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Tagung des Subjektrates
#21
wartet
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#22
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#23
Ich plädiere nach wie vor dafür, dass Ribir und Mostowskaja ein Subjekt werden. Mawetta wird dann innerhalb des mostowskaischen Subjekts ein autonome Republik. Witluwija, Korgowska und Almachistan verbleiben in ihren derzeitigen Grenzen. Krolock kommt als autonomer Oblast zu Korgowska.
Es werden drei Föderationskreise gegründet. West, Zentrum, Ost.
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#24
Also ich kann mir sowohl die Lösung innerhalb Mostowskajas vorstellen, als auch ein autonomes Oblast/Gebiet direkt unterhalb der Republik.
Ich denke aber, dass vor allem die vier großen Völker: Wultuwier, Mostowskajer, Korgowskawen und Almachen jeweils Republiken haben sollten. Darunter autonome Gebiete oder Oblaste für die größeren Minderheiten der Ribirer, Krolocker und Mawetter.

Worüber man auch reden könnte, wäre ein autonomes Gebiet für die Eranier, aber die leben so zerstreut das wäre auch wieder zu viel.

Wir schmeißen hier mit Wörtern um uns, ohne der Sache Substanz zu geben. Wer soll denn wie welche Kompetenzen innerhalb der Föderation haben?
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#25
Pawel Borissowitsch,
die Planungen der Regierung sind etwas andere: Autonome Glieder sind demnach Subjekte der Föderation - für alles andere sind die Subjekte selbst zuständig, nämlich ihre eigene Untergliederung.
Das könnte dann beinhalten, dass Mostowskaja nicht in der derzeitigen Form bestehen bleibt. Dementsprechend würden auch kleinere Subjekte möglich sein.
Für die Eranier wäre dann eine subjektgleiche Gemeinschaft denkbar.

Um einen groben Anriss dessen zu geben, was die Regierung derzeit geplant hat: Wir haben die Entwicklung der Subjektgliederung in drei Stufen eingeteilt, die nach der Verfassungsänderung abgearbeitet werden sollen.
Stufe 1 ist derzeit der Beratungsgegenstandes dieses Rates: Die Arten und die Einteilung der Subjekte und - darauf folgend - ihre grundsätzliche Organisation.
Stufe 2 sind die Kompetenzbereiche der Subjekttypen.
Stufe 3 soll sich mit der Übertragung der einzelnen Kompetenzen - die von Subjekt zu Subjekt variieren kann - befassen.

Als Arten der Subjekte sehen die Pläne die folgende Einteilung vor:

Republik
Autonomer Kreis
Autonomer Oblast
Autonomes Gebiet / Autonome Stadt

Autonome Gemeinschaften der nationalen Minderheiten (gemäß Verfassung)
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#26
Korgowska lehnt jedenfalls eine Einverleibung Ribirs in Mostowskaja ab, da dies das föderale Gleichgewicht gefährden wird. Es sei denn, dass Borelsk mit Korgowska vereinigt wird.
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#27
Ribir ist inaktiv. Die Fusion oder ggf. Aufteilung des Gebietes wäre eine Lösung. Alternativ dazu bleibt es in seiner jetzigen Form wie es ist, wird aber ein autonomes Gebiet mit wenig Kompetenzen.
Dann hätten wir vier Republiken: Wiltuwija, Mostowskaja, Korgowska und Almachistan.
Mawetta dann als Autonomer Kreis. Krolock als autonomer Oblast ?
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#28
Nun vllt. sollten wir sogar zuerst über die Kompetenzen sprechen und dann über die Zuschnitte. Gemäß der Verfassung steht und das zu, was nicht der Föderation zusteht, richtig?

1. die Verfassung und die Rechtsstellung der Verfassungsorgane sowie die Organisation des Staates,
2. das Staatsangehörigkeitswesen, die Bürgerrechte, das Asyl- und Ausländerrecht,
3. die Beziehungen zu anderen Staaten und das internationale Recht, das Zollwesen,
4. die Streitkräfte, die Verteidigung und nationale Sicherheit, einschließlich der Geheimdienste,
5. den bundesweiten Handel und das Währungswesen, das Recht der Zeit, der Maße und der grundlegenden Handelsstandards sowie des gewerblichen Rechtsschutzes,
6. das Recht der Bediensteten der Föderation, ihrer Verwaltung, der Bundessteuern, ihren Haushalt, ihr Eigentum und die Staatsschuld auf Bundesebene,
7. die Grundlagen des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere die Errichtung der obersten Gerichte, des Straf- und Zivilrechts,
8. das föderale Polizei- und Sicherheitswesen, das Recht der Waffen, zerstörerischen Geräte und Sprengstoffe,
9. die Grundsätze des Bildungs-, Ausbildungs-, Hochschul- und Forschungswesens sowie der Wissenschaft und des Gesundheitswesens,
10. die bedeutende Infrastruktur und die Grundregeln des Verkehrs,
11. die Regulierung der landesweit verbreiteten Medien, der Telekommunikation und Telemedien,
12. Angelegenheiten, die das gesamte Gebiet der Föderation betreffen oder von nationaler Bedeutung sind sowie diejenigen Angelegenheiten, die kraft Natur der Sache der Föderation
obliegen oder erforderlich zur Ausübung einer anderen Kompetenz der Föderation sind.


Zmindest für die Republiksubjekte schlage ich dann vor

-eigene Verfassung
-eigene Regierung, Parlament, Rechtswesen auf Republikebene
-Polizeirecht auf Republikebene
-Straßenbaurecht (Ausnahme Autobahnen)
-Bau von Schulen sowie Unterhalt derer sowie Einfluss auf Bildungspolitik
-Infrastrukturrechte (Strom, Gas, Wasser, Straßen ...)
-Rechte, die Kompetenzen der unteren Verwaltungsebene festzulegen und diese zu gliedern
-eigene Feiertage
-Steuerrecht (Grundsteuer, Abgaben)
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#29
Ja und Nein, die Mechanismen sind etwas andere, Pawel Borissowitsch.
Durch Föderales Sondergesetz wird eine Art Kompetenzkatalog für jeden Subjekttyp definiert. Aus diesem Kompetenzkatalog können dann jedem Subjekt diesen Typs Zuständigkeiten übertragen und auch wieder entzogen werden - entweder per Gesetz oder per Ukas. Demzufolge ist es kein Problem, mit den Subjekten individuelle Zuständigkeiten zu verhandeln und die Leistungskraft zu berücksichtigen.
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#30
Ich finde, wir drehen uns langsam irgendwie im Kreis. Mir wäre die Art der Kompetenzen zunächst auch lieber und danach die neuen Grenzen.
Sie haben die Subjekttypen nun genannt

Republik
Autonomer Kreis
Autonomer Oblast
Autonomes Gebiet / Autonome Stadt
Autonome Gemeinschaften der nationalen Minderheiten (gemäß Verfassung)

Jetzt müssten wir diesen Kompetenzen geben und dann sehen, was zu wem passt.
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