, egal ob Schwangere, Arzt, Helfer oder sonstige Personen und jeder, welcher Abtreibungen unterstützt, egal ob durch öffentliche Fürsprache, Verschaffung von Gelegenheiten, finanzielle Unterstützung oder auf sonstige Art und Weise begeht eine schwere Sünde und ist automatisch von der kirchlichen Gemeinschaft und damit einhergehend vom Empfang der heiligen Mysterien ausgeschlossen. Geistig beeinträchtigte Personen müssen den besonderen Schutz der Gemeinschaft genießen. Sie haben Anspruch auf Fürsorge und besonderen Schutz. Aus diesem Grund betont die heilige Kirche mit aller Kraft, dass das Recht zu Leben absolut ist und keinerlei Einschränkungen unterliegen darf weder für Geborene oder Ungeborene, weder für Gesunde oder Kranke oder geistig beeinträchtigten Personen. Geistig beeinträchtigten Personen, Kranken und Schwachen gebührt der besondere Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft. Der Schutz des Lebens ist die erste aller Pflichten des Staates. Jede Tötung eines Menschen außer im Falle legitimer Selbstverteidigung, egal ob geboren oder ungeboren stellt eine schwere Sünde dar und bedeutet automatisch den Ausschluß aus der kirchlichen Gemeinschaft und den Ausschluß von allen heiligen Mysterien. - Gabriel I. - 02.01.2014 Erklärung des Heiligen Synods der einen heiligen Mutter Kirche der einzig wahren Christenheit über die Einheit von Kirche, Gesellschaft und Staat I. Über die heilige Familie Um den seit geraumer Zeit anhaltenden Sittenverfall, versursacht durch sogenannte "westliche Werte", vorzubeugen und auch entgegen zu wirken, hat es sich die heilige Mutter Kirche zur Aufgabe gemacht, die traditionelle androische Familie in den Mittelpunkt ihres Wirkens zu rücken. Fremdländische Begriffe oder Zustände wie "Patchworkfamilien" oder sonstige Unsitten sind zu verbieten und aus dem androischen Wortschaft wie Kulturgut zu drängen. Ehescheidungen waren und sind von jeher unchristlich. Entsprechend erkennt die Kirche keine weltlichen Beschlüsse zur Aufhebung der Ehesakremente an, noch erteilt sie solche. Nur in äußersten Ausnahmefällen wird die heilige Mutter Kirche die Annulierung einer Ehe beschließen. Nur in funktionierenden und bestehenden Familien können junge Christen gesund und fröhlich aufwachsen. Gleichzeitig wird die Kirche ihr Rolle als caritative Seelsorgerin verstärken und sich um jene Familien kümmern, die ihrer Hilfe bedürfen. II. Über den wahren Kalender Die heilige Mutter Kirche kehrt sich ab vom sogenannten "gregorianischen Kalender" der angeblich christlichen Tempel zu Valsanto. Der einzig wahre julianische Kalender, der vor 2007 in Andro bestand hat, soll wieder eingeführt werden. Hierbei gilt, dass wieder die ursprünglichen Festtage für die kirliche Spähre gelten sollen. III. Über Staat und Kirche Berufend auf das "Verhältnis zum Staat" aus der "Erklärung des III. Konzils der heiligen androischen Kirche zu den Dingen der Welt" erkennt die heilige Mutter Kirche den weltliche "Präsidenten der Republik" der Föderalen Republik Andro als Oberhaupt des christlichen Andros an. Die heilige Mutter Kirche war und ist schon immer eine tragende Säule im Wertefundament der androischen Gesellschaft gewesen und hat sich über die Jahrunderte bewährt. Auch weiterhin soll die einzig wahre Christenheit als Hüter über die Seelen, die Sitten und die Moral, sowie Tugenden und christliche Ethik als alleinige Schule in Andro dienen. Hierzu ist es nötig, dass der heiligen Mutter Kirche erneut ihre traditionel zustehende Rolle als oberste und einzige Kirche innerhalb des androischen Reiches zugebilligt wird. Kirche und Staat sollen von nun an eine Symbiose eingehen, zwischen dem Präsidenten als weltlichem Schutzherren sowie dem Patriarchen als geistlichem Leuchtturm. Mögen beide Teile, das Weltliche und das Geistliche, wie Leib und Seele zusammenhalten und die androischen Christen zu einem neuen Wohl und Seelenheil führen. IV. Über den Bund der Ehe 1. Wenn ein androisch-orthodoxer Christ einen nicht-Christen heiraten, muss der nicht-Christ zum rechten christlichen Glauben der androisch-orthodoxen Kirche konvertieren. Erfolgt dies nicht, verweigert die Mutter Kirche die Spende der Ehesakramente. 2. Die heilige androisch-orthodoxe Kirche erteilt nur in Fällen der Heirat zwischen Menschen androisch-orthodoxen Glaubens und Menschen androisch-katholischem Glaubens eine zu beantragende Dispens. Der nicht orthodoxe Partner muss in diesem Fall nicht konvertieren. |