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[05-03-14122011] Gesetz zur Änderung des Militärgesetzes
#1
Gesetz zur Änderung des Militärgesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz ändert das Militärgesetz wie folgt:

§7. Allgemeine Militärverwaltung
[...]
(6)Die Duma kontrolliert die Armee. Sie hat die letzendliche Entscheidungsgewalt.
(a)Anschaffungen, welche den Wert von 1 Million ARW überschreiten sind vom Ministerrat zu genehmigen.
(b)Der Generalstab hat der Duma in jeder Legislaturperiode einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, in welchem alle in der zurückliegenden Legislaturperiode getätigten Anschaffungen, Deaktivierung und Reaktivierung von Wehrmaterial aufgelistet sind.
©Ebenso entscheidet sie über Krieg oder Frieden oder die Demobilisierung.
(9)Der Verteidigungsminister ernennt die Oberkommandierenden (OK) der Teilstreitkräfte sowie die Militärbezirkskommandeure.
(10)Die Armee teilt selbst die Militärbezirke sowie die Fronten auf.
[...]
(12)Die Kommandeure eines Militärbezirkes haben die volle Kommandrogewalt über alle in ihrem Bezirk gehaltenen Teilstreitkräfte, ausgenommen die Strategischen Truppen.

§2. Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
Gospodin President, wasche Deputati,

der Ministerrat hat unter Federführung des Verteidigungsministeriums die folgende Gesetzesvorlage beschloßen. Es regelt insbesondere technische Organisationsfragen, so die Einteilung der neugeschaffenen Militärbezirke und Fronten.
Die Militärbezirke sind den Fronten übergeordnete Organisationseinheiten, welche direkt der STAWKA unterstehen. Jeder Militärbezirk ist territorial definiert und befehligt in diesem Rahmen alle sich dort befindlichen militärischen Einheiten und Einrichtungen.
So wird eine effiziente und stringente teilstreitkräfteübergreifende Einheitenführung durch einen Kommandeur und einem Stab sichergestellt. So reduzieren wir die Gefahr von Kompetenzgerangel, Verwirrung und Parallelstrukturen erheblich, was insbesondere im Ernstfall eine signifikante Effizienzsteigerung mit sich bringt. Hiervon ausgenommen sind natürlich die strategischen Truppen, welche direkt der politischen Führung unterstehen.

Des weiteren wird durch dieses Gesetz die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte durch die Duma erheblich gestärkt, da nun der Generalstab dazu verpflichtet wird jede Legislaturperiode der Duma einen Bericht über die erfolgten Anschaffungen, Re- und Deaktivierung von Wehrmaterial vorzulegen. Dies stellt einen erheblichen Transparenzgewinn für die Duma dar und berücksichtigt dabei ebenso die Geheimschutzinteressen der Streitkräfte.
Insgesamt also ein guter Kompromiß!

Daher bitte ich sie um ihre Zustimmung zu diesem Gesetz!

Spasibo!
#3
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

gegen die Bezirke habe ich keine Einwände. eine Stärkung und Verbesserung der Effizienz unserer Streitkräfte ist immer begrüßenswert.

Ich begrüße auch, dass die Regierung und das Verteidigungsministerium der Duma eine erhöhte Transparenz und ein Mitspracherecht zusichern.
Wir sollten dennoch einmal genau überlegen, wie wir künftig solche Fälle wie die Reaktivierung der Schiffe handhaben wollen.
Ich schlage daher vor, dass die Armee zu Beginn einer jeden Dumalegislaturperiode oder zum Haushaltsentwurf eine Anschaffungsliste vorlegt. Nicht hinterher.
#4
Gospodin President, wasche kolega,

sie werden sicherlich verstehen, dass ich sie nicht über die Anschaffung jeder einzelnen Patrone unterrichten kann, aber eine grundsätzliche Unterrichtung zu größeren Projekten im Rahmen der Haushaltsdebatten, wie von meinem Amtsvorgänger bereits durchgeführt, sind durchaus möglich.

Spasibo
#5
Wasche Deputati, Gospodin Ministr,

als Finanzminister wüsste ich auch gerne, was genau zuvor angeschafft werden soll zu welchem Preis.
Das kann man natürlich in der Regierung alles besprechen, aber ich könnte mir denken, die Duma wüsste gerne, wie viel ARW sie gedenken für alle Patronen auszugeben.
Bzw. wenn sie einen Etat von X haben, dürfen sie damit natürlich tun und lassen was sie wollen. Teilen sie es eben der Regierung und der Duma zuvor mit. Das dürfte alle beruhigen.
Armee und Regierung brauchen in der Tat Planungssicherheit, die Duma aber auch Transparenz.
#6
Gospodin President, wasche Ministr,

die Transparenz wird mit diesem Gesetzesänderungen erheblich verbessert.

Spasibo
#7
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

wenn das Militär uns die Liste erst am Ende vorlegt, und alles bereits geklauft ist, was passiert, wenn die Duma es nachträglich nicht genehmigt? Verkaufen sie dann wieder alles?
#8
Wasche Deputati,

ich habe ihnen doch gesagt, dass das Militär einen fest umrissenen Etat hat, der am Anfang jeder Haushaltsperiode von diesem Haus genehmigt wird. Zugleich wird der Verteidigungsminister über die in dieser Periode geplanten Projekte informieren. Am Ende einer Legislatur wird es ebenfalls nochmal einen Rechenschaftsbericht geben, wie in dieser Gesetzesänderung vorgesehen.
Was wollen sie eigentlich noch?
#9
Wasche Kolega,

dann sollte wir hier auch reinschreiben, dass die Pläne des Ministeriums in jeder Haushaltsberatung erläutern werden müssen.
#10
Gospodin President, wasche kolega,

gerade dies ist doch der Sinn der Haushaltsberatungen. Jeder Minister legt in diesen seine Pläne für die nächste Legislatur dar.
  


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