24.10.2011, 19:06
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§1. Allgemeines
Paragraph 1 Absatz (2) wird wie folgt geändert:
Die Angaben über den Lebenslauf werden gestrichen.
§2. Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
§1. Allgemeines
Paragraph 1 Absatz (2) wird wie folgt geändert:
Die Angaben über den Lebenslauf werden gestrichen.
§2. Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
Wasche Kolega,
ihnen liegt mit Drucksache 04-01-24102011 der Ändertungsantrag zum Staatsbürgerschaftsgesetz vor.
Der Innenminister hat das Wort.