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[Vertrag] Handelsvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und der USSRAT
#1
Handelsvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und der USSRAT

§1. Präambel
Dieser Vertrag soll die Handelsmöglichkeiten zwischen Andro und der USSRAT verbessern und ein Näherbringen der Vertragspartner gewährleisten.

§2. Zölle
(1) Andro und die USSRAT verzichten auf jeglich Zölle zwischen den Staaten. Ausnahmen bilden Kriegsmaterial, Waffen und andere Produkte, die den evölkerungen Schaden könnten.
(2)Zollfrei sind auch die wirtschaftlichen Handlungen von Privatfirmen die Andro oder in der USSRAT den Hauptsitz haben.

§3. Wechselkurs
Der Wechselkurs der androischen und der Währung der USSRAT ist individuell. Sollte jedoch die eine Währung instabil werden, so kann das betroffene Land zur Stabilisierung die Wirtschaft des anderen Staates mit einbeziehen.

§4. Visa

(1) Jeder ürger der USSRAT darf ohne Visa Andro bereisen. Ausweise dürfen verlangt werden.
(2) Jeder ürger Andro darf die USSRAT ohne Visa bereisen. Ausweise dürfen verlangt werden.
(3) Verbrecher und Gesuchte ürger des einen Vertragspartner sind im Land des anderen Vertragspartner genau so zu verhaften und anschliessend auszuliefern.
(4) ürger beider Vertragspartner können vom anderen Vertragspartner zur „Person non Grata“ erklärt werden.

§5. Sonstiges

(1) Die USSRAT und Andro verpflichten sich Sprachkurse der jeweilig anderen Sprache an Universitäten anzubieten, um das Studium der anderen Kultur zu fördern.

§6. Kündigung
Dieser Vertrag kann mit einer zweiwöchigen Frist einseitig und mit egründung gekündigt werden.
  


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