28.07.2012, 13:43
Gesetz über die Abrüstung von Offensivwaffen
Präambel: Im Willen internationale Konflikte mit Worten und nicht mit Waffen zu lösen beschließt das Androsische Volk vertreten durch die Duma die Abrüstung aller offensiven Waffensysteme, die einen Angriffskrieg ermöglichen.
§1 Allgemeines
(1) Die Föderale Republik Andro verpflichtet sich dazu keinem Staat der Erde anzugreifen.
(2) Um dieses Versprechen umzusetzen rüstet die föderale Republik Andro jegliche Waffen ab, die zum führen eines Angriffskrieges geeignet sind.
(3) Besonders sollen keine Waffen produziert oder gelagert werden, die zum Präventivschlag geeignet sind.
§2 Mittel- und Langstreckenraketen
(1) Andro produziert, kauft oder lagert keine Raketen, die eine Reichweite von mehr als 3000 Kilometern haben.
(2) Andro verpflichtet sich, solche Raketen binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
(3) Ausgenommen sind solche Raketen, die lediglich zur Abwehr von Interkontinentalraketen dienen.
§3 Spengköpfe
(1) Andro produziert, kauft oder lagert keine Sprengköpfe, deren Sprengkraft über einer Tonne TNT-äquivalent beträgt.
(2) Andro verpflichtet sich, solche Sprengköpfe binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
§4 Atomkraft
(1) Andro verpflichtet sich keinerlei neue Schiffe oder U-Boote mit atomarem Antrieb in Dienst zu stellen.
(2) Für Schiffe mit nuklearem Antrieb, die sich aktuell im Dienst der Streitkräfte befinden, sind Außerdienststellungspläne auszuarbeiten, die besondere Rücksicht auf die Nuklearreaktoren nehmen.
§5 Antipersonenminen
(1) Andro produziert, kauft oder lagert keine Antipersonenminen.
(2) Andro verpflichtet sich, solche Waffen binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
§6 Splittermunition
(1) Andro produziert, kauft oder lagert keine Munition, Granaten oder Bomben, die durch Schrapnelle ungezielt töten oder verwunden.
(2) Andro verpflichtet sich, solche Waffen binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
§7 Ferngelenkte Waffen
(1) Andro setzt keine ferngelenkten Waffensysteme außerhalb des androsischen Staatsgebietes ein.
(2) Andro produziert, kauft oder lagert nur solche ferngelenkten Waffensysteme, die ausschließlich zu Zwecken der Observation eingesetzt werden.
§8 Strategische Bomber
(1) Andro produziert, kauft oder beschafft keine Flugzeuge, deren primäres Ziel der Angriff auf feindliche Städte und Industrieanlagen ist.
(2) Andro verpflichtet sich, solche strategischen Bomber binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Der Duma ist spätestens 10 Monate nach Verkündigung nach Bericht zu erstatten.
Präambel: Im Willen internationale Konflikte mit Worten und nicht mit Waffen zu lösen beschließt das Androsische Volk vertreten durch die Duma die Abrüstung aller offensiven Waffensysteme, die einen Angriffskrieg ermöglichen.
§1 Allgemeines
(1) Die Föderale Republik Andro verpflichtet sich dazu keinem Staat der Erde anzugreifen.
(2) Um dieses Versprechen umzusetzen rüstet die föderale Republik Andro jegliche Waffen ab, die zum führen eines Angriffskrieges geeignet sind.
(3) Besonders sollen keine Waffen produziert oder gelagert werden, die zum Präventivschlag geeignet sind.
§2 Mittel- und Langstreckenraketen
(1) Andro produziert, kauft oder lagert keine Raketen, die eine Reichweite von mehr als 3000 Kilometern haben.
(2) Andro verpflichtet sich, solche Raketen binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
(3) Ausgenommen sind solche Raketen, die lediglich zur Abwehr von Interkontinentalraketen dienen.
§3 Spengköpfe
(1) Andro produziert, kauft oder lagert keine Sprengköpfe, deren Sprengkraft über einer Tonne TNT-äquivalent beträgt.
