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Vertrag Büyük Sergiye
#1
Erweiterter Grundlagen- und Sicherheitsvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und Büyük Sergiye

Präambel
Beseelt vom Gedanken der Völkerverständigung und dem Wunsch nach guten nachbarschaftlichen Beziehungen im Sinne des Völkerrechts und darüber hinaus, haben die Föderale Republik Andro und Büyük Sergiye dieses Vertragswerk erarbeitet, um eine gemeinsame Zukunft für sich, ihre Völker sowie eine Kooperation der Regionen anzustreben



Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
(1)Die Föderalen Republik Andro und Büyük Sergiye erkennen sich diplomatisch und ihre als unverletzlich geltenden, bestehenden Grenzen mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages an.

Paragraph 2 - Botschaften
(1)Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern.
(2)Das Botschaftspersonal erhält diplomatische Immunität gemäß dem internationalen Völkerrecht sowie nationalem Recht.
(3)Das Botschaftsgelände gilt als exterritorial und darf vom Gastland nicht ohne Erlaubnis durch die Staatsgewalt betreten werden.
(4)Botschaftspersonal und Botschaftsgelände müssen sich an das jeweilige nationale Recht des Gastlandes halten.

Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
(1)Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik.
(2)Beide Staaten verpflichten sich dazu, Konflikte und Probleme diplomatisch und friedlich zu lösen.

Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Akivitäten gegen den anderen zu unterlassen.

Paragraph 5 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.

Paragraph 6 Innenpolitik
(1)Die Unterzeichner verfplichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
(2)Die Unterzeichnerstaaten streben eine justizielle Zusammenarbeit der jeweiligen Ermittlungsbehörden an, die dazu dient, den Frieden und die Innere Sicherheit zu erhalten.
In Verbrechen gegen den Frieden, volksverhetzerischen Maßnahmen, des Landes- sowie des Hochverrats verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zu einer Kooperation in Sachen gegenseitiger Einsichtsnahme und technischer Unterstützung, soweit dies möglich und billigend ist.
(3)Weiterhin verpflichten sich die Vertragsstaaten, polizeilich gesuchte Bürger des jeweils anderen Staates auf Anfrage an den Vertragspartner auszuliefern, insofern diesen Personen weder Todesstrafe noch Folter erwartet. Die Auslieferung an Drittstaaten ist untersagt.

Paragraph 7 Handel
(1)Beide Vertragsparteien öffnen ihre Grenzen für den gegenseitigen Warenhandel.
(2) Private Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien sind aufgehoben.
(3) Gewerbliche Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien liegen bei maximal 15 % des Warenwertes.
(4) Beide Vertragsparteien ermöglichen Unternehmensgründungen von Investoren des Partnerlandes im eigenen Land.
(5) Unternehmen, die ihren Sitz in Lande einer Vertragspartei haben, sind berechtigt, Zweigstellen im Lande der jeweils anderen Vertragspartei zu gründen. Mindestens 80 % der Angestellten müssen Bürger des Vertragspartners sein, in dessen Land die Zweigstelle eröffnet wird.
(5)Das jeweilige nationale Wirtschaftsrecht findet uneingeschränkte Anwendung.

Paragraph 8 Bildung und Kultur
(1) Es wird regelmäßig ein Austausch von Schülergruppen organisiert, die das Land des jeweils anderen kennen lernen können.
(2) In Andro wird ein Hochschullehrstuhl für Sergiyeistik geschaffen. In der Sergiye wird ein Hochschullehrstuhl für Androistik geschaffen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich die Sprache des jeweils anderen im Schulunterricht als Fremdsprache zu unterrichten.

Paragraph 9 Tourismus
(1) Die Vertragspartner ermöglichen den Bürgern des jeweils anderen Vertragspartners den touristischen Aufenthalt in ihrem Land.
(2) Bürger der Vertragspartnern müssen kein Visum beantragen, um sich im Land des jeweils anderen aufzuhalten. Es gilt bei Ein- oder Ausreise aber nationales Recht, Kontrollen sind im Rahmen dessen erlaubt.

Paragraph 10 Entwicklungsförderung
(1)Gegenseitige Entwicklungshilfe ist prinzipiell erwünscht und nach Absprache möglich.
(2)Andro erhält das Recht, nach Absprache mit Sergiye, Ölbohrungen in dessen Land vorzunehmen.
(3)Im Gegenzug verpflichtet sich Andro Sergiye Borhmaschinen sowie technisches Material für Bohrungen zu liefern, sowie sergiyesches Personal geologisch zu schulen.

Paragraph 11 Sicherheitspolitische Kooperation
(1) Die Vertragspartner arbeiten militärisch, nachrichtendienstlich und in der Strafverfolgung zusammen.
(2) Insbesondere die Marineverbände der Vertragspartnern arbeiten in den Meerengen zwischen Andro und Sergiye, sowie den Meerenegen westlich und südlich von Andro, sowie nördlich und östlich von Sergiye eng zusammen.
(3) Gemeinsame militärische Manöver werden angestrebt.
(4)Im Falle der Bedrohung der zivilen oder militärischen Schifffahrt beider Nationen durch Dritte entlang der beschriebenen Seewege, wird ein gemeinsamer Lösungsweg angestrebt.
(5)Sollte einer der beiden Vertragsstaaten in einen Konflikt verwickelt werden, der den anderen wirtschaftlich oder territorial betreffen könnte, so sichert man sich gegenseitige Hilfe, nach Absprache, zu. Die Form der zu leistenden Hilfe muss abgesprochen werden.
(6)Sollte die territoriale oder staatliche Intigretät oder Überlebensfähigkeit eines Vertragspartners bedroht sein, so ist auf Bitten des Bedrohten gegenseitig maximal mögliche Hilfe zu leisten.

Paragraph 12 - Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann nach einer 2 wöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.

[Unterschrift des Ministerpräsidenten]
[Unterschrift des Bevollmächtigten des anderen Staates]

Wache Kolega,

auf Antrag der Regierung wird hiermit die Aussprache zu "Erweiterter Grundlagen- und Sicherheitsvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und Büyük Sergiye" die ihnen als Drucksache 2/3082010-2 vorliegt eröffnet.

Die Regierung hat das Wort.
#2
Gospodin Ministrpresident?
#3
Wenn es keine weiteren Redebeiträge gibt, stimmen wir ab.
#4
Stimmen Sie für den Vertrag?
[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absoluten Mehrheit.
Geben sie ihre Stimmzahl an!
#5
Stimmen Sie für den Vertrag?
[50] Da
[_] Njet
[1] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absoluten Mehrheit.
Geben sie ihre Stimmzahl an!
#6
Stimmen Sie für den Vertrag?
[92] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absoluten Mehrheit.
Geben sie ihre Stimmzahl an!
#7
Der Vertrag wurde mit der absoluten Mehrheit von 142 Stimmen angenommen.
Hiermit ist die Sitzung geschlossen.
  


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