Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[1-3-01062011] Änderung des Strafgesetbuches - Einführung des Paragraphen über die Verleumdung von Kriegsverbrechen
#1
Wache Kolega,

die Regierung hat sich dazu bereits intern beraten und diesen Punkt für äußerst wichtig empfunden. In jüngster Zeit kam es vor allem aus dem Ausland zu einigen Versuchen, die Kriegsverbrechen Irkaniens zu relativieren und sie irgendwie ideologisch zu verklären. Diese Geschichtsverfälschung und Duldung eines Akts des Terrorismus stellt eine grobe Menschenrechtsverletzung dar.
Ich darf sie daher alle dazu aufrufen, an der Änderung des StGB mitzuwirken, in die Leugnung, Relativierung oder die Verherrrlichung der Verbrechen durch Irkanien an Andro unter Strafe stellen.
Daraus resultiert für die Außenpolitik auch eine Ergänzung unserer Doktrin:
Mit Staaten die den Einsatz der Kernwaffen gegen Andro leugnen oder verherrlichen, herunterspielen oder Andro die Schuld geben, soll der Kontakt völlig abgebrochen und beendet werden, soll kein Kontakt aufgenommen werden in jeglicher Form.



Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB)

§1. Änderung und Ergänzung des Paragraphen 23
Dieses Gesetz hat die Aufgabe den § 23 des StGB wie folgt abzuändern:

§ 23 Volksverhetzung & Verleumdung von Kriegsverbrechen
(1)Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen die Bevölkerung oder bestimmte gesellschaftliche Gruppen aufwiegelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert, wird mit Inhaftierung bis zu zehn Tagen bestraft, in besonders schweren Fällen nicht unter 15 Tagen bestraft.
(2)Wer es durch Wort, Bild, Sprache, Handlung oder eine sonstige Tätigkeit unternimmt, den Terrorangriff mit Atomwaffen durch Irkanien auf Andro herabzustufen, herunterzuspielen, zu leugnen, zu relativieren, zu verherrlichen oder in einer anderen Form zu verteidigen und gegen Andro einzusetzen, wird mit einer Geldtrafe von mindestens 5.000 ARW bestraft. Bei einem mehrfachen oder besonders harten Vergehen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 30 Tagen verhängt werden.

§2. Dieses Gesetz tritt durch Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet.
#2
Meine Herren?
#3
Dieser Schritt ist längst überfällig! Volle Zustimmung daher seitens der Konserwatiwnaja Partija!
#4
Meiner Meinung nach hätte es eine UKA, so wie im Fall Morrowismus, auch getan. Zustimmung meinerseits, auch wenn ich hier wieder unsere schöne Bürokratie kritisiere.
#5
Die Uka soll die Außenpolitik behandeln.
#6
Generell finde ich es problematisch, Meinungen, Ansichten und Ideologien unter Strafe zu stellen.
Nicht, dass es nicht schrecklich wäre, den Mord an unseren Leuten zu relativieren, doch wir müssen doch einsehen, dass es zum Beispiel bei den Irkaniern durchaus gegenteilige Meinungen gibt.
Im Sinne der Rede- und Meinungsfreiheit bin ich also gegen eine solche Regelung.
Überdies finde ich es problematisch, mit anderen Staaten direkt den Kontakt abzubrechen - so isolieren wir uns und ruinieren die Wirtschaft im besten Fall, im schlimmsten Fall denken andere Staaten, wir würden ihnen etwas vorschreiben, was manchen als Kriegsgrund reichen könnte.
Ich bin also auch im Sinne des Friedens gegen diese Regelung.
#7
Staaten die den Angriff Irkaniens auf Andro auch nur irgendwie relativieren wollen oder gar begrüßen sind keine Freunde Andros und schon gar nicht des Friedens. Die androische Rechtssprechung kennt wenig Fälle, in denen so etwas wie die Redefreiheit eingeschränkt wird.
Bei Völkermord, den Paragprahen gibt es übrigens schon länger, hört das aber klar auf.
Es war ein feiger Terrorangriff von größenwahnsinngen Demagogen und Diktatoren und nichts anderes.
#8
Und doch sieht es so aus, als würden wir dem Ausland verbieten, nicht unserer Meinung zu sein.
Solch ein Schritt könnte uns durchaus wieder sehr unbeliebt machen und den Frieden stören.
#9
Gospodin President, uwoschamije dami i gospod, wasche kolega

besinnen wir uns auf den Kern dieses Schrittes. Was bedeutet dieser Schritt für unsere Außenpolitik?

Dieser Schritt bedeutet für unsere Außenpolitik, dass wir zu keinen Staaten Kontakt aufnehmen oder halten werden, welche die Taten eines terroristischen Regimes verherrlichen oder tolerieren. Denn wenn Staaten solche Taten rechtfertigen, oder tolerieren dann stellen sie sich mit einem solchen Regime auf einer Stufe, dann machen sie sich mit einem solchen Regime gemein, sie machen sich zu einem Komplizen eines solchen Regimes!

Maji dami i gospod,

wir schreiben keinem Land und keiner Regierung vor, was es zu denken oder wie es zu handeln hat. Dieses Prinzip der Nichteinmischung und der Achtung des Selbstbestimmungsrechtes einer jeden Nation ist ein ehernes Prinzip androischer Außenpolitik!

seine Stimme wird merklich lauter

Aber mit ebensolcher Entschiedenheit dulden wir keine Einmischung in unsere nationale Angelegenheit, mit ebensolcher Entschiedenheit verteidigen wir unsere freiheitliche Republik!
Und daher ist und kann die Verherrlichung des irkanischen Massenmordes an androische Bürger nicht geduldet werden!
Wenn eine ausländische Regierung dies tut, dann verhöhnt sie damit bewusst die Würde unserer Toten und ihrer Angehörigen, der Waisen und Witwen, dann verhöhnt sie bewusst das androische Volk, dann verhöhnt sie bewusst unsere nationale Ehre!

Maji dami i gospod,

dann mischt sie sich bewusst in unsere inneren Angelegenheiten ein und dies können wir niemals dulden!

Spasiba!
#10
Aber sie müssen doch alle einsehen, dass wenn wir eine Relativierung nicht zulassen, dass Staaten, welche mit sowohl uns, als auch mit Irkanien diplomatische Verträge haben, ein Problem bekommen, weil sie entweder einen Vertragspartner oder den Anderen erzürnen würden.Wir erlauben damit also keinem unserer Partner diplomatisch und neutral vorzugehen, wenn dieses Thema einmal zur Sprache kommt.
Wir sollten die Relativierung nicht mit einbeziehen und nur bei einem Verbot der Verherrlichung bleiben.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste