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[1-4-24032011] Grundlagenvertrag mit der DU
#1

Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Föderalen Republik Andro


Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, ihre Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen,
geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern,
überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und
in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität,
haben,
vertreten durch
Seine Exzellenz, dem Präsidenten der Föderalen Republik Andro
und
Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union
sich auf folgenden Grundlagenvertrag geeinigt:

Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, evnetuelle Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Artikel 2
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
(2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität.
(3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertretern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden.

Artikel 3
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des Ausliefererstaates haben.

Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt oder der Kriminalitätsbekämpfung anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.
(2) Die Regelungen und Beschränkungen bei der Einreise von Staatsbürgern des jeweils einen Hohen Vertragspartners auf das Territorium des jeweils anderen Hohen Vertragspartners sollen möglichst vereinfacht werden.
(3) Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen durch Gerichte der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des jeweils anderen Vertragspartner verhängt wurden.
(4) Die Einreise von Staatsbürgern des jeweils anderen Hohen Vertragspartners darf in Krisen- oder Katastrophenfall zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der jeweils andere Vertragspartners unter Angaben der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.

Artikel 5
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal abwechselnd in Andro und der Demokratischen Union stattfinden sollen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den den Vertragsparteien zu führen.
(2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft.
(5) Mit Inkrafttreten dieses Grundlagenvertrags tritt das Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Demokratischen Union vom 10.01.2011 außer Kraft

..., den .. . .. . 2011


Für die Demokratische Union



Für die Föderale Republik Andro





Wasche Kolega,

ihnen liegt als Drucksache [1-4-24032011] der Grundlagenvertrag mit der Demokratischen Union vor, eingericht durch den Ministerpräsidenten.
Als Antragsteller gebührt ihm das erste Wort.

Gospodin Ministrpresident.
#2
wartet
#3
Wascha Kolega,

dabei ist nicht viel zu sagen, wir haben mit diesem Vertrag einen weiteren Schritt zum Frieden gewagt, sollten wir ihn annehmen.
#4
Ich bin ja ein Freund neuer Beziehungen, und die DU scheint mir die moderateste Macht der G4 Staaten zu sein, aber ich bin weder groß dafür noch dagegen. Wir haben derzeit relativ wenig Botschaftspersonal das wir in der DU einsetzen könnten.
Die DU könnte uns vllt. mehr anbieten, als nur einige Worte. Denn man könnte fast meinen, das wäre ein Freundschaftsvertrag.
Es ist ja gut und richtig, dass wir nach dem Exekutivabkommen weitere Schritte gehen aber zwischen Abkommen und diesem Vertrag liegen gerade mal drei Monate und dazwischen ist rein gar nichts geschehen.

Ich für meinen Teil werde mich wohl enthalten.
#5
Ich bin der Meinung, dass die bisherige Beziehung zur DU zwar positiv war, sich jedoch noch nicht durch sonderliche Beistandsakte, so wie sie bei vielen Staaten, mit denen wir ansonsten Freundschaftsverträge abschließen, üblich war, ausgezeichnet hat. Und auch ein "erweitertere" Grundlagenvertrag ist vielleicht noch etwas überstürzt. Vielleicht sollten wir noch ein-zwei Monate warten, ansonsten unterstütze ich aber das Vorhaben.
#6
Hat hier noch jemand etwas zu sagen oder können wir abstimmen?
Ich werde dem Vertrag wohl doch zustimmen, finde aber einiges nicht so schnell realisierbar.
#7
Die DU hat von ihrer Seite aus den Vertrag angenommen. Gibt es noch etwas hinzuzufügen oder kann man abstimmen?
Ich empfehle die Annahme des Vertrags.
#8
Auch ich werde diesem Vertrag nur zu gern zustimmen, denn jeder geschlossene Vertrag dieser Art, bringt uns dauerhaften Frieden.
Wir haben hier die Möglichkeit, mit einem der G4-Staaten bessere Beziehungen zu führen und das muss doch eindeutig in unser aller Interesse sein!
#9
Die G4 sollte nicht der Auschlaggeber sein, aber die DU hat offensichtlich ein großes Interesse an uns. Ob wir einen Botschafter ernennen oder entsenden ist noch offen, aber es kann nichts schaden. Ich bin gespannt, wie sich die DU einbringen will.
#10
Sicher, aber sich mit einem Staat eines solchen Bündnisses gutzustellen, kann ja nicht schaden, oder?
  


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