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Ordensgesetz
#1
Gospodin Kronskij hat das Wort.
#2
Spasiba Gospodin President,
wasche Kolega,

das Ordensgesetz ist überaltet und obsolet. Ich stelle hiermit die Frage, ob die Orden durch ein Gesetz, oder aber durch ein Dekret der Regierung geregelt werden sollen. Auf alle Fälle muss das alte Gesetz aufgehoben werden.

Präamel
Dieses Gesetz dient zur Ordnung der Ehrenorden und dem bestimmen der berechtigten Personen, die welche Verleihen dürfen.

§ 1 Ordensrgeln

(1) Folgende Orden dürfen nur vom Zaren vergeben werden. Eine Ausnahme ist der Orden vom Heiligen St. Peter, der auch vom Patriarchen vergeben darf.
Besondere Verdienste um das Zarenreich, 1 Klasse
Großkreuz des kaiserlichen Ehrenorden
Besondere Verdienste um das Zarenreich, 2 Klasse
Ritterkreuz des kaiserlichen Ehrenorden
Besondere Verdienste um Bürger
Kaiserlicher Ehrenorden für Verdienste um das Volk
Besondere Verdienste im Militär, 1 Klasse
Militärischer Ehrenorden 1. Klasse
Besondere Verdienste im Militär, 2 Klasse
Militärischer Ehrenorden 2. Klasse
Besondere Verdienste im Militär, 3 Klasse
Militärischer Ehrenorden 3. Klasse
Besondere Verdienste um die Orthodoxe Kirche
Orden vom Heiligen St. Peter
(2) Die Knjaze dürfen zusätzlich zu den Reichsorden noch Ordensmartikel nur für ihre Provinz einführen und sind auch als einzige berechtigt jene zu veleihen.

§ 2 Verleihung
(1) Die Regierung, Mitglieder des Unterhauses oder des Oberhauses und der Zar können Personen für gewisse Orden vorschlagen.
(2) Bei der Ordenverleihung muss nicht zwingend ein Adelstitel vergeben werden.
(3) Jegliche Orden, die nicht von einem Bevollmächtigten verliehen wurden sind ungültig. Zu jeder Verleihung muss eine Begründung vorgegeben werden.
(4) Das Oberhaus und das Unterhaus können mit ½ der möglichen Stimmen gegen eine Verleihung stimmen, worauf diese rückgängig oder nicht vollzogen wird

§ 3 In-Kraft-Treten
Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
#3
Ich bin dafür, dass ein Ausschuss zusammengestellt wird, der entscheidet, an wen ein Orden welcher Klasse vergeben wird. Dies muss dann durch die Duma bestätigt werden, oder kann per ministeriellem Dekret beschleunigt werden. Die Ehre der Überreichung steht dann dem Ministerpräsidenten zu. Das wäre das einfachste Prinzip.

Wir sollten vielleicht die Namen der Orden überarbeiten. Kaiserlicher Ehrenorden? Nein danke.
#4
Ich schlage vor, das Ordensgesetz aufzuheben.

Die dort genannten Orden haben eine historische Tradition und sind immer dem Zaren vorbehalten gewesen, der sie aus entsprechenden Anlass gestiftet und verliehen hat. Dieses Recht nun auf die Regierung oder die Duma zu übertragen, wäre ein Bruch mit der Tradition.

Daher plädiere ich dafür, das Gesetz aufzuheben. Die Orden verlieren damit Gesetzesqualität, was nach dem Ende der Monarchie nicht mehr nötig ist. Der jeweilige Chef der Zarenfamilie kann als Privatmann diese Orden verleihen. Die Republik hat damit nichts zu tun.

Stattdessen schlage ich vor, daß die Regierung einen neuen "Republik-Orden" stiftet, womit gleichzeitig eine neue Tradition anbrechen würde. Ich werde dem Ministerpräsidenten hierzu einen Erlass vorbereiten.
#5
Dem stimme ich zu.
#6
Ich stimme ebenfalls zu, dieses Gesetz ersatzlos zu streichen. Stattdessen sollte es ausschließlich dem jeweiligen Ministerpräsidenten obliegen diese Belange per präsidentiellen Uka zu regeln.
#7
Dann wäre ich dafür, wir stimmen über die Abschaffung des Gesetzes ab und die Duma beschließt gleichzeitig eine Empfehlung an die Regierung über ein Ordensgesetz.
#8
Dem stimme ich zu. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen geben sollte, beantrage ich die Einleitung der Abstimmung.
#9
Stimmen Sie für die Aufhebung des Ordensgesetz?
[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absoluten Mehrheit.
Geben sie ihre Stimmzahl an!
#10
Stimmen Sie für die Aufhebung des Ordensgesetz?
[46] Da
[2] Njet
[3] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absoluten Mehrheit.
Geben sie ihre Stimmzahl an!
  


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