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Änderung zum Wahlgesetz
#1
Änderungsgesetz zum Wahlgesetz

Einziger Paragraph

Unter der Nummerierung § 1a wird folgender Paragraph eingefügt

(1) Wahlberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Wahl in das Amtliche Wählerverzeichnis mit Namen und authentifizierter e-Mail Adresse eingetragen ist.
(2) Die Eintragung in das Amtliche Wählerverzeichnis erfolgt ab Bekanntmachung der Wahl in einem Zeitraum von 96 Stunden, nur wenn der Eintragungswillige bereits seit mindestens 28 Tagen ununterbrochen Bürger der Föderalen Republik Andro ist.
(3) Die Wählerevidenz wird durch den Innenminister geführt und für jedermann öffentlich zugänglich gemacht.

Begründung:

Die Einführung eines Amtlichen Wählerverzeichnis mit Bekanntmachung der Wahlen, in das sich jeder Androski eintragen kann, der bereits seit geraumer Zeit in Andro lebt, stellt ein effektives Mittel dar, um Wahltourismus zu verhindern. Sicher könnte man fragen, wieso brauchen wir das überhaupt? Es ist doch noch nie vorgekommen.
Doch gilt es jetzt vorallem präventiv Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit sowas gar nicht möglich ist. Es ist möglich und damit eine rechtliche Lücke.
Außerdem vereinfacht es in erheblicher Weise die Verwaltung und trägt zu einem Bürokratieabbau bei. Die Verwaltung muss nämlich nicht mehr umfangreiche Listen darüber führen, wer gerade inaktiv ist und wer aktiv, und diese ständig aktualisieren. In Zukunft reicht eine Liste, ein Wählerverzeichnis, aus der sich alles entnehmen lässt.

Die Aussprache ist eröffnet.
#2
Eine Sperrfrist gab es auch schon früher. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Jedoch halte ich ein Wahlregister für fraglich, da jeder sein Wahlrecht frei nutzen sollte.
Hier ist die Frage, was es dann bringen soll, wenn man ohnehin die Umfragen nutzt.
Hier wäre vllt. eine Option, dass an die Emailadressen der Zugang (PW) für das Wahlamt gesendet wird.D.h. wird der Zugang per Code zzgl der Gruppenzuteilung (Bürger, Admin, Regierung) beschränkt.
#3
Gibt es hier noch Redebeiträge?
#4
Zitat:Original von Andrej Louwowitsch Kronskij
Eine Sperrfrist gab es auch schon früher. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Jedoch halte ich ein Wahlregister für fraglich, da jeder sein Wahlrecht frei nutzen sollte.
Hier ist die Frage, was es dann bringen soll, wenn man ohnehin die Umfragen nutzt.
Hier wäre vllt. eine Option, dass an die Emailadressen der Zugang (PW) für das Wahlamt gesendet wird.D.h. wird der Zugang per Code zzgl der Gruppenzuteilung (Bürger, Admin, Regierung) beschränkt.
Ihre Argumentation ist wirr und für mich schlecht nachzuvollziehen. Was hat das mit Emailadressen, Umfragenm Passwörtern oder der Tatsache, daß jemand sei Wahlrecht frei nutzen soll, zu tun?

Jeder, der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht total frei verwenden.

Eine Sperrfrist halte ich für bedenklich. Wie kann man jemanden untersagen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Staatsbürgerschaft zu erwerben?

Dieses hier vorgeschlagene Mittel ist einfach, erleichtert die Bürokratie, sorgt für Kontrolle der Wahllisten und ist gerecht und objektiv. Nach dem derzeitigen Verfahren nach Inaktivitätslisten kommt es nämlich immer darauf an, daß die Verwaltung tätig wird und diese Bürger ausbürgert, bzw "deaktiviert".
Das kann zu Ungerechtigkeiten führen, indem zB notwendige Inaktivierungen verschleppt werden, um zB Wahlvieh zu ermöglichen und damit eine objektive Wahl zu beeinträchtigen.

Daher, PRO Wählerverzeichnis.
#5
Wenn die Verfassung eine Änderung durch 2/3 der Bürger vorsieht, wäre ein jedes Referendum bereits im Vorfeld gescheitert, wenn sich nicht 2/3 der Bürger dazu anmelden. Denn Wähler sind nicht mit Bürgern gleichzusetzen.
#6
Gehen Sie zur Kur, gehen Sie in ein Sanatorium! Sie reden wirres Zeug. Was hat das mit der Debatte zu tun?
#7
Ich verbitte mir diese Beleidigungen. Dies ist diesem hohen Haus nicht würdig!
Was ich meine ist, wenn sich nur 50% der Bürger als Wähler eintragen, aber 75%der Bürger, nicht Wähler, der Verfassung zustimmen müssen, dann wird das nie etwas.
Ich zweifel irgendwie an diesem Wahlregister. Dann haben wir am Ende nichtwählende Bürger und nichtwählende eingetragene Wähler.
Wer wählen will, solls tun, aber ein Wahlregister ist Mumpitz.

Ich bin für die Emailadressen, und dass dann jeder entweder Zugang zum Wahlamt durch einen Code erhält oder wir nutzen das externe Exmailprogramm.
#8
Es geht um Wahlen, nicht um Volksreferenda.

Und was haben eMail Adressen damit zu tun...
#9
Eine Änderung des Wahlvorgangs schließt auch die Volksabstimmung mit ein.
#10
Ja und? In der Verfassung steht nur Volk, mehr nicht. Es ist logisch, daß damit immer das wahlberechtigte Volk gemeint ist. IDs, die inaktiv wurden, oder Minderjährige, die noch kein Wahlrecht haben, zählen dazu nicht. Wenn wir ein Wählerverzeichnis einführen, bedeutet das einfach, daß dieses die Maßgabe für die Wahlberechtigung ist und das macht vieles einfacher. Ergo ist es egal wieviele sich in das Wahlverzeichnis eintragen. Denn das Quorum richtet sich immer an der Zahl der Wahlberechtigten und das sind diejenigen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  


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