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[1-3-07122011] Änderung des Protokolls der Polkonvention
#1
Zusatzprotokoll zur Konvention über die arktischen und antarktischen Polgebiete und Territorien

Artikel 2 - Definitionen wird im Ordnungspunkt (1) wie folgt geändert:

(1) Das Gebiet der Arktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer nördlich folgender Linie bis zum Nordpol:
1. Vom 180. Grad westlicher Länge in östlicher Richtung dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 15. Grad westlicher Länge. Dem 15. Grad westlicher Länge nach Norden folgend bis 82. Grad nördlicher Breite.
2. Dem 82. Grad nördlicher Breite folgend bis 10. Grad westlicher Länge, dann dem 10. Grad westlicher Länge Richtung Süden folgend bis zum Schnittpunkt mit dem 80. Grad nördlicher Breite.
3. Von dort dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt mit dem Nullmeridian.
4. von dort dem Nullmeridian in nördlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des Nullmeridians mit dem 87. Grad nördlicher Breite;
5. von dort dem 87. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 87. Grades nördlicher Breite mit 10. Grad östlicher Länge;
6. von dort dem 10. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 10. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
7. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 70. Grad östlicher Länge;
8. von dort dem 70. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 70. Grades östlicher Länge mit dem 85. Grad nördlicher Breite;
9. von dort dem 85. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 85. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge, wobei im Bereich der Insel Gelidona die Linie der Küstenlinie der Insel Gelidona in einem Abstand von 20 Seemeilen folgt, so dass sich die Insel Gelidona nicht in das Gebiet der Arktis erstreckt;
10. von dort dem 80. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
11. von dort dem 80. Grad nördlicher breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grad nördlicher Länge mit dem 105. Grad östlicher Länge;
12. von dort dem 105. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 105. Grades östlicher Länge mit dem 79. Grad nördlicher Breite;
13. von dort dem 79. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des 79. Grades nördlicher Breite mit dem 110. Grad östlicher Länge;
14. Von dort dem 110. Grad östlicher Länge in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 110. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
15. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung bis zum 180. Grad östlicher Breite folgend.

Wasche Kolega,

Kollege Markow bat um die Aussprache zur Änderung der Polkonvention.
Er hat das Wort.
#2
Gospodin President, wasche Kolega,

ich bitte darum dem Delegierten in der Kommission der Polkonvention und stelv. Hochkommissar Piotr Mironowitsch Markow das Rederecht in dieser Sache zu erteilen und ihm das Wort zu übergeben.
#3
Wasche Kolega,

wird hiermit genehmigt.
#4
Gospodin President, wasche ???,

dieses Änderungsprotokoll ist nötig, da die Schutzzone das Hoheitsgebiet von Austbard beeinträchtigt hat und dieses einen Antrag auf Änderung gestellt haben.
Ich bitte Sie in diesem Fall die Änderung zu ratifizieren. Wir bemühen uns momentan mit der Carta auszuhandeln, dass neue Staaten nicht einfach in die Schutzzone der Pole eingetragen werden können. Daher hoffe ich, dass eine Änderung aus solchen Gründen nicht mehr von Nöten sein wird.
Geändert wurden nur die Punkte 1-3 und zwar so, dass die Schutzzone nun genau an Austbards Hoheitsgebiet vorbeiführt.

Danke für die Aufmerksamkeit.
#5
Wasche Kolega, Gospodin Markow,

ich danke ihnen für ihre Ausführungen, finde aber, dass hier wieder Sonderregelungen und Konzessionen für manche Länder ermöglicht werden. Irgendwie hätte man da früher dran denken sollen.
Ich stimme dem aber pro forma zu.
#6
DIe Sonderregelung erfreut uns auch nicht.

Es war für uns vorher klar, dass diese Schutzzone nun besteht, daher hatte niemand damit gerechnet, dass die Carta eine Eintragung in die Schutzzone ermöglicht. Wir sind aber dabei zu klären, ob der RdN oder die Kommission die Schutzzone explizit eintragen kann.
#7
Wasche Kolega, Gospodin,

es ist für sie auch sicher neu, aber auch hier muss ich auf die korrekte Anredeformel verweisen.
#8
Gospodin President, wasche Kolega,

ich kann dem auch zustimmen.
#9
Wasche Kolega,

wie stehen die übrigen Fraktionen dazu?
#10
Wasche Deputati,

wie Gospodin Piotr Markow bereits erläutert hat, begrüßt die Regierung die Änderung.
  


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