23.02.2011, 16:46
Antwortschreiben auf den Antrag 977 einer Firmengründung nach §4 Abs. 1 und 5 Wirtschaftsgesetz
Sehr geehrter Herr Malechski,
Bevor wir Ihrer Betriebsgründung zustimmen können, müssen wir wissen, ob Ihr Betrieb sich auch mit der Reparatur von Kriegsschiffen beschäftigt. Da in diesem Fall Munition und Kriegsmaterial in Ihrer Werft behandelt wird, brauchen Sie eine Sondergenehmigung für die Handhabung von Kriegmaterial für Ihren Betrieb, desweiteren müssen Sie einigen Sonderregeln folgen.
Gezeichnet,
S. Sarchakow
Beauftragter für die Korrespondenz des Finanzministeriums