(2) Andro verpflichtet sich, solche Sprengköpfe binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
§4 Atomkraft
(1) Andro verpflichtet sich keinerlei neue Schiffe oder U-Boote mit atomarem Antrieb in Dienst zu stellen.
(2) Für Schiffe mit nuklearem Antrieb, die sich aktuell im Dienst der Streitkräfte befinden, sind Außerdienststellungspläne auszuarbeiten, die besondere Rücksicht auf die Nuklearreaktoren nehmen.
§5 Antipersonenminen
(1) Andro produziert, kauft oder lagert keine Antipersonenminen.
(2) Andro verpflichtet sich, solche Waffen binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
§6 Splittermunition
(1) Andro produziert, kauft oder lagert keine Munition, Granaten oder Bomben, die durch Schrapnelle ungezielt töten oder verwunden.
(2) Andro verpflichtet sich, solche Waffen binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
§7 Ferngelenkte Waffen
(1) Andro setzt keine ferngelenkten Waffensysteme außerhalb des androsischen Staatsgebietes ein.
(2) Andro produziert, kauft oder lagert nur solche ferngelenkten Waffensysteme, die ausschließlich zu Zwecken der Observation eingesetzt werden.
§8 Strategische Bomber
(1) Andro produziert, kauft oder beschafft keine Flugzeuge, deren primäres Ziel der Angriff auf feindliche Städte und Industrieanlagen ist.
(2) Andro verpflichtet sich, solche strategischen Bomber binnen 12 Monaten zu verschrotten. Die Regierung hat der Duma über diesen Vorgang Rechenschaft abzulegen.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Der Duma ist spätestens 10 Monate nach Verkündigung nach Bericht zu erstatten.
Dieses Gesetz wird von meiner Person, mit Unterstützung der SPA in die Duma eingebracht. Ich werde es nun im Detail erläutern:
Dieses Gesetz soll dazu dienen die Hand auszustrecken und die internationale Abrüstung voran zu treiben.
§1 bekräftigt das Angriffskriegsverbot der Verfassung. Seine Formulierung soll zugleich einen Präventivschlag verhindern, hinter dem sich häufig ein Angriffskrieg verbirgt.
§2 soll Andro dazu verpflichten alle Raketenwaffen abzurüsten, die Andro dazu befähigen andere Länder mit Raketen zu beschießen. Wie die Situation am Pol zeigt sind absichtliche oder unabsichtliche Raketenabschüsse immer eine Gefahr für den Frieden.
§3 sichert das Verbot von Sprengköpfen, die wie nukleare Waffen wirken. Der Einsatz dieser Waffen ist eine Gefahr für den Frieden da sie, insbesondere mit strategischen Bombern und Raketen kombiniert ein Erstschlagpotential bieten.
§4 verbietet die Neuanschaffung von Schiffen mit Nuklearantrieb. Solche Schiffe sind nicht zur Verteidigung der Küsten, sondern für globale Operationen gedacht, die Andro nicht verfolgen sollte.
§5 bekräftigt die Erklärung über die Ächtung von Antipersonenminen. Darüber hinaus setzt sie einen Zeitplan für deren Vernichtung, die in der Erklärung nicht festgelegt ist.
§6 verbietet inhumane Splittermunition, die ungezielt Menschen tötet. Diese ist besonders im Luftkrieg ein Problem, da eventuell friedliche Menschenmassen getroffen werden können.
§7 verhindert den Einsatz von ferngelenkten Waffen, so genannten Drohnen zu Tötungszwecken außerhalb Andros.
§8 schließlich verbietet die Nutzung von strategischen Bombern. diese haben ausschließlich den Zweck Industrieanlagen, aber vor allem Wohngebiete systematisch zu zerstören.
Dieses Gesetz wäre ein großer Meilenstein, die Abrüstung, die unser Präsident versprochen hat umzusetzen und Andro zum internationalen Vorbild der Abrüstung zu machen. Ich danke ihnen!