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Verfassungsgebende Versammlung der Provinz Ribir
#11
Eine Änderung von § 4

§4. Exekutive

Die Provinz Ribir besitzt keine provinziale Exekutive und untersteht damit der Regierung der Föderalen Republik Andro. Der Provinzialkonvent hat keinen Einfluss auf Polizei und Militär.

in

§4 Exekutive

Der Provinzkonvent der Provinz Ribir wählt alle zwei Monate aus seiner Mitte einen Provinzrat.
Dieser Provinzrat bildet die Exekutive der Provinz Ribir. Ihm untersteht die Miliz der Provinz Ribir, soweit keine anderslautende Gesetze oder Ukas durch die Föderation erlassen werden.
Der Provinzrat führt die von dem Provinzkonvent erlassenen Gesetze aus.
#12
Ich bin dafür keine eigenständige Exekutive aufzustellen.

SimOff
Schon alleine weil wir zu wenig Bürger haben und das ganze eh nicht simuliert wird.
#13
Ich denke schon, dass wir eine Exekutive brauchen. Schon allein deshalb um die vielen Verwaltungsaufgaben zu erledigen.

SimOff
Das wäre sowieso nur pro forma und müsste nicht simuliert werden
#14
Notfalls gibts eine Provinzexekution
#15
SimOff
ich bin zwar dafür keine Exekutive einzuführen, aber wenn du drauf bestehst können wir das auch machen
#16
SimOff
ich bin auch eher dagegen
#17
Gospodin Daroskow?
#18
Meine Herren, sie sollten sich beeilen, ansonst droht die Bundesexekution.
#19
Ich spreche mich weiterhin für einen Provinzrat aus. Gibt es weitere Vorschläge und Wünsche?
#20
Ich stelle nun den folgenden Verfassungsentwurf zur Abstimmung. Alle Anwesenden sind aufgerufen an der Abstimmung teilzunehmen.

Stimmen sie bitte mit:

Da
Njet oder
Wozderschanije.

die Stimmzettel werden verteilt


Verfassung der Provinz Ribir

Präambel
Die Provinz Ribir bekennt sich als fester Bestandteil der Föderalen Republik untrennbar und auf ewig zu Andro.
Ribir sorgt weiterhin für die Sicherheit und die Freiheit seiner Bürger sowie den Schutz und das Zusammenleben aller Volksgruppen und Minderheiten auf seinem Gebiet

§1. Die Provinz

Die Provinz Ribir ist ein Teil der Föderalen Republik Andro. Sie besteht aus den beiden Gouvernements Tanuwaskaja und Ribirskia. Die Hauptstadt der Provinz Ribir und gleichzeitig Regierungssitz ist Gischtabat.

§2. Bürger- und Menschenrechte

Die Bürger der Provinz Ribir besitzen die unantastbaren Menschen- und Bürgerrechte, die Ihnen durch die androische Verfassung zugesichert werden.
Alle Bürger der Föderalen Republik Andro, deren Erstwohnsitz in Ribir ist, besitzen das passive und aktive Wahlrecht auf Provinzebene.

§3. Legislative

(1)Die legislative Gewalt der Provinz Ribir spiegelt sich in einer Versammlung aller Bürger, dem Provinzkonvent, wieder.
(2) Der Provinzialkonvent wählt alle 6 Monate einen Pairs, der die Provinz in der Duma vertritt. Der Pairs ist nur seinem Gewissen verpflichtet und darf nicht durch Beschlüsse des Konvents beeinflusst werden.
Wenn dem Pairs von 25% der wahlberechtigten Bürger das Misstrauen ausgesprochen wird, muss innerhalb von 14 Tagen ein neuer Pairs gewählt werden.
(3)Der Provinzialkonvent hat in allen nicht von der nationalen Regierung beanspruchten Bereichen das Recht Gesetze zu erlassen. Nationale Gesetze dürfen nicht durch Provinzialgesetze eingeschränkt werden.


§4 Exekutive

Der Provinzkonvent der Provinz Ribir wählt alle zwei Monate aus seiner Mitte einen Provinzrat.
Dieser Provinzrat bildet die Exekutive der Provinz Ribir. Ihm untersteht die Miliz der Provinz Ribir, soweit keine anderslautende Gesetze oder Ukas durch die Föderation erlassen werden.
Der Provinzrat führt die von dem Provinzkonvent erlassenen Gesetze aus und ist das Haupt der Provinzverwaltung der Provinz Ribir.
Dem Provinzrat steht der Vorsitzende des Provinzrates vor, welcher die Sitzungen des Provinzrates leitet, die Provinz nach innen und außen vertritt und die Provinzverwaltung leitet.
Der Vorsitzende des Provinzrates wird durch den Provinzkonvent alle zwei Monate aus seiner Mitte gewählt.

§5. Judikative

Die Richter der Provinzgerichte müssen nach Vorschlag durch den Provinzkonvent von der Duma bestätigt werden.

§6. Änderungen

Die Änderung der Verfassung der Provinz Ribir bedarf der Zustimmung von 2/3 der Bürger.
  


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