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Bernsteinlieferung
#1
Kaufvertrag zwischen dem Freistaat Korland und der Firma Newski Holding

1). - Allgemeines
a). Alle Lieferungen die in diesem Vertrag behandelt werden, werden durch die TNTC über den Seeweg, Schienen- oder Straßenverkehr abgewickelt. Dies gilt für die Wege zwischen Korland und Andro bzw. in Andro. Für den Transport innerhalb Korlands sind korische Firmen verantwortlich. Die Transportkosten tragen die jeweiligen Unternehmen die für den Kauf zuständig sind, insofern diese nicht im Preis inbegriffen sind.
b). Der Vertrag beinhalter die Lieferung von Eisenerz von und durch Andro nach Korland, sowie von Bernstein von und durch Korland nach Andro.


2). - Liefermengen und Ort
a)Die Newski Holding verpflichtet sich zur Lieferung von 66.000 Tonnen Eisenerz von einer Qualität von 65 vH Eisenanteil von jeweils vier Lieferungen à 16.5000 Tonnen. Die Erze werden in den Seehafen von Kaiserburg geliefert.
b). Der Freistaat Korland verpflichtet sich zur Lieferung von 10 Tonnen einfachem Bernstein und 2 Tonnen hochwertigen Bernstein an die Newski Holding.

3). - Lieferdauer und Zeitpunkt
a).Die Lieferdauer des Eisenerzes bechränkt sich auf vier Monate, geliefert wird jeweils am Monatsersten.
b).Die Lieferdauer des Bernsteins beträgt 5 Jahre, jedoch mindestens 6 Monate. Geliefert wird am Monatsersten.

4). - Preise und Zahlungsmodalitäten
a). Pro Tonne Eisenerz verpflichtet sich der Freistaat Korland, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, zu einer Zahlung von 150 androischen Ramwuw.
b). Pro Kilo einfachem Bernstein verpflichtet sich die Newski Holding zu einer Zahlung von 15 Arcormark, bei hochwertigem Bernstein zu 300 Arcormark.
Der Freistaat Korland garantiert die Bernsteinpreise für 12 Monate.
c).Alle Zahlungen erfolgen am Monatsersten nachdem die Ware im jeweiligen Hafen eingetroffen ist per Banküberweisung.
d).Die Zahlungen für das Eisenerz erfolgen an die Newski Holding, Koskow Andro, die Zahlungen für den Bernstein an das korische Wirtschaftsministerium.

5). -Vertragliche Bestimmungen
a).Im Falle einer Preisverschiebung nach dem Vertragsbeginn von mehr als 15%, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer erneuten Zusammenkunft, um mögliche neue Preise auszuhandeln. Für die Dauer der Verhandlung sind die jeweils betroffenen Lieferungen auszusetzen. Ausgenommen davon ist der Bernsteinpreis, der hiervon erst nach 12 Monaten betroffen ist.
b). Der Vertrag ist mit Zustimmung aller Vertragsparteien beliebig verlängerbar oder veränderbar.
c). Im Falle eines Rücktritts einer oder mehrerer Vertragsparteien ist der Handel mit der nächsten Lieferung abzuschließen. Entschädigungen für mögliche Folgegeschäfte werden nicht geleistet.
d). Im Falle eines Lieferungsverzugs ist eine Strafgebühr von 50% des zu tätigenden monatlichen Lieferumfangs fällig, es sei denn, der Geschädigte verzichtet darauf.
e).Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ware nicht abzuliefern. Es erfolgt eine Strafgebühr von 10% des zu tätigenden Warenwertes.
f).Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Lieferlaufzeiten.


Werte Damen und Herren,

heute hat die Newski Holding unter Beteiligung der TNTC Handelsgesellschaft mit der korischen Regierung einen vortrefflichen Handelsvertrag vereinbart.
Undere Seite verpflichtet sich zur Lieferung von n Korland benötigten Eisenerzen, wärend Korland das für androische Händler, Kunstschmiede und Bürger interessante Bernstein liefert.
Ich bin mit dem Vertrag mehr als zufrieden und hoffe auch weiterhin mit Korland und anderen Staaten ähnliche Verträge abschließen zu können.
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