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Staatsbürgerschaftsgesetz
#1
Staatsbürgerschaftsgesetz
Gesetz über den Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft - Staatsbürgerschaftsgesetz (StaBüG)

Präambel
Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung, die Rechte und Pflichten sowie der Verlust der Bürgerschaft.


§ 1 Einbürgerung
(1) Die Einbürgerung wird durch die Verwaltung der Staatsbürgerschaften, welches dem Innenministerium untersteht, geleitet.
(2) Folgende Daten müssen angegeben oder erstellt werden:
-Vorname
-Vatersname
-Nachname
-Geburtstag (im Profil)
-Provinz (im Profil)
-Wohnsitz (im Profil)
-HID/NID
-andere Staatsbürgerschaften
- Lebenslauf (ist binnen zwei Wochen einzureichen)
(3) Man ist sofort Staatsbürger.
(3a)Das Wahlrecht für Neubürger kann durch das Wahlgesetz bestimmt werden, muss aber nach spätestens 30 Tagen verliehen werden.
(4) Die Bürgerliste (HIDs) wird zentral durch die Verwaltung der Staatsbürgerschaften geleitet und aufgelistet. (Mitgliederliste)
(5) Wer sich in Andro einbürgern will, muss einen Eid auf die Verfassung leisten. Ebenso muss er diese gelesen haben und diese einhalten.
(6) Der Eid lautet: “Ich, Name, schwöre hiermit feierlich, dass ich der Verfassung, dem Volk und dem Land Andro meine ewige Treue schwöre. Ich gelobe meine Heimat gegen alle inneren und äußeren Feinde zu verteidigen. Ich gelobe die Demokratie zu fördern und mich aktiv in das Arbeitsleben Andos einbringe”
(7) Eidbruch ist keine Strafe.
(8) Das Innenministerium kann eine Einbürgerung verweigern, wenn dazu ein Grund besteht, z.B. Terrorismus, verfassungsfeindliche Tendenzen.
(9) Personen deren Einbürgerung verweigert wurde, können vor Gericht ziehen und die Einbürgerung gerichtlich einklagen.

§ 2 Rechte und Pflichten
(1) Jeder Bürger der Föderalen Republik Andro hat alle Rechte und Pflichten die ihm durch die Verfassung und Gesetze des Landes gegeben sind.
(2) HIDs haben das aktive und passive Wahlrecht, NIDs das passive auf nationaler Ebene, wenn die HID kein Amt inne hat. Wahlberechtiger Bürger im Sinne dieses Gesetzes und der Verfasssung ist, wer in das Wahlregister eingetragen ist. Weiteres regelt das Wahlgesetz.
(3) Jeder Bürger hat die staatsbürgerliche Pflicht die Verfassung zu wahren.
(4) Jeder Staatsbürger hat das Recht mehrere Staatsbürgerschaft zu besitzen.
(5) Nur Staatsbürger können höhere Beamtemposten oder Staatsämter begleiten.

§ 3 Ausbürgerung
(1) Niemandem kann die Staatsbürgerschaft Andros entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft erlicht nur durch Tod oder Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die mit der Abgabe der androischen eingeht.
(3) Niemand kann ausgebürgert werden, wenn er dadurch staatenlos wird.

§ 4 Inaktivität
(1)Staatsbürger die über einen Zeitraum von 28 Tagen nicht anwesend (eingelogt) waren, gelten als "Auf Reisen" und sind außer Landes. In diesem Zeitraum kann man sein Wahlrecht nicht wahrnehmen.
(2) Bürger die "Auf Reisen" sind und heimkehren müssen sich bei der Verwaltung der Staatsbürgerschaften melden.
(3) Bürger, die über einen Zeitraum von 12 Monaten abwesend sind, gelten als verschollen oder verstorben.

§ 5 In-Kraft-Treten
(1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
(2) Es ersetzt das alte StabüG.

Wasche Kolega,

um das Wahlrecht genauer an die Staatsbürgerschaft zu binden, gehen die Änderungen des Wahlgesetzes mit dem des Bürgerschaftsgesetzes ein.
Es wurden daher Verweise auf das Wahlgesetz eingetragen um Unklarheiten zu vermeiden.
Weiterhin unterstreicht dieses Gesetz, dass wahlbrechtiggter Bürger im Sinne der Verfassung ist, wer sich in das Wahlregister eingetragen hat.
Damit vermeiden wir die Situation, dass eine Anzahl von Nichtwählern den Vorgang der Verfassungsänderung durch Nichtregistrierung im Register blockieren kann.

Des weiteren führt das Innenministerium keine detailierte Bürgerliste mehr, dies wird nun zentral durch die Staatsbürgersschaftsverwaltung geschehen (also Mitgliederliste des Forums).

Danke.
#2
Ich finde es nicht sehr gerecht, das Wahlgesetz ändern zu wollen, wenn gerade jemand gegen genau dieses klagt! Der berühmte Winenko-Fall behandelt gerade die Lücke, die Sie gerade zu schließen versuchen, noch bevor ein Ergebnis des Falles veröffentlicht wurde.

Wir solltenn dies erst diskutieren, wenn der Winenko-Fall zuende ausdiskutiert wurde.
#3
Wir diskutieren doch auch nur.
#4
Ich habe das von einem Juristen prüfen lassen und er sagte mir, dass wir somit keine Probleme mehr bekommen sollten, hinsichtlich Neubürgern, Wählern etc.
#5
Kann man abstimmen?
#6
Wie gesagt: Wir sollten zuerst den Ausgang des Winenko-Falles abwarten.
#7
Nun mit dieser Änderung bewirken wir auch, dass als Bürger gilt, wer wählt. Daher kann uns diese 3/4 Regelung wohl keine großen Sorgen mehr bereiten. Gesetze sind aber niemals rückwirkend gültig, also können wir auch abstimmen.
#8
Unabhängig dessen, was der Prozess nun besagen könnte, würde ich gerne abstimmen.
#9
Da wir noch lange auf eine Gerichtsentscheidung warten können, schlage ich nun eine Abstimmung vor.
#10
Pff... naja, von mir aus. Ich beantrage die Abstimmung!

SimOff
Aber auch nur, weil unsere Richterin irgendwie ihre Arbeit nicht macht.
  


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