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[01-03-29082012] Gesetz gegen Agenten und Spionage
#1
Gesetz gegen ausländische Agenten, staatsgefährdente Spionage und Sabotage(GAgSpSa)

Präambel
Dieses Gesetz hat die Aufgabe die innere wie äußere Integrität der Föderalen Republik Andro gegenüber Personen oder Organisationen zu schützen, die durch aktive oder passive, innere oder äußere Handlungen klassifizierte Informationen beschaffen wollen oder aber falsche Informationen streuen.

§1. Definition
1.) Agenten sind Personen die für eine ausländische Macht innerhalb Andros tätig sind und in nachrichtendienstlicher Tätigkeit Informationen jeglicher Art beschaffen sollen. Weiterhin können sogenannte Agenten Provocateurs die Aufgabe haben, Personen oder Gruppen zu unsachgemäßen oder unrechtlichen Handlungen aufzurufen.
2.) Spione sind Ausländer bzw. Bürger anderer Staaten oder Staatenlose die für eine ausländische Macht tätig sind und sowohl innerhalb als auch außerhalb Andros agieren. Sie beschaffen geheime politische, staatliche, wirtschaftliche oder militärische Informationen.
3.) Saboteure sind Personen die durch aktive oder passive Maßnahmen §16 des StrGB zuwiderhandeln.
3.) Journalisten oder Pressemitarbeiten müssen beim Innenministerium angemeldet sein um nicht in die 1.) oder 2.) Kategorie zu fallen.

§2. Spionagetätigkeiten

1.) Das aktive oder passive Beschaffen von klassifizierten oder freien Informationen durch in §1. genannte Personen ist eine Straftat.
Weitere Straftaten gemäß StrGB sind:
- § 15 Fortführen einer verfassungswidrigen Organisation
- § 16 Verfassungsfeindliche Sabotage
- § 18 Landesverrat
- § 24 Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung
- § 29 Geheimnisverrat
2.) Alle Personen die nach §1. eingestuft sind, sind automatisch Mitglieder verfassungswidriger Organisationen.

§3. Zuständige Behörden
Zuständige Behörden zur Abwehr feindlicher Spione, Agenten oder Saboteure sind:
- Kriminalpolizei
- Antikorruptionsbehörde
- Antiterroreinheit SOBR
- Sonderkommando OMON
- Grenzschutz
- in militärischen Angelegenheiten die Sonderkommandos der STAWKA

§4. Strafmaß
Handlungen die diesem Gesetz zuwieder laufen, werden gemäß StrGB §15, § 16, §18, §24, §29 eingestuft und bestraft.
Im Falle weiterer Straftaten findet das StrGB Anwendung.

§5. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


Wasche Kolega,

die DPA stellt ihnen heute wie angekündigt das Gesetz gegen ausländische Agenten und staatsgefährdende Spionage und Sabotage vor.
Wir sehen die Notwendigkeit in diesem Gesetz durch eine Reihe von Ereignissen, die den Bestand der Föderalen Republik im Inneren wie im Äußeren gefährden können. Daher sehen wir es als nötig, dass die androischen Behörden eine klare geestzliche Grundlage haben, gegen jede Person vorzugehen, die des Geheimnisverrats verdächtigt wird.
Wir wollen nicht nur die Straftat als solche ahnden, sondern auch den Personenkreis der Agenten und Spione im Vorfeld bekämpfen können.

Spasiba.
#2
nickt zustimmend
#3
Wasche Kolega,

wenn es keine weiteren Meldungen gibt, stimmen wir ab.
#4
Stimmen Sie dem Gesetz zu?

[_]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije

Abstimmungsdauer sieben Tage oder erreichen der erforderlichen Mehrheit. Geben sie ihre Stimmenanzahl an.
#5
Gesetz gegen ausländische Agenten, staatsgefährdente Spionage und Sabotage(GAgSpSa)

Präambel
Dieses Gesetz hat die Aufgabe die innere wie äußere Integrität der Föderalen Republik Andro gegenüber Personen oder Organisationen zu schützen, die durch aktive oder passive, innere oder äußere Handlungen klassifizierte Informationen beschaffen wollen oder aber falsche Informationen streuen.

