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Vertrag mit Dreibürgen
#1
Wasche Kolega,

der Stellvertretende Ministerpräsident der Föderalen Republik Andro hat das Wort.
#2
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen hier den Vorschlag des Grundlagenvertrages des dreibürgischen Delegierten präsentieren:

Grundlagen- und Friedensvertrag
zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Dreibürgen


§1 Allgemeines:
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen streben hiermit diplomatische Beziehungen und eine friedliche Zusammenarbeit an. Der Kriegszustand wird für beendet erklärt.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.

§2 Einreise- und Rechtsbestimmungen
Jedem Staatsbürger der Föderalen Republik Andro und des Kaiserreichs Dreibürgen ist es jederzeit möglich, visumsfrei in das Land des Vertragspartners zu reisen.

§3 Frieden und Sicherheit
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen haben für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinander zu garantieren.
(2) Militärische, Paramilitärische oder Geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, ausser sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
(4) Beide Staaten sind angehalten humanitäre Hilfe zu leisten, wenn der jeweils andere Staat dies im berechtigten Fall verlangt.

§4 Botschaften
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Terretorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.

§6 Gültigkeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag ist ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung zeitlich unbegrenzt gültig, ausser er wird von einem oder beiden Vertragspartnern gekündigt.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag kann nur mit schriftlicher Begründung an den Vertragspartner gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche, wobei diese Zeit dazu genutzt werden sollte, um herrschende zwischenstaatliche Konflikte zu lösen.

Gospodin Malechski hat lange Zeit mit Herrn von Gerlach darüber diskutiert, beide sind zu dem Schluss gekommen, die Kontakte sollten wieder zueinander aufgenommen werden. Und die Erneuerung des Grundlagenvertrages sollte der Erste Schritt der Annährung an unseren ehemaligen Feind im Konflikt sein.
#3
Jetzt haben wir schon zwei Friedensverträge mit Dreibürgen. Interessant oder?
Ich stimme dem Vertrag zu, da er den alten Vertrag wiedergibt und dann auch künftig ersetzen soll. Weiter möchte ich aber derzeit mit den Nemzi vorerst nicht gehen, da diese Beziehungen doch arg gelitten haben. Die Zeit soll ja bekanntlich Wunden heilen und wir werden sehen, wie sich die Beziehungen wieder etablieren.

Ich würde diese Abstimmung dann aber an eine weitere koppeln und zwar, dass wir, wie es Dreibürgen bereits getan hat, den alten Freunschaftsvertrag ebenfalls aufheben.
#4
Wenn es dazu keine weiteren Meinungen gibt, stimmen wir ab.
#5
Ich beantrage die Abstimmung.
#6
Stimmen sie deVertrag zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der erfolderlichen Mehrheit
#7
Stimmen sie deVertrag zu?

[30] Da
[8] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der erfolderlichen Mehrheit
#8
Stimmen sie deVertrag zu?

[30] Da
[8] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der erfolderlichen Mehrheit
#9

Stimmen sie deVertrag zu?

[37] Da
[10] Njet
[4] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der erfolderlichen Mehrheit.
#10
Stimmen sie deVertrag zu?

[30] Da
[8] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der erfolderlichen Mehrheit
  


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