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Die Wahl der Pairs regelt laut Verfassung ein Provinzgesetz. Ich bitte Sie daher abzuwarten, bis ein solches Gesetz beschlossen bzw. verkündet wurde.
Die Wahlen finden demnach nicht statt.
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Laut der Verfassung, die vor kurzem geändert wurde, werden nun in allen Provinzen die Wahlen einheitlich geregelt.
Insonfern ist ein Provinzwahlgesetz hier nicht greifbar. Die Pairswahlen zu einer Föderationsinstitution wird durch das Bundeswahlgesetz geregelt.
Die Wahl findet also statt.
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Solange kein Provinzwahlgesetz besteht, findet das Bundeswahlgesetz Anwendung. Ähnlich wie in den anderen Provinzen die auch bis zum Zeitpunkt der Wahl keine entsprechenden Gesetze hatten.
Sie können eine Wahl nicht hinauszögern bis ein Wahlgesetz verabschiedet wurde. Hier gilt die Verfassung die besagt Föderationsrecht bricht Provinzrecht.
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Sie können nicht mitten in der Ausarbeitungsphase eines Gesetzes hier eingreifen.
WO steht im Bundeswahlgesetz, dass unbedingt zu diesem Zeitpunkt die Wahl angesetzt werden muss. Nur ein paar Tage Geduld und das gesetz steht. Sie machen es sich unnötig kompliziert. Ich fordere, dass Sie sich nicht in diese Provinzangelegenheit einmischen.
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Durch das Verabschieden der neuen Verfassung müssen nun alle Provinzen ihre Pairs frei und direkt wählen.
Ich gebe ihnen eine Frist von sieben Tagen, bis dahin sollte ihr Provinzwahlgesetz stehen.
Ich empfehle eine Ausrichtung am Bundeswahlgesetz