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Archiv der Weisungen
#21
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Uka über die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates

§1. Nationaler Sicherheitsrat
Der Nationale Sicherheitsrat ist ein formelles Organ des Bundes, das im Falle einer nationalen oder internationalen Krise oder einem Ereignis das die Sicherheit Andros tangiert zusammentritt.

§2. Mitglieder
Der Nationale Sicherheitsrat besteht aus
dem Präsidenten der Republik,
dem Innenminister,
dem Außenminister,
dem Verteidigungsminister,
dem Vizepräsidenten,
dem Oberkommandierenden der Armee
und
den Oberkommandierenden der Luftstreitkräfte, der Seestreitkräfte und der Landstreitkräfte,
dem
Polizeipräsidenten Andros und
dem Feuerwehrkommandeur Andros.

§3. Einberufung
Der Präsidenten der Republik beruft den Nationalen Sicherheitsrat ein. Im Falle seiner Abwesenheit der Vizepräsident. Die weitere Reihenfolge der einberufungsberechtigten Personen geht aus der "Uka über die Organisation der Regierung" hervor.

§4. Funktionen und Kompetenzen
Der Nationale Sicherheitsrat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Regierung, Verwaltung, Armee, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz im Falle eines dringenden Falles zu verbessern und zu unterstützen.
Der Präsidenten der Republik alleine ist befugt, den einzelnen Instanzen Weisungen zu erteilen.
Die übrigen Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates wirken beratend, unterstützend und exekutiv mit.



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