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Gesetz zur Änderung der Verfassung
#1
Gesetz über die Änderung der Verfassung der Föderalen Republik Andro

§1. Bestimmung
Dieses Gesetz Ändert den §6. der Verfassung wie folgt.

§ 6) Von dem Ministerrat

Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Ministerpräsidenten.
Der Ministerpräsident vertritt die Freie Republik Andro nach innen und nach außen. Er wird für acht Monate in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.
Die Minister werden durch den Ministerpräsidenten ernannt. Bei der Ernennung haben sie das allgemeine Treuebekenntnis auf die Verfassung zu leisten.
Der Regierung kann durch das Parlament in einer Abstimmung das Vertrauen entzogen werden, indem es mit der Mehrheit von 2/3 der Abgeordneten einen Gegenkandidaten benennt. Dann sind innerhalb eines Monats Neuwahlen für das Amt des Ministerpräsidenten durchzuführen.

§2. Schlussakte
(1)Dieses Gesetz wird mit der Zustimmung von 30% der Dumaabgeordneten zur Volksabstimmung gestellt.
(2)Das Gesetz benötigt die 3/4 Mehrheit der Bürger zur Annahme.


Wasche Kolega,

die DPA schlägt hiermit vor, eine Volksabstimmung einzuleiten die eine Verfassungsänderung mit sich bringt. Inhalt dessen ist die Anhebung der Amtszeit des Ministerpräsidenten von vier auf acht Monate.
Aus unserer Sicht muss eine Regierung dauerhaft Arbeiten können und im Amt sein.
Die Duma Legislaturperiode dauert bereits 6 Monate, doch vier Monate für die Regierung sind einfach zu kurz.
Der Ministerrat muss langfristig planen und wirken können.

Ich bitte gemäß Gesetz um Zustimmung von mindestens 30% der Abgeordneten und/oder Pairs damit dieses Gesetz an das Wahlamt zwecks Volksreferendum weitergegeben wird.
#2
Ich stimme diesem Antrag voll und ganz zu. Wir brauchen eine vorrauschauende Regierungsarbeit. Es darf nicht sein, dass bevor der Vorschlag einer Regierung umgesetzt werden kann, die nächste Regierung das Vorhaben bereits gecanceld hat.
Daher plädiere ich stark für eine Verlängerung der Legislaturperiode
#3
Damit wären die erforderlichen 30% zur Einleitung einesr Volksabstimmung erreicht. Gibt es hierzu sonst noch Meinungen?
#4
Ich stimme diesem natürlich auch zu. Eine zu kurze Amtszeit kann keinen reibungslosen Ablauf einer Regierung bringen.
#5
Ich schlage vor, die Abstimmung nach der Ministerpräsidentenwahl einzuleiten.
Einverstanden?
#6
Jop, ist ok.
#7
Angesichts der Tatsache, dass acht Monate vllt. doch etwas lange sind und bei weiteren 4 Monaten die Dumawahl und MP Wahl fast exakt aufeinander fallen, wären doch 6 Monate ratsam. Dann würde die nächste Amtszeit im Mai Enden, die Duma im März.
#8
wartet auf eine Reaktion
#9
Warum sollten wir denn jetzt, nachdem wir das so lange durchgekaut haben, die Initiative wieder fallen lassen? Ich dachte wir wollen die Position des MP stärken.

Ich verstehe ja, dass der Gesetzesentwurf aufgrund der Winenko-Klage von vielen jetzt angezweifelt wird. Doch jetzt einfach fallen lassen ist Quatsch, ihr könnt ja bei der Abstimmung nach der Ministerwahl dagegen stimmen, wenns jetzt problematisch wird.
#10
Es geht hier nicht um eine Klage, sondern die Dauer der Amtszeit. Noch haben wir Zeit darüber zu beraten. Ich denke 6 Monate wären für den Anfang sinnvoller als vllt. 8 aber auch ich lasse mich gerne überzeugen.
  


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