§1. Definition
1.) Agenten sind Personen die für eine ausländische Macht innerhalb Andros tätig sind und in nachrichtendienstlicher Tätigkeit Informationen jeglicher Art beschaffen sollen. Agententätigkeit ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 30 Tagen bestraft.
2.) Spione sind Ausländer bzw. Bürger anderer Staaten oder Staatenlose die für eine ausländische Macht tätig sind und sowohl innerhalb als auch außerhalb Andros agieren um wirtschaftliche, politische oder militärische Informationen beschaffen. Ausländische natürliche und juristische Personen, sowie inländische natürliche oder juristische Personen, welche Unterstützung durch ausländische Personen erhalten und innerhalb der Föderalen Republik Andro amtlich registriert sind, sind als ausländische Agenten einzustufen. Sie haben halbjährlich gegenüber dem Innenminsterium Rechenschaft über ihre Aktivitäten, Geldmittel und sonstigen Informationen abzulegen.
3.) Saboteure sind Personen die durch aktive oder passive Maßnahmen Sabotagehandlungen vornehmen um den Zivilschutz und die androischen Streitkräfte in ihrer Verteidigungsfähigkeit herabsetzen, oder der lebenswichtigen Versorgung des androischen Volkes Schaden zufügen.


§2. Spionagetätigkeiten

1.) Spionage gem. § 1, II ist eineStraftat und wird mit Freiheitsstafe nicht unter 30 Tagen bestraft.

§3. Zuständige Behörden
Zuständige Behörden zur Abwehr feindlicher Spione, Agenten oder Saboteure sind:
- Kriminalpolizei
- Antikorruptionsbehörde
- Antiterroreinheit SOBR
- Sonderkommando OMON
- Grenzschutz
- in militärischen Angelegenheiten die Sonderkommandos der STAWKA

§4. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Gospodin President,wasche kolega,

so begrüßenswert dieser Vorschlag auch ist, erwies er sich als unausgegorener Schnellschuss. Die KP hat daher diesem Vorschlag eine gründliche Revision unterzogen und stellt diesen nun zur Abstimmung.
Spasibo!
#6
Kolega Kamow,

die Aussprache dauerte nun 13 Tage und die Abstimmung wurde vor 5 Tagen angekündigt. Da die Abstimmung nun eröffnet ist, kann man diese nicht einfach wieder unterbrechen. Sie hatten genug Zeit, ihren Vorschlag einzubringen.
#7
*so*Sorry, dass ich noch ein RL habe.*so*
#8
SimOff
Also 14 Tage ist ein sehr langer Zeitraum. Niemand hat etwas gegen die Abstimmung gehabt, also wird sie eingeleitet. Da muss man auch mal konsequent sein. Wir haben die Zeiträume für Ausprachen und Abstimmungen schon mehrmals verlängert
#9
SimOff
Ich weiß, war nicht so gemeint. Smile
#10
Stimmen Sie dem Gesetz zu?

[_]Da
[38]Njet
[_]Wozderschanije

Abstimmungsdauer sieben Tage oder erreichen der erforderlichen Mehrheit. Geben sie ihre Stimmenanzahl an.

Erklärung zur Abstimmung

Die Fraktion der KP begrüßt die Idee des eingebrachten Gesetzesvorschlag. Jedoch leidet dieser an starken materiellen Mängeln, welchen ihn zu einem reinen Papiertiger verkommen lässt.
Ein Großteil des Gesetzes besteht aus Querverweisen zum StrGB. Diese sind überflüssig. Zum weiteren werden zwar Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, aber kein Strafmaß festgelegt. Somit sind diese Normen für Gerichte unanwendbar.
Die Fraktion der KP wird zeitnah einen gründlich überarbeiteten Vorschlag einbringen, welcher die genannten Mängel beseitigen und das Gesetz effektiver ausgestalten wird. Aber ein solch evident lückenhaftes und mangelhaftes Gesetz kann die KP nicht zustimmen.
  


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